Hörfunk und Fernsehen

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) ist in der Bundesrepublik Deutschland ein bedeutender Kulturfaktor. Er hat in den vergangenen Jahrzehnten durch Produktionsaufträge, Eigenproduktionen, Kompositionsaufträge und technische Innovationen die musikkulturelle Entwicklung in vielen Bereichen entscheidend mitgeprägt, z. B. in der Zeitgenössischen Musik, insbesondere auch in der Elektronischen Musik, in der Alten Musik, in Jazz, Folklore, anspruchsvoller Popularmusik und beim Chanson.

In der ersten Rubrik werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit den für den Musikbereich relevanten Abteilungen, Redaktionen und sonstigen Einrichtungen dargestellt. Der Rundfunkrat ist jeweils dann angegeben, wenn in ihm Vertreter der Bereiche Musik bzw. Kultur ausgewiesen werden können. Die Rundfunksymphonieorchester und Rundfunkorchester sind in der Rubrik Symphonieorchester im Kapitel Orchester und Musiktheater mit Detailangaben aufgeführt; hier werden darüber hinaus die Rundfunkchöre und Vokalensembles mit ihren musikalischen Leitern und den angesetzten Planstellen sowie in gleicher Form auch die Bigbands genannt. Weitere Informationen zu den einzelnen Anstalten enthalten die im Themenportal Medien & Recherche aufgeführten Publikationen, darunter insbesondere das ARD-Jahrbuch, das ZDF-Jahrbuch sowie das Deutsche Bühnenjahrbuch.

Privaten Rundfunk gibt es in allen Bundesländern. Die Rubrik führt – neben bundesweiten Fachorganisationen des privaten Rundfunks – die in privater Trägerschaft veranstalteten Hörfunk- und Fernsehprogramme getrennt nach Bundes- und Landesebene auf. Auf Landesebene sind den privaten Anbietern die Landesmedienanstalten mit den in den Medienräten vertretenen Repräsentanten des Bereichs Musik bzw. Kultur sowie die Offenen Kanäle bzw. Bürgermedien, die z. T. sowohl Hörfunk- als auch Fernsehprogramme senden, vorangestellt.

 
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