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Die katholische Kirchenmusik katholische Kirchenmusik ist seit Jahrhunderten – neben den gottesdienstlichen Aspekten – künstlerisch und organisatorisch Teil des Lebens in den Klöstern, an den Domkirchen und in den einzelnen Pfarrkirchen und ihren Gemeinden. Vorläufer für eine "Organisation" der katholischen Kirchenmusik sind in neuerer Zeit besonders seit dem 19. Jahrhundert zu erkennen (Cäcilien-Verein). Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1963) wurden bei den Diözesanleitungen Kirchenmusikämter eingerichtet, die mit den im ACV zusammengeschlossenen Diözesan-Cäcilienverbänden zusammenarbeiten. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Organisation der Kirchenchöre fördernd zu begleiten, liturgisch-kirchenmusikalische Instruktionen weiterzugeben und zu erläutern, für die Fortbildung der haupt- und insbesondere der nebenamtlichen Kirchenmusiker Sorge zu tragen bis hin zur Errichtung von diözesanen Kirchenmusikschulen. Daneben werden auf dem Gebiet der Anstellung und Besoldung der Kirchenmusiker zusammen mit den kirchlichen Arbeitgebern und Dienststellen Regelungen erarbeitet. Als Berufsgruppenvertretung ist der Bundesverband Katholischer Kirchenmusiker in Deutschland zuständig; Fragen der kirchenmusikalischen Ausbildung werden von der Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Ausbildungsstätten für katholische Kirchenmusik in Deutschland behandelt. Die evangelischen Kirchen sind äußerlich nach Landeskirchen gegliedert, deren Grenzen noch alte politische Strukturen widerspiegeln. Auf landeskirchlicher Ebene gibt es Administrationen mit Zuständigkeitsbereichen und Referaten, u. a. auch für Kirchenmusik, die sich vor allem der Fortbildungsaufgaben (z. B. Literaturkunde, Reflexion der Arbeit) annehmen. Die verschiedenen musikalischen Arbeitsbereiche werden insbesondere durch die kirchenmusikalischen Verbände betreut, u. a. durch den Verband evangelischer Kirchenchöre Deutschlands und den Evangelischen Posaunendienst in Deutschland. Als Berufsgruppenvertretung arbeitet der Verband evangelischer Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in Deutschland; für Ausbildungsfragen ist die Konferenz der Leiter der kirchlichen und der staatlichen Ausbildungsstätten für Kirchenmusik und der Landeskirchenmusikdirektoren in der Evangelischen Kirche in Deutschland zuständig. Kirchenmusikalische Verbände sind in der Rubrik „Organisationen des Musiklebens“ unter dem Punkt Verbände, Vereinigungen, Gesellschaften dargestellt. Aus- und Fortbildungsstätten für Kirchenmusiker werden in der Rubrik „Musikunterricht, Ausbildung, Fortbildung“ unter dem Punkt Kirchenmusikschulen und -hochschulen und Musikhochschulen aufgeführt. |




