Fünf Ideen zur Gestaltung der Zukunft der Musikwirtschaft: VUT stellt aktuelle Themen und Forderungen zur Bundestagswahl 2017 vor

Der Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V. (VUT) stellt zum Bundestagswahljahr 2017 zentrale Themen für kleine und mittlere Musikunternehmen unter dem Titel "Fünf Ideen zur Gestaltung der Zukunft der Musikwirtschaft" vor. Dazu zählen die faire Beteiligung an den von Onlineplattformen mit Musik erwirtschafteten Umsätzen, die angemessene Abbildung der musikalischen Vielfalt im öffentlich-rechtlichen Radio, der Schutz der Rechte unabhängiger Musikunternehmen, der Abbau bürokratischer Hürden und eine auf die Struktur der Branche zugeschnittene Musikwirtschaftsförderung.

"Mehr als 80 Prozent aller Neuveröffentlichungen stammen von unabhängigen Musikunternehmen, sie entdecken und entwickeln neue Talente und tragen maßgeblich zur musikalischen Vielfalt bei. Mit unseren Vorschlägen möchten wir einen Beitrag dazu leisten, die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Musikunternehmen und Künstlerinnen und Künstler, die sich selbst vermarkten, zu verbessern“, so Jörg Heidemann, Geschäftsführer des VUT.

Zu den folgenden Themen schlägt der Verband Handlungsmaßnahmen vor:

1. Faire Beteiligung an der Wertschöpfung: Gleiche Regeln für gleiche Musikangebote

Aktuell ist YouTube nicht verpflichtet, Musik zu lizenzieren wie es beispielsweise für Spotify der Fall ist. Rechtlich sollte klargestellt werden, dass YouTube wie andere Streamingdienste zu behandeln ist, somit Musik voll lizenzieren muss und andernfalls schadensersatzpflichtig wird. Nur dann kann sich ein marktgerechter Preis für Streaming herausbilden.

2. Für eine reiche Musiklandschaft: Kulturelle Vielfalt ermöglichen und sichern – auch und vor allem im Radio

Zurzeit ist die Musik der kleinen und mittleren Musikunternehmen im öffentlich-rechtlichen Radio – bis auf wenige Ausnahmen – unterrepräsentiert. Der Kultur- und Bildungsauftrag sollte daher von diesen Radiosendern verstärkt in die Tat umgesetzt werden, damit die Vielfalt, für die unabhängige Musikunternehmen stehen, auch abgebildet wird.

3. Die Rechte von kleinen und mittleren Musikunternehmen sichern und ihre Durchsetzung erleichtern

Kleine und mittlere Musikunternehmen verfügen nicht über die finanziellen und personellen Ressourcen, um ihre Rechte effektiv über Grenzen hinweg durchzusetzen. Daher sind die rechtlichen Rahmenbedingungen so anzupassen, dass einerseits der Betrieb strukturell urheberrechtsverletzender Angebote erschwert wird und andererseits angemessene, praktikable Möglichkeiten für alle Betroffenen geschaffen werden, um gegen Rechtsverletzungen vorzugehen.

4. Eine zukunftsweisende Musikwirtschaftsförderung für kleine und mittlere Musikunternehmen

Kleine und mittlere Musikunternehmen benötigen eine Wirtschaftsförderung, die auf ihre Struktur zugeschnitten ist (wie die Initiative Musik auf Bundes- und die Labelförderung der Behörde für Kultur und Medien der Freien und Hansestadt Hamburg auf Länderebene), die sich an alle Genres richtet und ihnen den Zugang zu Finanzierungs- und Digitalisierungsmöglichkeiten eröffnet, die ihren Arbeitsalltag erleichtern.

5. Internationale Geschäfte für kleine und mittlere Musikunternehmen erleichtern und bürokratische Hürden reduzieren

Die Musikwirtschaft basiert auf Lizenzen, jedoch berücksichtigt das aktuelle Verfahren zur Freistellung bei Doppelbesteuerung nicht die Ressourcen und Struktur der Branche, wodurch ein hoher Arbeits- und finanzieller Aufwand für kleine und mittlere Unternehmen entsteht. Der Freistellungsprozess sollte mithilfe eines branchenspezifischen Anhangs des Fragebogens in den gängigsten Sprachen vereinfacht und beschleunigt werden. Davon würden nicht nur deutsche Musikunternehmen und ihre ausländischen Partner_innen, sondern auch die zuständigen Mitarbeiter_innen des Bundeszentralamts für Steuern profitieren.

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