Kontakt
Stiftung Bayerischer Musikfonds
Beschreibung
Rechtsform:
Stiftung des bürgerlichen Rechts.
Historie:
Errichtet 1990 vom Freistaat Bayern.
Aufgaben:
Förderung der Musik in Bayern, vor allem auf den Gebieten der beruflichen Musikausübung und des Amateurmusizierens. Förderung junger, besonders begabter Interpret:innen. Förderung zeitgenössischer Musik, u. a. durch Förderung der Aufführung neuer Kompositionen und der Gewährung von Zuschüssen für Konzerte mit Werken von Komponist:innen des 20. und 21. Jahrhunderts, Förderung von Nachwuchs-Kammermusikensembles und Aufführungen Alter Musik. Förderung besonderer Aktivitäten im Bereich der Musikpflege, für die anderweitige Fördermittel nicht oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. - Stiftungskapital 1,273 Mio. €.
Antragstellung:
Möglich.