Kontakt
Einzelprojektförderung für Berliner Chöre
Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
Brunnenstr. 188-190, 10119
Berlin
Beschreibung
Bedingungen:
Öffen für Konzert- und Oratorienchöre, Kammerchöre sowie Vokalensembles (mindestens 12 Personen), die ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben und bereits durch hervorragende Leistungen hervorgetreten sind. Eine professionelle Chorleitung ist Voraussetzung für eine Förderung.
Eigenbewerbung:
Erforderlich.
Letzte Aktualisierung: