Tr: Senatsverwaltung f. Kultur u. Europa. Hist: Erstmalige Vergabe 1991 in Form v. Kompositionsstipendien. Ab 2016 Erweiterung auf Klangkunst sowie allgemein Ernste Musik einschließlich Kurator*innen u. Interpret*innen. Aufg: Förderung der Vielfalt u. der Qualität v. in Berlin produzierten Arbeiten im Bereich Ernste Musik od. Klangkunst. Unterstützung v. Recherchen od. Vorarbeiten an einem bestimmten Thema, der Entwicklung v. Projekten od. Entwürfen, der Fortführung bzw. Vollendung konkreter Arbeiten sowie der Vermittlung, Dokumentation u. Publikation. Jl. Vergabe v. Stipendien, die ihre Empfänger*innen in die Lage versetzen sollen, sich f. die Zeit der Förderung auf eine künstler. Arbeit zu konzentrieren; Dotierung jeweils 12.000,- € (Recherchen 8.000,- €); Auszahlung in Raten v. mtl. 2.000,- €. Die Höhe der in einer öffentl. Ausschreibung ausgelobten Förderstipendien beträgt insgesamt ca. 250.000,- €. Bed: Für professionell arbeitende Künstler*innen, die im Bereich der Ernsten Musik od. Klangkunst tätig sind (Komponist*innen, Ensembles, Einzelkünstler*innen sowie Kurator*innen) mit Wohnsitz u. mehrjähriger künstler. Tätigkeit in Berlin. Eigenbewerbg: Erforderlich.