Kontakt

PRO MUSICA-Plakette

Bundesmusikverband Chor & Orchester e. V.
Hugo-Herrmann-Str. 24, 78647 Trossingen

Beschreibung

Geschäftsstelle Trossingen: Hugo-Hermann-Str. 24, 78647 Trossingen,Tel. (07425) 328806-0
Geschäftsstelle Berlin: Ortrudstr. 7, 12159 Berlin, Tel. (030) 60980781-0
Präsident: Benjamin Strasser
Geschäftsführer: Dr. Stefan Donath, Lorenz Overbeck

Historie:
Gestiftet 1968 vom damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke. Bis heute wurden 2.234 Plaketten verliehen (Stand Sept. 2022).

Aufgaben:
Förderung und Pflege des instrumentalen Musizierens. Jährliche Verleihung von Plaketten und Urkunden mit der Unterschrift des amtierenden Bundespräsidenten aus Anlass des mindestens 100-jährigen Bestehens von Musikvereinigungen, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und künstlerische Verdienste oder Verdienste um die kulturelle Bildung erworben haben. Auswahl der Musikvereinigungen durch die für Kultur zuständigen Minister:innen der jeweiligen Länder aufgrund von Vorschlägen des Empfehlungsausschusses (je eine Vertretung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder und des Bundesmusikverbands Chor & Orchester; eine Vertretung des Auswärtigen Amtes tritt nach Bedarf hinzu). Jährlicher Festakt zur Übergabe der ersten PRO MUSICA-Plakette an eine Musikvereinigung (stellvertretend für alle Empfänger:innen des Jahres) durch den Bundespräsidenten oder einen Repräsentant/eine Repräsentantin der Bundesregierung im Rahmen der Tage der Chor- und Orchestermusik (Sonntag "Lätare", wechselnde Orte); weitere Plaketten und Urkunden werden auf Länderebene durch die Ministerien für Kultur überreicht.

Bedingungen:
Für deutsche Musikvereinigungen aus dem In- und Ausland. Nachweis der Gründung und der Kontinuität der Vereinsarbeit über mindestens 100 Jahre; kurzer Abriss über die Geschichte der Vereinigung; Konzertprogramme von Konzerten der letzten 5 Jahre sowie einschlägige Presseberichte; Bescheinigung der Stadt oder des Landkreises über die kulturelle Betätigung der Musikvereinigung und ihre Verdienste um das instrumentale Musizieren.

Eigenbewerbung:
Erforderlich (jeweils bis zum 30. Juni des Vorjahres).

Letzte Aktualisierung: