Rf: Bundesunmittelbare Anstalt des öffentl. Rechts, verwaltet v. der Bayerischen Versorgungskammer. Pflichtmitglieder der Anstalt sind die Rechtsträger der deutschen Theater. Als freiwillige Mitglieder können Rechtsträger v. Ausbildungsstätten f. Bühnenkünstler, Kabaretts u. Puppentheatern zugelassen werden. Hist: Gegr. 1925. Seit 1938 Pflichtversicherungsanstalt f. alle an deutschen Theatern abhängig beschäftigten Bühnenangehörigen. Aufg: Berufsständische Versorgungseinrichtung zusätzlich zu der gesetzlichen Rentenversicherung. Gewährung v. Altersruhegeld, Ruhegeld wegen Berufs- od. Erwerbsunfähigkeit, Sterbegeld, Witwen-/Witwergeld, Waisengeld, Abfindungen f. Tanzgruppenmitgl. u. sonstigen Leistungen (z.B. Heilkostenzuschüsse). Bilanzsumme 2006: 2,306 Mrd. €; an Versorgungsleistungen wurden 78,3 Mio. € ausgeschüttet. Bed: Versicherte sind die bei den Mitgliedern der Anstalt beschäftigten Bühnenangehörigen (Pflichtversicherte), freiwillig Versicherte, Weiterversicherte u. beitragsfrei Versicherte.