Rf: Bundesunmittelbare Anstalt des öffentl. Rechts, verwaltet v. der Bayerischen Versorgungskammer. Pflichtmitglieder der Anstalt sind die Rechtsträger der deutschen Kulturorchester. Als freiwillige Mitglieder können Rechtsträger v. Orchestern, die nicht Pflichtmitglieder sind, v. Rundfunk-Berufschören od. v. Ausbildungsstätten f. Orchestermusiker zugelassen werden. Hist: Gegr. 1938. Aufg: Berufsständische Versorgungseinrichtung zusätzlich zur Rentenversicherung. Gewährung v. Altersruhegeld, Ruhegeld wegen Berufs- od. Erwerbsunfähigkeit, Sterbegeld, Witwen-/Witwergeld, Waisengeld u. sonstigen Leistungen (z.B. Heilkostenzuschüsse). Bilanzsumme 2006: 1,294 Mio. €; an Versorgungsleistungen wurden 44,5 Mio. € ausgeschüttet. Bed: Versicherte sind die bei den Mitgliedern der Anstalt beschäftigten Musiker (Pflichtversicherte), freiwillig Versicherte, Weiterversicherte u. beitragsfrei Versicherte.