Tr: Freistaat Bayern (Staatsministerium f. Wissenschaft, Forschung u. Kunst). Hist: Seit ca. 1950. Aufg: Anerkennung besonderer künstler. Leistungen unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse des Antragstellers bzw. Anerkennung eines Lebenswerks. Altershilfen in Form v. laufenden Zuwendungen in Höhe v. 250,- € mtl. f. Bildende Künstler, Schriftsteller, Musiker u. Darstellende Künstler; Weihnachtszuwendungen f. Witwen ehemaliger Ehrensoldempfänger in Höhe v. 200,- € (einmalige Zuwendungen). Finanzielles Jahresvolumen ca. 250.000,- €. Bed: Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. Nachweis beschränkter Erwerbsfähigkeit, mehrjähriger bzw. ständiger Wohnsitz in Bayern, besondere Verdienste als Künstler, finanzielle Bedürftigkeit (letztere nicht ausschlaggebend). Antragstellung: Möglich.