Tr: Senatskanzlei Berlin. Hist: Erstmalige Vergabe 1991. Aufg: Förderung der integrativen Arbeit der im Bereich zeitgenöss. Musik tätigen Komponistinnen u. Komponisten, Kammerensembles, Solistinnen u. Solisten sowie der Verwirklichung künstler. Ideen im Sinne eines work in progress. Vergabe v. Aufträgen zur Erarbeitung neuer Werke an Komponistinnen u. Komponisten, die den Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit in Berlin haben, sowie Finanzierung der Einstudierung u. Aufführung dieser Musikstücke durch Berliner Kammerensembles, Solistinnen u. Solisten. Der Förderpreis umfasst das Honorar f. einen Kompositionsauftrag sowie die Mittel zur Einstudierung u. Uraufführung des Werks; die Dotierung beträgt bis zu 5.000,- € pro Kompositionsauftrag. Die Höhe der in einer öffentl. Ausschreibung ausgelobten Förderpreise beträgt insgesamt ca. 35.000,- €. Bed: Für Komponistinnen u. Komponisten in Verbindung mit einem Kammerensemble, einer Solistin od. einem Solisten eigener Wahl sowie f. professionell tätige Kammerensembles, Solistinnen u. Solisten in Verbindung mit einer Komponistin od. einem Komponisten eigener Wahl. Der Schwerpunkt der gegenwärtigen künstler. Tätigkeit des Bewerbers muss in Berlin liegen. Eigenbewerbg: Erforderlich.