Tr: GEMA. Hist: Gegr. 1957 (Vorläufer bis in die 1920er Jahre). Aufg: Ausgleichszahlungen (als Ergänzung zum Verteilungsplan) an GEMA-Mitglieder im Alter, bei Krankheit, Unfall u. Not durch einmalige od. wiederkehrende Zuwendungen. Finanzielles Jahresvolumen 2007: 4,275 Mio. € in der Abt. Komponisten, 0,741 Mio. € in der Abt. Textdichter u. 1,772 Mio. € in der Abt. Musikverleger. Auf Antrag wird Beziehern v. wiederkehrenden Leistungen ein Zuschuss zur Kranken- u. Pflegeversicherung gewährt, ferner beim Tod eines ordentlichen Mitglieds ein Sterbegeld. Bed: Einmalige od. wiederkehrende Leistungen werden i.d.R. nur Mitgliedern gewährt, die 1. das 60. Lebensjahr vollendet haben, 2. fünf Jahre ununterbrochen ordentliches Mitglied der GEMA waren u. 3. nachweisen können, dass ihre Einnahmen (einschl. der Einnahmen des Ehepartners) zum Lebensunterhalt nicht ausreichen. Unterstützung wird ebenfalls den Hinterbliebenen eines ordentlichen Mitglieds (entweder den Witwen od. minderjährigen Waisen) gewährt. Antragstellung: Erforderlich.