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Jugendmusikförderpreis der Stadt Passau
Stadt Passau, Musikbüro

Landrichterstr. 42, 94034 Passau
Tel.: (0851) 96685-0 Fax: (0851) 96685-10

Tr: Stadt Passau.
Hist: Seit 1996.
Aufg: Vergabe an Solisten od. Ensembles, die sich durch besondere musikal. Leistungen, z.B. in Wettbewerben od. Konzerten, verdient gemacht haben. Vergabe eines Geldpreises in Höhe v. 2.500,- € (teilbar). Verleihung i.d.R. alle 3 Jahre.
Bed: Der Preisträger muss durch Geburt, Leben od. Wirken mit der Stadt Passau verbunden sein. Höchstalter 25 Jahre.
Eigenbewerbg: Nicht möglich.

Letzte Aktualisierung: 21.01.2008