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Goldene Schallplatte/Platin Schallplatte
Goldenes MusikVideo/Platin MusikVideo
Bundesverband Musikindustrie e.V.

Oranienburger Str. 67/68, 10117 Berlin
Tel.: (030) 590038-0 Fax: (030) 590038-38
info@musikindustrie.de

Gf: Stefan Michalk
Tr: Mitgliedsfirmen des Bundesverbands Musikindustrie.
Hist: Für die Vergabe der Goldenen/Platin Schallplatte durch Mitgliedsfirmen wurden 1976 einheitliche Richtlinien erlassen, um durch eine Harmonisierung der Vergabepraxis den Wert der Auszeichnung zu sichern. Seit 1991 Vergabe des Goldenen/Platin MusikVideos nach ebenfalls einheitlichen Richtlinien.
Aufg: Ehrung v. Interpreten, Komponisten, Textern u. Musikern f. eine Schallplatten- bzw. Videoproduktion, die gleichermaßen künstler. wie wirtschaftlich erfolgreich war. Maßgebend f. die Vergabe sind Mindestabsatzzahlen im Inland, die f. Single-Tonträger (17cm/30cm) bei 150.000 (Gold) bzw. 300.000 (Platin), f. Langspieltonträger (CD, MC, LP, MD, DCC, DVD-Audio u.a.) bei 100.000 (Gold) bzw. 200.000 (Platin) liegen; f. Goldene MusikVideos bei 25.000 u. Platin MusikVideos bei 50.000.
Eigenbewerbg: Erforderlich.

Letzte Aktualisierung: 18.01.2008