Vors. des Ausschusses: Prof. Silke-Thora Matthies Tr: Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft mbH, Finanzierung durch das Bayerische Staatsministerium f. Wissenschaft, Forschung u. Kunst. Hist: Seit 1978. Aufg: Förderung musikal. hervorragend begabter Jugendlicher, sofern Eigenmittel u. sonstige Förderungsmittel nicht ausreichen. Gewährung v. Unterrichtsstipendien, Zuschüssen zu Fahrtkosten zum Besuch des Musikunterrichts, Beihilfen zur Instrumentenbeschaffung, zur Beschaffung v. Studienmaterial u. zur Teilnahme an Fortbildungskursen. Bed: Für Jugendliche bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, die die deutsche Staatsangehörigkeit haben, seit mindestens einem Jahr in Bayern wohnen u. noch kein Musikstudium aufgenommen haben. Nachweis der musikal. Begabung (hervorragende Teilnahme an Wettbewerben, z.B. mindestens 2. Preis beim Landeswettbewerb "Jugend musiziert", od. 2 qualifizierte Fachgutachten). Nachweis der Bedürftigkeit. Eigenbewerbg: Erforderlich.