Wettbewerb der Musikhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland Hochschulwettbewerb
Rektorenkonferenz der Musikhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, Geschäftsstelle: Universität der Künste Berlin
Vors: NN Tr: Rektorenkonferenz der Musikhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland. Hist: Seit 1952. Aufg: Vergleich der Leistungen v. Studierenden der verschiedenen Hochschulen; Nachwuchsförderung in den Bereichen Interpretation u. (seit 1985) Komposition. Jl. in 2 jeweils wechselnden Fächern (davon eins im Bereich Solowertung, eins im Bereich Ensemble) durchgeführter Wettbewerb; Vergabe eines 1. u. 2. Preises pro Fach in Höhe v. 3.000,- (Ensemble bis 6.000,-) bzw. 1.800,- (Ensemble bis 3.600,-) €; Förderpreis in Höhe v. 600,- (Ensemble bis 1.800,-) €. Nach Maßgabe vorhandener Mittel können zusätzlich Förderpreise in Höhe v. 600,- € vergeben werden. Bed: Nationaler Wettbewerb f. Studierende an Musikhochschulen, die der Rektorenkonferenz angeschlossen sind. Teilnahme an einer internen Vorauswahl der entsendenden Hochschule. Frühere 1. Preisträger u. Preisträger des Felix-Mendelssohn-Bartholdy-Wettbewerbs der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sind v. der Teilnahme ausgeschlossen. Eigenbewerbg: Erforderlich.