Beschreibung: Der bereits mehrfach sehr erfolgreich organisierte Förderkurs Alte Musik richtet sich an Musikschullehrer mit ihren Schülern. Ein Schwerpunkt ist die Erarbeitung von Werken für den Wettbewerb „Jugend musiziert“ 2008 in den Kategorien Blockflötenensemble und Zeitgenössische Musik mit Blockflöte oder Cembalo. Neben der kammermusika-lischen Arbeit wird auch die Erarbeitung von Solowerken im Mittelpunkt des Kurses stehen.
Gruppen werden ihre vorbereiteten Werke mit den Dozenten proben, einzelne Instrumentalisten können zu zukünftigen Gruppen formiert werden. Deshalb richtet sich der Kurs neben Blockflötisten und Cembalisten an alle Streicher und Bläser, die sich für Alte Musik interessieren.
Das Spiel auf historischen Instrumenten wird nicht vorausgesetzt, unterrichtet werden barocke Spieltechniken auf modernen Instrumenten. Im Cembalokurs werden Klavierschüler altersgerecht auch ohne Vorkenntnisse an das Cembalospiel herangeführt.
Die Schüler sollen lernen, ihre Werke stilsicher zu musizieren, und anwendbares Wissen über Rhetorik und Ornamentik in der Barockmusik erwerben. Für die Pädagogen wird es einige Stunden zur Erörterung von methodischen Problemen geben.
Die Teilnehmer können die erarbeiteten Werke in den abendlichen Vorspielen vorstellen und so ihren Vorbereitungs-stand für den Wettbewerb überprüfen.
Kursleiter: Susanne Ehrhardt, Thomas Müller
Zusatzinformationen: Am Samstag, den 20. Oktober 2007, wird ein öffentliches Abschlusskonzert im Theater-saal stattfinden.
Termin: 17.10.2007 - 20.10.2007
Veranstaltungsort:
Musikakademie Rheinsberg
Kavalierhaus der Schlossanlage, 16831 Rheinsberg
Veranstalter:
Musikakademie Rheinsberg
Kosten: Unterkunft und Verpflegung (Doppelzimmer/Vollpension): 105,00 €
ermäßigt (Schüler und Studenten): 81,00 €
Kursgebühr:
Pädagogen/Erwachsene: 50,00 €
Passive Teilnahme: 15,00 €
Schüler/Studenten: 20,00 €
Die Kursgebühr und die Gebühren für Unterkunft und Verpflegung sind zu Beginn des Kurses in der Musikakademie zu entrichten. Bei zeitlich reduzierter Teilnahme erfolgt keine Gebührenminderung bei Kursgebühr, Unterkunft und Verpflegung. Ausnahmeregelungen sind nach einzelner Absprache möglich.