Beschreibung: Das Seminar klärt, unter welchen Voraussetzungen die Künstlersozialversicherungspflicht besteht und Verwerter künstlerischer Leistung zur Künstlersozialabgabe herangezogen werden können. Da für Verwerter bei unrichtiger Meldung eine Schätzung für die zurückliegenden vier Jahre der Abgaben erfolgen kann, wird besonderes Augenmerk auch auf Verfahrensfragen gelegt.
Kursleiter: Stefanie Brum (Anwaltskanzlei Rüdisühli, Friedrich, Brenner, Renz): Die Rechtsanwältin hat sich im Veranstaltungs- und Eventrecht spezialisiert. Zu ihren weiteren Schwerpunkten gehören das Urheberrecht (insb. Musik, Grafik, Design, Foto, Film, Multimedia), das Marken- und Kennzeichenrecht und das Künstlersozialversicherungsrecht. Neben einschlägigen theoretischen Kenntnissen verfügt sie über praktischen Sachverstand in der Veranstaltungsbranche. www.webadvocat.de
Zielgruppe/Teilnehmer: Jugendliche, Musiker, Nachwuchsbands aus der Region Stuttgart
Termin: 25.02.2008
Veranstaltungsort:
Popbüro Region Stuttgart
Naststraße 11a, 70376 Stuttgart