In Zeiten enger Haushaltslagen
erscheint Kultur in der öffentlichen Wahrnehmung häufig primär
als ein teurer Kostgänger, der permanent unter-finanziert ist und
um seine Existenz kämpfen muss. Kaum wird darüber reflektiert,
welche Beziehungen zwischen dem bestehen, was sich die Gesellschaft an
öffentlich finanzierter Kultur leisten will und was eine private Kulturwirtschaft
zu leisten im Stande ist. Angesichts dessen begrüße ich es sehr,
dass sich das Musikforum in seiner aktuellen Ausgabe diesen Beziehungen
am Beispiel der Musikwirtschaft nähern will.
Die Musikwirtschaft
gehört zu den umsatzstärksten Zweigen der Kulturwirtschaft. Sie
umfasst ein reichhaltiges, historisch gewachsenes Spektrum an Verlagen,
Musikinstrumentenbauern, privaten Veranstaltern und Agenturen, Tonträgerherstellern,
Studios und Musikverwertern. Deutschland kann dabei durchaus als eines
der „Mutterländer" der Musikwirtschaft bezeichnet werden. Schon 1719
wurde von Bernhard Christoph Breitkopf in Leipzig der weltweit erste Musikverlag
gegründet, der bis heute unter dem Namen Breitkopf & Härtel
im internationalen Musikgeschäft erfolgreich ist. Musikverlage traten
als erste Mittler zwischen Komponisten, ausübende Künstler und
ein interessiertes Publikum. Notendruck und Notenvertrieb waren Voraussetzungen
für das Entstehen eines Musikmarktes, für die Entwicklung des
bürgerlichen Konzertlebens im 19. Jahrhundert und für das Wachstum
einer breiten musikalischen Laienmusikbewegung.
Auch im Musikinstrumentenbau nahm Deutschland ab Ende des 19. Jahrhunderts
eine führende Position ein. Die Region um Markneukirchen im Vogtland
produzierte zum Beispiel vor dem ersten Weltkrieg einen erheblichen Anteil
des weltweiten Bedarfs an Orchesterinstrumenten in kleinen und mittleren
Handwerksbetrieben. Aber auch im Klavier-, Piano-und Akkordeonbau erwarben
sich deutsche Firmen einen hervorragenden internationalen Ruf. Die Verlagnahme
und wiederholte Aufführung musikalischer Werke verlangte nach einem
System zur Wahrung der Urheberrechte von Komponisten und Verlegern – für
beide Seiten ging es um die Sicherung ihres Einkommens. Zwar gab es bereits
1837 in Preußen ein für diese Zeit fortschrittliches Gesetz
zum Schutze des Eigentums an Werken der Wissenschaft und Kunst in Nachdruck
und Abbildung, doch verzögerte sich die Einführung eines – dann
auch noch unzureichenden – einheitlichen Urheberrechtsgesetzes bis in die
Zeit nach der Gründung des Deutschen Reiches. Ende des 19. Jahrhunderts
machte sich nicht zuletzt der Komponist Richard Strauss für den besseren
Schutz der Aufführungsrechte stark. Er gehörte zu den Initiatoren
der Gründung einer Verwertungsgesellschaft auf dem Gebiet der Musik,
wie sie heute in Gestalt der GEMA erfolgreich tätig ist.
Seit
Beginn des 20. Jahrhunderts erfuhr die Musikwirtschaft eine rasante Ausweitung
durch die Entwicklung von neuen Aufzeichnungs-, Wiedergabe- und Verbreitungstechniken,
die insbesondere für die Musik genutzt werden konnten. Von der Wachswalze
über die Schallplatte, den Tonfilm, das Radio, das Fernsehen, das
Magnetband bis hin zur digitalen Speicherung auf CD, DVD, Festplatte oder
Mikrochip entstanden Technologien und Produkte, die erstmals einen massenhaften
und zunehmend sich globalisierenden Markt mit musikalischen Produkten bedienen
konnten.
Die weltweite
technische Entwicklung in der Musikwirtschaft vollzog sich allerdings nicht
nur in kontinuierlichen Steigerungsraten. In den USA brach zum Beispiel
der Umsatz von Tonträgern bereits 1920 dramatisch ein, als das Radio
mit regel-mäßigen Sendungen begann und Musik technisch unkompliziert
und billig verfügbar wurde. Mit dem Aufkommen von Tonbändern
und von Musikkassetten wurde es erstmals möglich, Tonaufzeichnungen
selbst zu gestalten und somit eine Alternative zum Kauf von Tonträgern
zu wählen. Eine ähnliche Situation verzeichnen wir seit einigen
Jahren durch die Möglichkeiten der digitalen Vervielfältigung
über CD-Brenner oder das Internet. Neu ist hier die Qualität
der erzeugten Kopie eines Musikwerkes, die dem Original nicht nachsteht
und das Potenzial missbräuchlicher Nutzung in sich trägt. Neue
technische Möglichkeiten und neue Nutzungsarten erfordern nicht nur
entsprechende Reaktionen der Wirtschaft, sie verlangen auch nach einer
Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere beim Schutz der
Urheberrechte. Hier liegt eine wesentliche Aufgabe des Staates. Konkret
wird es in den nächsten Monaten um die Umsetzung der entsprechenden
EU-Richtlinie in nationales Recht gehen. Insbesondere zwei Gesichtspunkte
spielen dabei eine zentrale Rolle. Zum einen sollten wir darauf achten,
dass diejenigen Kopien, die wir zulassen, auch zur Stärkung der Urheber
beitragen. Zum anderen geht es um technologische Verfahren, die die Möglichkeit,
digitale Kopien – auch aus dem Internet – zu erstellen, beschränken.
Wir müssen hier sehr genau prüfen, welche Formen schädlich
und welche positiv sind.
Die Beiträge
dieser Ausgabe beleuchten die heutige Situation der deutschen Musikwirtschaft.
Man kann ihnen die These voranstellen, dass ein
vielfältiges und kreatives
Musikleben immer noch die beste Basis einer florierenden Musikwirtschaft
zu sein scheint. Das gilt nicht nur für die ausübenden Künstler
und die musikalischen Laien, sondern auch für das Publikum. Eine Person
etwa, bei der eine Haltung der Wertschätzung für klassische Musik
nicht ausgebildet ist, wird keine CD mit den Orchestersuiten von Bach erwerben.
Wer für den Umgang mit Musik, für das Hören nicht sensibilisiert
wurde, wird kaum in der Lage sein, Maßstäbe für die Auswahl
aus der Vielfalt der musikalischen Angebote zu entwickeln. Und nur der,
bei dem ein Interesse am eigenen Musizieren geweckt wird, wird ein Instrument
und Noten kaufen.
Die Musikwirtschaft
hat diese Zusammenhänge seit längerem erkannt und angesichts
der akuten Defizite in der musikalischen Bildung an den Schulen nicht nur
ihre Sorgen artikuliert, sondern auch Projekte entwickelt, die – bei allem
legitimen Eigeninteresse der Branche – mit Know-how und innovativen Ideen
einen Beitrag zur Lösung einer öffentlichen Aufgabe leisten können.
Hervorzuheben sind etwa die Modellvorhaben der Deutschen Phono-Akademie
und die von der Musikinstrumentenindustrie getragene Akademie für
Musik-pädagogik. Diese Projekte bieten sich insbesondere den Ländern
und Kommunen als Partner an. Nur mit solchen konkreten Projekten wird auch
die Aktion „Hauptsache Musik" des Deutschen Musikrates und der in ihm zusammengeschlossenen
Verbände in der Öffentlichkeit wirksam. Ich hoffe sehr, dass
die Kampagne durch eine Bündelung der Kräfte noch einmal eine
größere öffentliche Resonanz, aber auch entsprechendes
Gehör in der Kultur-und Bildungspolitik finden wird.
Die Bundesregierung
wird ihren Dialog mit der Musikwirtschaft intensivieren. Als einen der
nächsten Schritte innerhalb dieses Prozesses wird sie die Kulturpolitische
Gesellschaft und den Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft bei der
Ausrichtung eines Kongresses zum Thema Musik als Wirtschaft im April 2002
unterstützen und diesen gemeinsam mit dem Bundestagsausschuss für
Kultur und Medien auch begleiten. Ich selber werde in den nächsten
Monaten vertiefte Gespräche mit Kreativen und Branchenvertretern führen.
Für Festlegungen im Detail ist es vor diesem Hintergrund noch zu früh.
Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass in einer gewissen Analogie
zum Film Förderungen mit Branchenunterstützung organisierbar
sind. Dies betrifft diejenigen Bereiche, in denen dem Brancheninteresse
ein kulturelles Interesse entspricht – dazu gehören etwa Fragen der
Nachwuchsförderung, des Exports und der Förderung von Start-ups.
Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin ist Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien.