JULIAN NIDA-RÜMELIN
MUSIK ALS WIRTSCHAFTSFAKTOR

In Zeiten enger Haushaltslagen erscheint Kultur in der öffentlichen Wahrnehmung häufig primär als ein teurer Kostgänger, der permanent unter-finanziert ist und um seine Existenz kämpfen muss. Kaum wird darüber reflektiert, welche Beziehungen zwischen dem bestehen, was sich die Gesellschaft an öffentlich finanzierter Kultur leisten will und was eine private Kulturwirtschaft zu leisten im Stande ist. Angesichts dessen begrüße ich es sehr, dass sich das Musikforum in seiner aktuellen Ausgabe diesen Beziehungen am Beispiel der Musikwirtschaft nähern will.
    Die Musikwirtschaft gehört zu den umsatzstärksten Zweigen der Kulturwirtschaft. Sie umfasst ein reichhaltiges, historisch gewachsenes Spektrum an Verlagen, Musikinstrumentenbauern, privaten Veranstaltern und Agenturen, Tonträgerherstellern, Studios und Musikverwertern. Deutschland kann dabei durchaus als eines der „Mutterländer" der Musikwirtschaft bezeichnet werden. Schon 1719 wurde von Bernhard Christoph Breitkopf in Leipzig der weltweit erste Musikverlag gegründet, der bis heute unter dem Namen Breitkopf & Härtel im internationalen Musikgeschäft erfolgreich ist. Musikverlage traten als erste Mittler zwischen Komponisten, ausübende Künstler und ein interessiertes Publikum. Notendruck und Notenvertrieb waren Voraussetzungen für das Entstehen eines Musikmarktes, für die Entwicklung des bürgerlichen Konzertlebens im 19. Jahrhundert und für das Wachstum einer breiten musikalischen Laienmusikbewegung.
     Auch im Musikinstrumentenbau nahm Deutschland ab Ende des 19. Jahrhunderts eine führende Position ein. Die Region um Markneukirchen im Vogtland produzierte zum Beispiel vor dem ersten Weltkrieg einen erheblichen Anteil des weltweiten Bedarfs an Orchesterinstrumenten in kleinen und mittleren Handwerksbetrieben. Aber auch im Klavier-, Piano-und Akkordeonbau erwarben sich deutsche Firmen einen hervorragenden internationalen Ruf. Die Verlagnahme und wiederholte Aufführung musikalischer Werke verlangte nach einem System zur Wahrung der Urheberrechte von Komponisten und Verlegern – für beide Seiten ging es um die Sicherung ihres Einkommens. Zwar gab es bereits 1837 in Preußen ein für diese Zeit fortschrittliches Gesetz zum Schutze des Eigentums an Werken der Wissenschaft und Kunst in Nachdruck und Abbildung, doch verzögerte sich die Einführung eines – dann auch noch unzureichenden – einheitlichen Urheberrechtsgesetzes bis in die Zeit nach der Gründung des Deutschen Reiches. Ende des 19. Jahrhunderts machte sich nicht zuletzt der Komponist Richard Strauss für den besseren Schutz der Aufführungsrechte stark. Er gehörte zu den Initiatoren der Gründung einer Verwertungsgesellschaft auf dem Gebiet der Musik, wie sie heute in Gestalt der GEMA erfolgreich tätig ist.
    Seit Beginn des 20. Jahrhunderts erfuhr die Musikwirtschaft eine rasante Ausweitung durch die Entwicklung von neuen Aufzeichnungs-, Wiedergabe- und Verbreitungstechniken, die insbesondere für die Musik genutzt werden konnten. Von der Wachswalze über die Schallplatte, den Tonfilm, das Radio, das Fernsehen, das Magnetband bis hin zur digitalen Speicherung auf CD, DVD, Festplatte oder Mikrochip entstanden Technologien und Produkte, die erstmals einen massenhaften und zunehmend sich globalisierenden Markt mit musikalischen Produkten bedienen konnten.
    Die weltweite technische Entwicklung in der Musikwirtschaft vollzog sich allerdings nicht nur in kontinuierlichen Steigerungsraten. In den USA brach zum Beispiel der Umsatz von Tonträgern bereits 1920 dramatisch ein, als das Radio mit regel-mäßigen Sendungen begann und Musik technisch unkompliziert und billig verfügbar wurde. Mit dem Aufkommen von Tonbändern und von Musikkassetten wurde es erstmals möglich, Tonaufzeichnungen selbst zu gestalten und somit eine Alternative zum Kauf von Tonträgern zu wählen. Eine ähnliche Situation verzeichnen wir seit einigen Jahren durch die Möglichkeiten der digitalen Vervielfältigung über CD-Brenner oder das Internet. Neu ist hier die Qualität der erzeugten Kopie eines Musikwerkes, die dem Original nicht nachsteht und das Potenzial missbräuchlicher Nutzung in sich trägt. Neue technische Möglichkeiten und neue Nutzungsarten erfordern nicht nur entsprechende Reaktionen der Wirtschaft, sie verlangen auch nach einer Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere beim Schutz der Urheberrechte. Hier liegt eine wesentliche Aufgabe des Staates. Konkret wird es in den nächsten Monaten um die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie in nationales Recht gehen. Insbesondere zwei Gesichtspunkte spielen dabei eine zentrale Rolle. Zum einen sollten wir darauf achten, dass diejenigen Kopien, die wir zulassen, auch zur Stärkung der Urheber beitragen. Zum anderen geht es um technologische Verfahren, die die Möglichkeit, digitale Kopien – auch aus dem Internet – zu erstellen, beschränken. Wir müssen hier sehr genau prüfen, welche Formen schädlich und welche positiv sind.
    Die Beiträge dieser Ausgabe beleuchten die heutige Situation der deutschen Musikwirtschaft. Man kann ihnen die These voranstellen, dass ein
vielfältiges und kreatives Musikleben immer noch die beste Basis einer florierenden Musikwirtschaft zu sein scheint. Das gilt nicht nur für die ausübenden Künstler und die musikalischen Laien, sondern auch für das Publikum. Eine Person etwa, bei der eine Haltung der Wertschätzung für klassische Musik nicht ausgebildet ist, wird keine CD mit den Orchestersuiten von Bach erwerben. Wer für den Umgang mit Musik, für das Hören nicht sensibilisiert wurde, wird kaum in der Lage sein, Maßstäbe für die Auswahl aus der Vielfalt der musikalischen Angebote zu entwickeln. Und nur der, bei dem ein Interesse am eigenen Musizieren geweckt wird, wird ein Instrument und Noten kaufen.
    Die Musikwirtschaft hat diese Zusammenhänge seit längerem erkannt und angesichts der akuten Defizite in der musikalischen Bildung an den Schulen nicht nur ihre Sorgen artikuliert, sondern auch Projekte entwickelt, die – bei allem legitimen Eigeninteresse der Branche – mit Know-how und innovativen Ideen einen Beitrag zur Lösung einer öffentlichen Aufgabe leisten können. Hervorzuheben sind etwa die Modellvorhaben der Deutschen Phono-Akademie und die von der Musikinstrumentenindustrie getragene Akademie für Musik-pädagogik. Diese Projekte bieten sich insbesondere den Ländern und Kommunen als Partner an. Nur mit solchen konkreten Projekten wird auch die Aktion „Hauptsache Musik" des Deutschen Musikrates und der in ihm zusammengeschlossenen Verbände in der Öffentlichkeit wirksam. Ich hoffe sehr, dass die Kampagne durch eine Bündelung der Kräfte noch einmal eine größere öffentliche Resonanz, aber auch entsprechendes Gehör in der Kultur-und Bildungspolitik finden wird.
    Die Bundesregierung wird ihren Dialog mit der Musikwirtschaft intensivieren. Als einen der nächsten Schritte innerhalb dieses Prozesses wird sie die Kulturpolitische Gesellschaft und den Bundesverband der Veranstaltungswirtschaft bei der Ausrichtung eines Kongresses zum Thema Musik als Wirtschaft im April 2002 unterstützen und diesen gemeinsam mit dem Bundestagsausschuss für Kultur und Medien auch begleiten. Ich selber werde in den nächsten Monaten vertiefte Gespräche mit Kreativen und Branchenvertretern führen. Für Festlegungen im Detail ist es vor diesem Hintergrund noch zu früh. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass in einer gewissen Analogie zum Film Förderungen mit Branchenunterstützung organisierbar sind. Dies betrifft diejenigen Bereiche, in denen dem Brancheninteresse ein kulturelles Interesse entspricht – dazu gehören etwa Fragen der Nachwuchsförderung, des Exports und der Förderung von Start-ups.

Staatsminister Prof. Dr. Julian Nida-Rümelin ist Beauftragter der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien.


erschienen in: Musikforum H. 95/2001