RAHMENVEREINBARUNG ÜBER EINE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DEM DEUTSCHEN SÄNGERBUND E.V. (DSB) UND DEM VERBAND DEUTSCHER MUSIKSCHULEN E.V. (VDM)

Im Oktober 2001 hat der VdM mit dem Deutschen Sängerbund eine Rahmenvereinbarung getroffen, mit der die Kooperation der Verbände bzw. der Musikschulen und Chöre vor Ort intensiviert werden soll. Sie ist damit gleichzeitig ein Schritt zur Verwirklichung konkreter Ziele der Aktion "Hauptsache: Musik" des Deutschen Musikrats.

VdM und DSB verfolgen ein gemeinsames Ziel in der Förderung des aktiven Musizierens. Es geht um die Pflege, Weitergabe und Entwicklung des Kulturguts Musik ebenso wie um die individuelle Bildung und innere Bereicherung des einzelnen Menschen und um eine aktive Beteiligung möglichst vieler Menschen am Kulturleben in unserem Land.
    Menschen für das Musizieren zu begeistern, sie durch Ausbildung und Unterricht zur Musikausübung zu befähigen, ihnen Musikalische Bildung zu vermitteln und ihnen ein gemeinsames Musizieren zu ermöglichen, sind die hauptsächlichen Aufgaben, die sich daraus ableiten. Die Vorstände beider Verbände rufen ihre Mitglieder auf, dieses gemeinsame Anliegen in ihrer praktischen Arbeit insbesondere der in den Musikschulen, Chorvereinigungen und anderen Gruppierungen tätigen Personen auch durch Formen partnerschaftlicher Kooperation zu verwirklichen.

Hierzu werden folgende Anregungen nahe gelegt bzw. empfohlen:

  1. Herstellung und Vermittlung individueller Kontakte zwischen dem VdM und dem DSB sowie insbesondere den Landesverbänden des VdM und den Einzelbünden des DSB.
  2. Vor allem auf Orts-und Regionalebene sollen Kontakte zwischen den Musikschulen im VdM (insbesondere deren Leitern/ innen sowie auch den dort tätigen Fachlehrkräften) und den jeweiligen Mitgliedsensembles im DSB (insbesondere deren Vorsitzenden bzw. musikalischen Leitern/ innen) hergestellt und gepflegt werden.
  3. Eine den örtlichen und regionalen Möglichkeiten und Erfordernissen entsprechende Zusammenarbeit zwischen Musikschulen im VdM und den Ensembles des DSB soll jeweils individuell vereinbart und verwirklicht werden.


Denkbare Formen sind - gegenseitige Information und Terminabsprachen


Die Rahmenvereinbarung soll über die Verbandsgliederungen verbreitet, empfohlen und unverzüglich in der Praxis umgesetzt werden.

Stuttgart, 13. Oktober 2001
Dr. Heinz Eyrich
Präsident
Deutscher Sängerbund

Dr. Gerd Eicker
Vorsitzender
Verband deutscher Musikschulen

VdM und DSB widmen diese Rahmenvereinbarung als Beitrag zu der vom Deutschen Musikrat ausgerufenen Initiative "Hauptsache: Musik" zur Förderung der Musikalischen Bildung.


erschienen in: Musikforum H. 95/2001