Am 7. Januar 2002 verabschiedeten die SPD und die PDS eine Koalitionsvereinbarung. Wir veröffentlichen im Folgenden das die Kultur betreffende Kapitel
Kulturstadt Berlin
Die Vielfalt Berliner Kultur,
das Neben-und Miteinander von Hoch- und Off-Kultur, von überregional
bedeutsamen Einrichtungen und Ereignissen sowie einer entwickelten Stadtteilkultur,
ist eine der wesentlichen Zukunftsressourcen der Metropole. Vor allem als
Kulturmetropole hat Berlin internationale Ausstrahlung und Lebensqualität.
Berlin
ist ein Ort für den Dialog der Kulturen. Als Ost-West-Stadt und als
Stadt mit einem hohen Anteil von Berlinerinnen und Berlinern nichtdeutscher
Herkunft ist die Hauptstadt prädestiniert, kulturelle Brücken
in Deutschland, Europa und darüber hinaus zu schlagen. Angesichts
der EU-Osterweiterung und der beson deren Traditionen Berlins kommt dem
Kulturaustausch mit Osteuropa besondere Bedeutung zu.
Berlin
spiegelt wie keine andere deutsche Stadt die Geschichte des Landes. Erin
nern und Gedenken sind ein wesentlicher Teil der Berliner Kultur und Vorausset
zung für die Zukunftsfähigkeit der Stadt. Der Erhalt des Weltkulturerbes
und der Zeugnisse deutscher Geschichte in Berlin ist eine gesamtstaatliche
Aufgabe.
Die Vielfalt
des wiedererstandenen jüdischen Lebens ist Bereicherung und Ver pflichtung
für Ber lin.
Berlin
ist ein Ort des Neuen. Berliner Kulturpolitik muss aktuelle künstlerische
und kulturelle Entwicklungen ermutigen und ermöglichen. Berlin braucht
einen neuen Dialog zwischen Kultur und Politik, braucht kooperative Kulturpolitik.
Es ist
das Ziel der Berliner Kulturpolitik, Berlin als internationale Kulturmetropole
zu stärken, Hauptstadtfunktion und kommunales Selbstverständnis
Berlins neu zu bestimmen, die Vielfalt und Substanz Berliner Kultur auch
in Zeiten strikter Haushaltskonsolidierung zu erhalten und die Bedingungen
für die Erprobung neuer Ideen zu gewährleisten.
1. Struktur Berliner Kulturaufgaben
Die Berliner Kulturinstitutionen
sind historisch gewachsen, sie übernehmen sowohl gesamtstaatliche
als auch hauptstadtbedingte Aufgaben, die von den kommunalen und Landesaufgaben
Berlins zu unterscheiden sind. Berlin wird anhand dieser Struktur mit dem
Bund und den Ländern aktiv den Dialog über die Finanzierung der
kulturellen Hauptstadtaufgaben und die gesamtstaatlichen Kulturaufgaben
des Bundes führen. Der Senat wird sich für die Einbeziehung ganz
Berlins in das Bundesprogramm kulturelle Infrastruktur der neuen Länder
einsetzen.
Die Museen
der Stiftung Preußischer Kulturbesitz prägen in einzigartiger
Weise das kulturelle Bild der Bundesrepublik Deutschland. In Würdigung
der gesamtstaatlichen Bedeutung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
wird Berlin zwar den Verpflichtungen aus dem Finanzierungsabkommen mit
dem Bund und den Ländern zu den Betriebskosten nachkommen, die Übernahme
der Baukosten überfordert aber die Möglichkeiten des Landes.
In Verhandlungen
mit dem Bund soll erreicht werden, dass dieser die Baukosten für die
Museumsinsel und die Staatsbibliothek unter den Linden allein übernimmt.
Auch
bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten wird Berlin
sein finanzielles Engagement über 2004 bis zur Trägerschaft durch
das gemeinsame Bundesland Berlin-Brandenburg fortsetzen. Eine Übertragung
von Schloss und Park Niederschönhausen an die Stiftung ist zu prüfen.
Zur Sicherung
und Entwicklung der kommunalen und Landeskulturaufgaben wird in Kooperation
mit dem Rat für die Künste, den Kulturinstitutionen und Fachverbänden
ein Kulturkonzept entwickelt, in dem die städtischen Kulturaufgaben
und infrastrukturellen Rahmenbedingungen beschrieben werden.
Die Entwicklung
der kommunalen Kulturarbeit in den Bezirken ist auch eine gesamtstädtische
Aufgabe. Ihre Planung und Umsetzung erfolgt eigenständig in den Bezirken.
Der polyzentrale Charakter Berlins, die Vielfalt soziokultureller Milieus
und die Notwendigkeit eines Zugangs zu Kultur und Wissen für alle
benö tigen qualifizierte lokale Kulturangebote. Der Senatsfonds für
bezirkliche Kultur arbeit wird bei Wahrung der Autonomie der Bezirke beibehalten
und im Laufe der Legislaturperiode durch Umschichtung innerhalb des Kulturetats
erhöht.
2. Internationale Stadt
Berlin braucht den interkultuellen
Dialog durch kontinuierlichen Kulturaustausch mit europäischen und
außereuropäischen Ländern ebenso wie die kulturelle Akti
vität der Berlinerinnen und Berliner nichtdeutscher Herkunft, die
ihre Traditionen pflegen bzw. sich als Künstlerinnen und Künstler
am zeitgenössischen kulturellen Dialog beteiligen. Das Programm zur
Förderung der kulturellen Aktivitäten der Berlinerinnen und Berliner
nichtdeutscher Herkunft ist fortzuführen und weiterzu entwickeln.
Besondere Aufmerksamkeit soll der Thematisierung kultureller Grenzüberschreitungen,
der Suche nach dem eigenen Ort in bzw. zwischen mehreren Kulturen gelten.
Dabei kommt dem Karneval der Kulturen besondere Bedeutung zu.
Interkultureller
Dialog und die Verständigung über die Universalität der
Men schenrechte gehören zusammen.
Im Zusammenhang
mit der EU-Osterweiterung fällt Berlin angesichts seiner geo grafischen
Lage, seiner historischen Entwicklung und der Menschen, die in dieser Stadt
leben, die besondere Aufgabe zu, die Kulturen Osteuropas ins Bewusstsein
zu rücken und den Kulturaustausch zwischen Ost und West zu fördern.
Internationale
Kulturmetropole heißt auch, dass sich die Kultureinrichtungen mit
ihrem Angebot verstärkt auf ein internationales Publikum einstellen
und ihre internationale Vernetzung insbesondere nach Osteuropa weiterentwickeln.
Inter nationale Koproduktionen sollen den herkömmlichen Kulturaustausch
ergänzen und neue Möglichkeiten der europäischen Zusammenarbeit
und darüber hinaus eröffnen.
3. Geschichtskultur
Berlin ist Kristallisationspunkt
deutscher Geschichte. Die Erinnerung an die NS-Gewaltherrschaft und ihre
Verbrechen, den Zweiten Weltkrieg, die deutsche Tei lung und ihre Folgen,
an die SED-Diktatur und deren demokratische Überwin dung durch die
Ostdeutschen nimmt die Koalitionsparteien in die Verantwortung, Orte des
Gedenkens und der Auseinandersetzung mit unserer Geschichte zu schaffen
und zu erhalten.
Die Aufarbeitung
der deutschen Teilung, der Spaltung der Stadt und der Folgen der jahrzehntelang
getrennten Entwicklung sowie die gemeinsame Verständigung über
den gesellschaftlichen Wandel seit 1989/ 90 leisten einen wichtigen Beitrag
zur inneren Einheit der Stadt.
Es ist vorgesehen, folgende Projekte zu verwirklichen:
4. Förderung der Kinder- und Jugendkultur
Kinder und Jugendliche sind
die Akteure und das Pub likum von morgen. Sie müssen die Chance haben,
die Vielfalt der Kulturen in Berlin kennen zu lernen und ihre eigene künstlerische
Kreativität unabhängig von der sozialen Lage der Eltern zu entwickeln.
Die Berliner
Kultureinrichtungen tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche lernen,
sich zu behaupten, sich diese Gesellschaft und ihre Kulturen als ihre eigene
anzueignen, Konflikte produktiv durchzustehen und eigene Identität
zu entwickeln. Insbesondere die großen Museen, Orchester und Theater
sollten sich stärker um Angebote für Kinder und Jugendliche bemühen.
Der Museumspädagogische
Dienst soll unter Ein beziehung des Theaterpädagogi schen Dienstes
zu einem Kulturpädagogischen Dienst entwickelt werden. Die beste Form
der Aneignung von Kunst und Kultur ist ihre Ausübung. Die Grundlagen
dafür werden in den Musikschulen, Jugendkunstschulen, kulturellen
Kinder- und Jugendprojekten der freien Träger und durch die Arbeit
der öffentli chen Biblio theken und Literaturinstitutionen, vor allem
in den Bezirken, gelegt. Die vorhandenen Potenziale der Stadt im Bereich
der Kinder- und Jugendkultur, einschließlich der freien Szene, sind
ressortübergreifend besser zu vernetzen und stärker in das öffentliche
Bewusstsein zu rücken. Die Kulturverwaltung sollte hierfür eine
koordinierende Funktion übernehmen.
5. Strukturen der städtischen Kulturinstitutionen prüfen und zukunftsfähig machen
Zur Umsetzung notwendiger Strukturentscheidungen, zur Erhöhung von Planungssicherheit und Eigenverantwortung strebt die Koalition die Einführung mittelfristiger Rahmenvereinbarungen mit den städtischen Kultureinrichtungen an.
Museen
Für die Zukunftssicherung und Entwicklung der Berliner Museen wird als gesonderter Bestandteil des Kulturkonzeptes ein Museumskonzept erstellt. Die Koalition hält es für erforderlich, die notwendigen Strukturentscheidungen (unter anderem die Aufgabe verschiedener Dependancen) inner -halb der Stiftung Stadtmuseum bald zu treffen, damit eine solide Grundfinanzierung der Stiftung möglich wird. Ein angemessener Ausbau des Märkischen Museums wird angestrebt. Berlin wird sich nachdrücklich für einen angemessenen Standort der Berlinischen Galerie als dem bedeutendsten Landesmuseum für moderne und zeitgenössische Kunst einsetzen.
Bühnen
Um die vielfältige Berliner
Bühnenlandschaft zu erhalten, brauchen die Einrich tungen langfristige
Planungssicherheit. Dazu sind wirksame Strukturreformen erforderlich.
Ziel
der inhaltlichen und organisatorischen Maßnahmen sind sowohl die
Sicherung und Weiterentwicklung der künstlerischen Qualität und
der Profile der Einrichtungen, die Erhöhung der Zuschauer akzeptanz
als auch die Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz der derzeit nach
§ 26 LHO geführten, der landeseigenen sowie der mit Landesmitteln
geförderten Bühnen, um langfristig ausgeglichene Betriebsergebnisse
unter Einhaltung der vereinbarten Zuschüsse zu erreichen.
Unter
Berücksichtigung der Spezifik der einzelnen Einrichtungen ist zu prüfen,
in welcher Rechtsform diese Zielsetzungen nachhaltig erreicht werden können.
Leitbild ist dabei, die künst le rische und wirtschaftliche Eigenständigkeit
und Leistungs fä higkeit der Bühnen in eigener Rechtspersön
lich keit zukunftsfähig zu ges talten. Letzteres ist die Vor aus setzung
für den Abschluss mehrjähriger Rahmenverträge, die den verantwortlichen
Leitungen der Bühnen Planungssicherheit, mehr Selbstständigkeit
und Flexibilität geben und anhand leistungsorientierter Kriterien
und Vereinbarungen Anreiz- und Steuerungsmöglichkeiten eröffnen.
Einnahme stei gerungen verbleiben in voller Höhe bei den Bühnen.
Bei der
Entwicklung eines Systems mehrjähriger Verträge sind externer
Sach verstand und ein bühnenspezifisches Controlling erforderlich.
Die dauerhafte
finanzielle Sicherung der Berliner Bühnen und Orchester und die Erhöhung
ihrer künstlerischen Flexibilität erfordert eine Reform der Tarifvertragsstrukturen
für die Einrichtungen im künstlerischen und nichtkünstlerischen
Bereich. Dazu ist gemeinsam mit den Gewerkschaf ten und dem Deutschen Bühnenverein
ein ãBerliner Modell" zu entwickeln, das die Tarifverträge
auf die bühnenspezifischen, wirtschaftlichen und künstlerischen
Notwendigkeiten ausrichtet und bestehende Regelungen vereinheitlicht. Sollte
dies nicht gelingen, ist Berlin auch bereit, aus dem Deutschen Bühnenverein
auszutreten.
Zur Umsetzung
einzelner Strukturmaßnahmen wird den Bühnen ein Bühnen
strukturfonds zur Verfügung gestellt.
Die Werkstätten
der Landesbühnen sind unter Beibehaltung ihrer Bühnennähe
hinsichtlich einer Konzentration von Potenzialen und der Verbesserung ihrer
Kooperation zu überprüfen.
Weitere
Verbundlösungen im nichtkünstlerischen Bereich sind zu prüfen.
Dem Marketing-Bereich ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
Die drei
Opernhäuser haben eine wirksame und nachhaltige Spielplanabstim mung
zu gewährleisten, die ein international konkurrenzfähiges Opernangebot,
deutlich unterscheidbare künstlerische Profile und unverwechselbare
Programmkonturen sicherstellt. Zur Förderung des Nachwuchses und der
zeitgenössischen Oper werden Kooperationsmodelle mit der freien Szene
unterstützt.
Die Stärkung
der Ballette innerhalb der Häuser ist über Zielvereinbarungen
mit den Leitungen der Opernbühnen sicherzustellen. Damit wird die
Erwartung verbunden, dass die Opernhäuser untereinander Kooperationsmöglichkeiten
nutzen und das Berliner Ballettangebot international konkurrenzfähig
gestalten.
Das carrousel-Theater
wird als Landesbühne für Kinder- und Jugendtheater Ber lins erhalten
und in seiner Arbeitsfähigkeit gestärkt.
Der bauliche
Zustand der derzeit nach § 26 LHO geführten Bühnen im Musik-und
Sprechtheaterbereich ist Besorgnis erregend und gefährdet zunehmend
die Arbeitsfähigkeit der Häuser. Die notwendige Sanierung der
Komischen Oper soll deshalb im Zuge der Randbebauung der Glinka straße
im Wege eines privaten Investorenmodells realisiert werden.
Die großen
und bis Ende 2003 mit fünfjährigen Zuwendungsverträgen versehenen
Bühnen - Friedrichstadtpalast, Schaubühne, Berliner Ensemble,
Hebbeltheater, Gripstheater - sind ein wichtiger Bestandteil der Berliner
Theaterlandschaft, der zu erhalten und weiter zu entwickeln ist. Deshalb
gilt trotz schwieriger Finanzsituation, dass bestehende vertragliche Verpflichtungen
bei diesen Häusern vom Land Berlin eingehalten werden.
Für
den Zeitraum 2004 bis 2008 ist nach einem Evaluierungsverfahren der Abschluss
von weiteren Zuwendungsverträgen vorzunehmen, wenn damit in der Gesamtheit
eine degressive Gestaltung des Zuschusses erreicht wird. Die Finanzierung
des Schlossparkthea ters und des Hansatheaters wird ab 2003 einge stellt.
Die frei werdenden Mittel verbleiben im Kulturetat.
Bibliotheken
Bibliotheken gehören
zu den meistfrequentierten Kultureinrichtungen Berlins. Als Orte der Vermittlung
traditioneller Buch- und Lesekultur, vielfältiger Medienkom petenz
und des freien Zugangs zu Informationen gehören Bibliotheken zum Grundbestand
einer demokratischen Stadtgesellschaft.
Mit der
Umwandlung der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) in eine Stif
tung wurden die Voraussetzungen für eine langfristig gesicherte Entwicklung
des Berliner Bibliothekswesens, für größtmögliche
Eigenständigkeit und die Flexibilität in der Haushalts- und Personalführung
geschaffen. Maßnahmen zur Siche rung des Bestandes müssen unverzüglich
beginnen.
Die Vernetzung
der Öffentlichen Bibliotheken Berlins zu einem funktionierenden Verbund
(VÖBB) und der Aufbau des Kooperativen Bibliotheksverbundes Berlin-Brandenburg
(KOBV) sind die Grundlage für zukunftsfähige Strukturen. Der
VÖBB wird durch die Integration weiterer Bibliotheken ausgebaut und
stabilisiert. Notwendige Strukturmaßnahmen sollen nicht zu Lasten
des Ankaufsetats gehen.
6. Kulturförderung und Kulturverwaltung reformieren
Das grundsätzliche Ziel
der Kulturförderung ist es nicht, Besitzstände zu wahren, sondern
Raum und Platz zu geben, um auf neue Entwicklungen zu reagieren bzw. sie
anstoßen zu können.
Die nicht
institutionalisierte künstlerische und kulturelle Szene muss über
die Schaffung besserer Rahmenbedingungen wieder zu einem Schwerpunkt der
Ber liner Kulturpolitik werden. Dafür ist ein Konzept für eine
klare Struktur und die Weiterentwicklung der Förderinstrumente erforderlich.
Dabei müssen die verän derten Produktionsbedingungen in den einzelnen
Kunstsparten beachtet werden. Die Koalition beabsichtigt, in der Legislaturpe
riode, für diese freie Kulturszene durch Umschichtung mehr Mittel
bereitzustellen, denn große Kunst wird nicht nur in den großen
Häusern geboten. Es geht um die Übersichtlichkeit der Förderstrukturen,
die Transparenz bei den Förderentscheidungen und die Entbürokratisierung
der Verfahren. Es soll geprüft werden, inwieweit Mittel zur Verfügung
gestellt werden können, um Sparten über greifende und interdisziplinäre
Projekte verstärkt zu fördern. Weitere Ziele sind die Schaffung
von Planungs sicherheit, die Sicherung und Stärkung der Infra struktur
von Ateliers, Arbeitsräumen, Werkstätten, Probenräumen,
Ausstellungs- und Aufführungs orten, sowie die Erschließung
von Kooperationsmöglichkeiten zwischen institutionell geförderten
Einrichtungen und freien Aktivitäten.
Die soziale
Lage der im Kulturbereich Beschäftigten stellt sich in den verschiedenen
Bereichen sehr unterschiedlich dar. Die Koalition wird darauf drängen,
hier zu einem stärkeren Ausgleich zu kommen.
Die Gleichstellung von Frauen
und Männern ist in allen kulturellen Belangen zu berücksichtigen.
Das Programm zur Förderung von Künstlerinnen ist zu erhalten
und weiter zu entwickeln.
Die Sicherung
und zukunftsfähige Entwicklung der Berliner Kultur setzt die Kommunikation
und Kooperation zwischen den Kultureinrichtungen ebenso voraus, wie eine
Verwaltung, die die notwendigen Maßnahmen und Prozesse in ihrem Verantwortungsbereich
kooperativ moderiert, wo nötig administriert und sich da bei zugleich
auf wesentliche Steuerungsaufgaben konzentriert.
7. Kulturfinanzierung
Für die Dauer der Legislaturperiode bleibt der Kulturplafond in der bisherigen Höhe, abgesenkt um die entfallenden Zuschüsse für das Theater des Westens sowie weitere 8 Mio. Euro strukturelle Ein sparungen, erhalten. Soweit der Bund bisher aus Landesmitteln finanzierte Kulturaufgaben übernimmt, soll zumindest ein Teil der frei werdenden Mittel insbesondere für Investitions maßnahmen im Kulturbereich eingesetzt werden.