BERLINER KOALITIONSVEREINBARUNG SPD - PDS

Am 7. Januar 2002 verabschiedeten die SPD und die PDS eine Koalitionsvereinbarung. Wir veröffentlichen im Folgenden das die Kultur betreffende Kapitel

Kulturstadt Berlin

Die Vielfalt Berliner Kultur, das Neben-und Miteinander von Hoch- und Off-Kultur, von überregional bedeutsamen Einrichtungen und Ereignissen sowie einer entwickelten Stadtteilkultur, ist eine der wesentlichen Zukunftsressourcen der Metropole. Vor allem als Kulturmetropole hat Berlin internationale Ausstrahlung und Lebensqualität.
    Berlin ist ein Ort für den Dialog der Kulturen. Als Ost-West-Stadt und als Stadt mit einem hohen Anteil von Berlinerinnen und Berlinern nichtdeutscher Herkunft ist die Hauptstadt prädestiniert, kulturelle Brücken in Deutschland, Europa und darüber hinaus zu schlagen. Angesichts der EU-Osterweiterung und der beson deren Traditionen Berlins kommt dem Kulturaustausch mit Osteuropa besondere Bedeutung zu.
    Berlin spiegelt wie keine andere deutsche Stadt die Geschichte des Landes. Erin nern und Gedenken sind ein wesentlicher Teil der Berliner Kultur und Vorausset zung für die Zukunftsfähigkeit der Stadt. Der Erhalt des Weltkulturerbes und der Zeugnisse deutscher Geschichte in Berlin ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.
    Die Vielfalt des wiedererstandenen jüdischen Lebens ist Bereicherung und Ver pflichtung für Ber lin.
    Berlin ist ein Ort des Neuen. Berliner Kulturpolitik muss aktuelle künstlerische und kulturelle Entwicklungen ermutigen und ermöglichen. Berlin braucht einen neuen Dialog zwischen Kultur und Politik, braucht kooperative Kulturpolitik.
    Es ist das Ziel der Berliner Kulturpolitik, Berlin als internationale Kulturmetropole zu stärken, Hauptstadtfunktion und kommunales Selbstverständnis Berlins neu zu bestimmen, die Vielfalt und Substanz Berliner Kultur auch in Zeiten strikter Haushaltskonsolidierung zu erhalten und die Bedingungen für die Erprobung neuer Ideen zu gewährleisten.

1. Struktur Berliner Kulturaufgaben

Die Berliner Kulturinstitutionen sind historisch gewachsen, sie übernehmen sowohl gesamtstaatliche als auch hauptstadtbedingte Aufgaben, die von den kommunalen und Landesaufgaben Berlins zu unterscheiden sind. Berlin wird anhand dieser Struktur mit dem Bund und den Ländern aktiv den Dialog über die Finanzierung der kulturellen Hauptstadtaufgaben und die gesamtstaatlichen Kulturaufgaben des Bundes führen. Der Senat wird sich für die Einbeziehung ganz Berlins in das Bundesprogramm kulturelle Infrastruktur der neuen Länder einsetzen.
    Die Museen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz prägen in einzigartiger Weise das kulturelle Bild der Bundesrepublik Deutschland. In Würdigung der gesamtstaatlichen Bedeutung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz wird Berlin zwar den Verpflichtungen aus dem Finanzierungsabkommen mit dem Bund und den Ländern zu den Betriebskosten nachkommen, die Übernahme der Baukosten überfordert aber die Möglichkeiten des Landes.
    In Verhandlungen mit dem Bund soll erreicht werden, dass dieser die Baukosten für die Museumsinsel und die Staatsbibliothek unter den Linden allein übernimmt.
    Auch bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten wird Berlin sein finanzielles Engagement über 2004 bis zur Trägerschaft durch das gemeinsame Bundesland Berlin-Brandenburg fortsetzen. Eine Übertragung von Schloss und Park Niederschönhausen an die Stiftung ist zu prüfen.
    Zur Sicherung und Entwicklung der kommunalen und Landeskulturaufgaben wird in Kooperation mit dem Rat für die Künste, den Kulturinstitutionen und Fachverbänden ein Kulturkonzept entwickelt, in dem die städtischen Kulturaufgaben und infrastrukturellen Rahmenbedingungen beschrieben werden.
    Die Entwicklung der kommunalen Kulturarbeit in den Bezirken ist auch eine gesamtstädtische Aufgabe. Ihre Planung und Umsetzung erfolgt eigenständig in den Bezirken. Der polyzentrale Charakter Berlins, die Vielfalt soziokultureller Milieus und die Notwendigkeit eines Zugangs zu Kultur und Wissen für alle benö tigen qualifizierte lokale Kulturangebote. Der Senatsfonds für bezirkliche Kultur arbeit wird bei Wahrung der Autonomie der Bezirke beibehalten und im Laufe der Legislaturperiode durch Umschichtung innerhalb des Kulturetats erhöht.

2. Internationale Stadt

Berlin braucht den interkultuellen Dialog durch kontinuierlichen Kulturaustausch mit europäischen und außereuropäischen Ländern ebenso wie die kulturelle Akti vität der Berlinerinnen und Berliner nichtdeutscher Herkunft, die ihre Traditionen pflegen bzw. sich als Künstlerinnen und Künstler am zeitgenössischen kulturellen Dialog beteiligen. Das Programm zur Förderung der kulturellen Aktivitäten der Berlinerinnen und Berliner nichtdeutscher Herkunft ist fortzuführen und weiterzu entwickeln. Besondere Aufmerksamkeit soll der Thematisierung kultureller Grenzüberschreitungen, der Suche nach dem eigenen Ort in bzw. zwischen mehreren Kulturen gelten. Dabei kommt dem Karneval der Kulturen besondere Bedeutung zu.
    Interkultureller Dialog und die Verständigung über die Universalität der Men schenrechte gehören zusammen.
    Im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung fällt Berlin angesichts seiner geo grafischen Lage, seiner historischen Entwicklung und der Menschen, die in dieser Stadt leben, die besondere Aufgabe zu, die Kulturen Osteuropas ins Bewusstsein zu rücken und den Kulturaustausch zwischen Ost und West zu fördern.
    Internationale Kulturmetropole heißt auch, dass sich die Kultureinrichtungen mit ihrem Angebot verstärkt auf ein internationales Publikum einstellen und ihre internationale Vernetzung insbesondere nach Osteuropa weiterentwickeln. Inter nationale Koproduktionen sollen den herkömmlichen Kulturaustausch ergänzen und neue Möglichkeiten der europäischen Zusammenarbeit und darüber hinaus eröffnen.

3. Geschichtskultur

Berlin ist Kristallisationspunkt deutscher Geschichte. Die Erinnerung an die NS-Gewaltherrschaft und ihre Verbrechen, den Zweiten Weltkrieg, die deutsche Tei lung und ihre Folgen, an die SED-Diktatur und deren demokratische Überwin dung durch die Ostdeutschen nimmt die Koalitionsparteien in die Verantwortung, Orte des Gedenkens und der Auseinandersetzung mit unserer Geschichte zu schaffen und zu erhalten.
    Die Aufarbeitung der deutschen Teilung, der Spaltung der Stadt und der Folgen der jahrzehntelang getrennten Entwicklung sowie die gemeinsame Verständigung über den gesellschaftlichen Wandel seit 1989/ 90 leisten einen wichtigen Beitrag zur inneren Einheit der Stadt.

Es ist vorgesehen, folgende Projekte zu verwirklichen:

Die Koalition will das geplante Denkmal für Rosa Luxemburg nach einem künstlerischen Wettbewerb auf dem gleichnamigen Platz in Mitte realisieren.
    In Berlin ist es auf prägnante Weise möglich, Geschichte im Alltag der Stadt erfahrbar zu machen. Die Koalition wird Projekte, die im Stadtraum historische Spuren markieren, Informationen geben bzw. künstlerische Sinnbezüge herstellen, auch künftig unterstützen. Demokratisches Engagement braucht historische Orientierung. Gedenkstätten und Projekte im Stadtraum sollen es daher insbesondere Kindern und Jugendli chen mehr als bisher ermöglichen, sich mit der Geschichte Berlins auseinander zu setzten. In Verhandlungen mit dem Bund ist die Funktionsfähigkeit der Gedenkstätten, soweit sie von gesamtstaatlicher Bedeutung sind, zu sichern.

4. Förderung der Kinder- und Jugendkultur

Kinder und Jugendliche sind die Akteure und das Pub likum von morgen. Sie müssen die Chance haben, die Vielfalt der Kulturen in Berlin kennen zu lernen und ihre eigene künstlerische Kreativität unabhängig von der sozialen Lage der Eltern zu entwickeln.
    Die Berliner Kultureinrichtungen tragen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche lernen, sich zu behaupten, sich diese Gesellschaft und ihre Kulturen als ihre eigene anzueignen, Konflikte produktiv durchzustehen und eigene Identität zu entwickeln. Insbesondere die großen Museen, Orchester und Theater sollten sich stärker um Angebote für Kinder und Jugendliche bemühen.
    Der Museumspädagogische Dienst soll unter Ein beziehung des Theaterpädagogi schen Dienstes zu einem Kulturpädagogischen Dienst entwickelt werden. Die beste Form der Aneignung von Kunst und Kultur ist ihre Ausübung. Die Grundlagen dafür werden in den Musikschulen, Jugendkunstschulen, kulturellen Kinder- und Jugendprojekten der freien Träger und durch die Arbeit der öffentli chen Biblio theken und Literaturinstitutionen, vor allem in den Bezirken, gelegt. Die vorhandenen Potenziale der Stadt im Bereich der Kinder- und Jugendkultur, einschließlich der freien Szene, sind ressortübergreifend besser zu vernetzen und stärker in das öffentliche Bewusstsein zu rücken. Die Kulturverwaltung sollte hierfür eine koordinierende Funktion übernehmen.

5. Strukturen der städtischen Kulturinstitutionen prüfen und zukunftsfähig machen

Zur Umsetzung notwendiger Strukturentscheidungen, zur Erhöhung von Planungssicherheit und Eigenverantwortung strebt die Koalition die Einführung mittelfristiger Rahmenvereinbarungen mit den städtischen Kultureinrichtungen an.

Museen

Für die Zukunftssicherung und Entwicklung der Berliner Museen wird als gesonderter Bestandteil des Kulturkonzeptes ein Museumskonzept erstellt. Die Koalition hält es für erforderlich, die notwendigen Strukturentscheidungen (unter anderem die Aufgabe verschiedener Dependancen) inner -halb der Stiftung Stadtmuseum bald zu treffen, damit eine solide Grundfinanzierung der Stiftung möglich wird. Ein angemessener Ausbau des Märkischen Museums wird angestrebt. Berlin wird sich nachdrücklich für einen angemessenen Standort der Berlinischen Galerie als dem bedeutendsten Landesmuseum für moderne und zeitgenössische Kunst einsetzen.

Bühnen

Um die vielfältige Berliner Bühnenlandschaft zu erhalten, brauchen die Einrich tungen langfristige Planungssicherheit. Dazu sind wirksame Strukturreformen erforderlich.
    Ziel der inhaltlichen und organisatorischen Maßnahmen sind sowohl die Sicherung und Weiterentwicklung der künstlerischen Qualität und der Profile der Einrichtungen, die Erhöhung der Zuschauer akzeptanz als auch die Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz der derzeit nach § 26 LHO geführten, der landeseigenen sowie der mit Landesmitteln geförderten Bühnen, um langfristig ausgeglichene Betriebsergebnisse unter Einhaltung der vereinbarten Zuschüsse zu erreichen.
    Unter Berücksichtigung der Spezifik der einzelnen Einrichtungen ist zu prüfen, in welcher Rechtsform diese Zielsetzungen nachhaltig erreicht werden können. Leitbild ist dabei, die künst le rische und wirtschaftliche Eigenständigkeit und Leistungs fä higkeit der Bühnen in eigener Rechtspersön lich keit zukunftsfähig zu ges talten. Letzteres ist die Vor aus setzung für den Abschluss mehrjähriger Rahmenverträge, die den verantwortlichen Leitungen der Bühnen Planungssicherheit, mehr Selbstständigkeit und Flexibilität geben und anhand leistungsorientierter Kriterien und Vereinbarungen Anreiz- und Steuerungsmöglichkeiten eröffnen. Einnahme stei gerungen verbleiben in voller Höhe bei den Bühnen.
    Bei der Entwicklung eines Systems mehrjähriger Verträge sind externer Sach verstand und ein bühnenspezifisches Controlling erforderlich.
    Die dauerhafte finanzielle Sicherung der Berliner Bühnen und Orchester und die Erhöhung ihrer künstlerischen Flexibilität erfordert eine Reform der Tarifvertragsstrukturen für die Einrichtungen im künstlerischen und nichtkünstlerischen Bereich. Dazu ist gemeinsam mit den Gewerkschaf ten und dem Deutschen Bühnenverein ein ãBerliner Modell" zu entwickeln, das die Tarifverträge auf die bühnenspezifischen, wirtschaftlichen und künstlerischen Notwendigkeiten ausrichtet und bestehende Regelungen vereinheitlicht. Sollte dies nicht gelingen, ist Berlin auch bereit, aus dem Deutschen Bühnenverein auszutreten.
    Zur Umsetzung einzelner Strukturmaßnahmen wird den Bühnen ein Bühnen strukturfonds zur Verfügung gestellt.
    Die Werkstätten der Landesbühnen sind unter Beibehaltung ihrer Bühnennähe hinsichtlich einer Konzentration von Potenzialen und der Verbesserung ihrer Kooperation zu überprüfen.
    Weitere Verbundlösungen im nichtkünstlerischen Bereich sind zu prüfen. Dem Marketing-Bereich ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu widmen.
    Die drei Opernhäuser haben eine wirksame und nachhaltige Spielplanabstim mung zu gewährleisten, die ein international konkurrenzfähiges Opernangebot, deutlich unterscheidbare künstlerische Profile und unverwechselbare Programmkonturen sicherstellt. Zur Förderung des Nachwuchses und der zeitgenössischen Oper werden Kooperationsmodelle mit der freien Szene unterstützt.
    Die Stärkung der Ballette innerhalb der Häuser ist über Zielvereinbarungen mit den Leitungen der Opernbühnen sicherzustellen. Damit wird die Erwartung verbunden, dass die Opernhäuser untereinander Kooperationsmöglichkeiten nutzen und das Berliner Ballettangebot international konkurrenzfähig gestalten.
    Das carrousel-Theater wird als Landesbühne für Kinder- und Jugendtheater Ber lins erhalten und in seiner Arbeitsfähigkeit gestärkt.
    Der bauliche Zustand der derzeit nach § 26 LHO geführten Bühnen im Musik-und Sprechtheaterbereich ist Besorgnis erregend und gefährdet zunehmend die Arbeitsfähigkeit der Häuser. Die notwendige Sanierung der Komischen Oper soll deshalb im Zuge der Randbebauung der Glinka straße im Wege eines privaten Investorenmodells realisiert werden.
    Die großen und bis Ende 2003 mit fünfjährigen Zuwendungsverträgen versehenen Bühnen - Friedrichstadtpalast, Schaubühne, Berliner Ensemble, Hebbeltheater, Gripstheater - sind ein wichtiger Bestandteil der Berliner Theaterlandschaft, der zu erhalten und weiter zu entwickeln ist. Deshalb gilt trotz schwieriger Finanzsituation, dass bestehende vertragliche Verpflichtungen bei diesen Häusern vom Land Berlin eingehalten werden.
    Für den Zeitraum 2004 bis 2008 ist nach einem Evaluierungsverfahren der Abschluss von weiteren Zuwendungsverträgen vorzunehmen, wenn damit in der Gesamtheit eine degressive Gestaltung des Zuschusses erreicht wird. Die Finanzierung des Schlossparkthea ters und des Hansatheaters wird ab 2003 einge stellt. Die frei werdenden Mittel verbleiben im Kulturetat.

Bibliotheken

Bibliotheken gehören zu den meistfrequentierten Kultureinrichtungen Berlins. Als Orte der Vermittlung traditioneller Buch- und Lesekultur, vielfältiger Medienkom petenz und des freien Zugangs zu Informationen gehören Bibliotheken zum Grundbestand einer demokratischen Stadtgesellschaft.
    Mit der Umwandlung der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) in eine Stif tung wurden die Voraussetzungen für eine langfristig gesicherte Entwicklung des Berliner Bibliothekswesens, für größtmögliche Eigenständigkeit und die Flexibilität in der Haushalts- und Personalführung geschaffen. Maßnahmen zur Siche rung des Bestandes müssen unverzüglich beginnen.
    Die Vernetzung der Öffentlichen Bibliotheken Berlins zu einem funktionierenden Verbund (VÖBB) und der Aufbau des Kooperativen Bibliotheksverbundes Berlin-Brandenburg (KOBV) sind die Grundlage für zukunftsfähige Strukturen. Der VÖBB wird durch die Integration weiterer Bibliotheken ausgebaut und stabilisiert. Notwendige Strukturmaßnahmen sollen nicht zu Lasten des Ankaufsetats gehen.

6. Kulturförderung und Kulturverwaltung reformieren

Das grundsätzliche Ziel der Kulturförderung ist es nicht, Besitzstände zu wahren, sondern Raum und Platz zu geben, um auf neue Entwicklungen zu reagieren bzw. sie anstoßen zu können.
    Die nicht institutionalisierte künstlerische und kulturelle Szene muss über die Schaffung besserer Rahmenbedingungen wieder zu einem Schwerpunkt der Ber liner Kulturpolitik werden. Dafür ist ein Konzept für eine klare Struktur und die Weiterentwicklung der Förderinstrumente erforderlich. Dabei müssen die verän derten Produktionsbedingungen in den einzelnen Kunstsparten beachtet werden. Die Koalition beabsichtigt, in der Legislaturpe riode, für diese freie Kulturszene durch Umschichtung mehr Mittel bereitzustellen, denn große Kunst wird nicht nur in den großen Häusern geboten. Es geht um die Übersichtlichkeit der Förderstrukturen, die Transparenz bei den Förderentscheidungen und die Entbürokratisierung der Verfahren. Es soll geprüft werden, inwieweit Mittel zur Verfügung gestellt werden können, um Sparten über greifende und interdisziplinäre Projekte verstärkt zu fördern. Weitere Ziele sind die Schaffung von Planungs sicherheit, die Sicherung und Stärkung der Infra struktur von Ateliers, Arbeitsräumen, Werkstätten, Probenräumen, Ausstellungs- und Aufführungs orten, sowie die Erschließung von Kooperationsmöglichkeiten zwischen institutionell geförderten Einrichtungen und freien Aktivitäten.
    Die soziale Lage der im Kulturbereich Beschäftigten stellt sich in den verschiedenen Bereichen sehr unterschiedlich dar. Die Koalition wird darauf drängen, hier zu einem stärkeren Ausgleich zu kommen.

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist in allen kulturellen Belangen zu berücksichtigen. Das Programm zur Förderung von Künstlerinnen ist zu erhalten und weiter zu entwickeln.
    Die Sicherung und zukunftsfähige Entwicklung der Berliner Kultur setzt die Kommunikation und Kooperation zwischen den Kultureinrichtungen ebenso voraus, wie eine Verwaltung, die die notwendigen Maßnahmen und Prozesse in ihrem Verantwortungsbereich kooperativ moderiert, wo nötig administriert und sich da bei zugleich auf wesentliche Steuerungsaufgaben konzentriert.

7. Kulturfinanzierung

Für die Dauer der Legislaturperiode bleibt der Kulturplafond in der bisherigen Höhe, abgesenkt um die entfallenden Zuschüsse für das Theater des Westens sowie weitere 8 Mio. Euro strukturelle Ein sparungen, erhalten. Soweit der Bund bisher aus Landesmitteln finanzierte Kulturaufgaben übernimmt, soll zumindest ein Teil der frei werdenden Mittel insbesondere für Investitions maßnahmen im Kulturbereich eingesetzt werden.


erschienen in: Musikforum H. 95/2001