Wer aufmerksam die Überschrift dieses Beitrags liest, wird sich fragen: „Kann es wirklich eine Institution geben, in der alle Tonträger und Noten der Bundesrepublik vollständig gesammelt werden?".
Die Idee ist bestechend: alles, was in einem Land
an Musik produziert wird, soll zukünftigen Generationen
eine gesicherte Kenntnis von der Musik
und dem Musikeditionswesen unserer Zeit übermitteln
und die Forschung durch eine systematische
Quellentradierung ermöglichen.
Die Nachkriegsentwicklung führte dazu, dass
seit Anfang der 60er-Jahre von Seiten des Deutschen
Musikrates, des Deutschen Musikverlegerverbandes,
des Bundesverbandes der Phonographischen
Wirtschaft und der Gesellschaft für
Musikforschung die Einrichtung eines zentralen
Musikarchivs gefordert wurde, das für eine systematische Sammlung der neuerscheinenden musikalischen Quellen – der Notendrucke und der auf
Tonträgern aufgezeichneten Musik – sowie der
gesamten fachbezogenen Sekundärliteratur zu ständig
sein sollte. Die mit großer Intensität geführte
Diskussion machte 1970 die Einrichtung des
Deut schen Musikarchivs als einer der Deutschen
Bibliothek angegliederten Institution unter Einbeziehung
der im Jahre 1961 gewissermaßen als
Vorstufe errichteten Deutschen Musik-Phonothek
möglich. Da die Deutsche Biblio thek im Rahmen
ihrer Literaturerfassung von Anbeginn auch
das Musikschrifttum mitberücksichtigt hatte und
dies auch beibehalten wurde, erhielt das Deutsche
Musik archiv die Funktion einer Quellensammlung
mit einer Kombination von Musikdrucken und
Musiktonträgern, die es in dieser Form sonst in
kaum einem anderen Land gibt.
Ein Blick ins Ausland
Nationalbibliotheken erhoben in anderen Ländern
schon frühzeitig den Anspruch, Gedächtnis für
die gedruckten kulturellen Überlieferungen einer
Na tion zu sein. Dieses Prinzip wurde in einigen
Kulturnationen auch schon bald für Noten und
Tonträger umgesetzt.
Die aus dem Föderalismus hervorgegangenen
Besonderheiten der deutschen Lage kann man an
der entsprechenden Situation in einigen anderen
Kulturnationen ablesen: In Frankreich sammelt
die Bibliothèque Nationale in Paris aufgrund der
seit Mitte des 16. Jahrhunderts erlassenen Ablieferungsvorschriften
die in Frankreich gedruckten
Musi ka lien; für die Musiktonträger übernahm
diese Funktion die 1938 gegründete Phonothèque
Nationale in Paris. In Großbritannien werden die
gleichen Aufgaben seit dem Ende des 18. Jahrhunderts
vom British Museum bzw. seit 1955 vom
British Institute of Recorded Sound übernommen.
Auch die Library of Congress in Washington sammelt
seit Ende des 19. Jahrhunderts die Musikalien
und Schallplatten der Vereinigten Staaten von
Amerika.
In Deutschland wurde die Sammlung dieser
Quellen erst spät verwirklicht. Vorläufer einer
Pflichtexemplargesetzgebung kann man in den
Sammlungen der Landesbibliotheken sehen, die
meist aus Zensurabsichten die Pflichtablieferung
von Musikalien mit „Text oder Erläuterung" einforderten.
Die Idee einer zentralen Ablieferung und Verzeichnung
von Musikdrucken entstand in Deutschland
erst im Jahr 1900: Die so genannte Deutsche
Musiksammlung begann 1906 an der Königlichen
Bibliothek in Berlin (heute Staatsbibliothek zu
Berlin – Preußischer Kulturbesitz) mit der Sammlung
und Erfassung von Musikdrucken für die im
gesamten Kaiserreich erscheinenden Musikalien.
Und ab 1935 beinhaltete die Pflichtstückregelung
eine Ablieferungspflicht von Notendrucken an die
Deutsche Bücherei (heute Bestandteil der Deutschen
Bibliothek).
Für die Tonträger entstand erst 1961 in der
Bundesrepublik die Deutsche MusikPhonothek,
die ihre Bestände zunächst durch die freiwillige
Abgabe von Klassik-Schallplatten durch die Phonoindustrie
vermehrte. 1970 kam es zur Gründung
des Deutschen Musikarchivs als Abteilung der
Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main, und
somit war dann 28 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges
endlich die überregionale Dokumentation
der Veröffentlichungen des Tonträger- und Musikverlagswesens
in der Bundesrepublik Deutschland
und die für einen Kulturstaat selbstverständliche
Erfassung und Bewahrung von Zeugnissen seines
Musiklebens möglich geworden.
Der gesetzliche Auftrag und die Verzeichnung – Nationalbibliographie
Wie wird sichergestellt, dass die musikalischen Quel len im Deutschen Musikarchiv gesammelt und verzeichnet werden?
Mit der offiziellen Gründung im Jahr 1970 erteilte
der Gesetzgeber dem Deutschen Musikarchiv
einen Komplett-Sammelauftrag. Konkret erfolgt
dieser über die so genannte Abgabepflicht von Neuerscheinungen. Nach dem Gesetz über die Deutsche
Biblio thek von 1969 und der Pflichtstückverordnung
für Musikalien und Tonträger von 1973 ist
das Musikarchiv zur lückenlosen Dokumentation
der in Deutschland erscheinenden Musikdrucke
und Musiktonträger verpflichtet. Dieses bedeutet
für die Musikalienverleger und Tonträgerproduzenten
dem Deutschen Musikarchiv ein Exemplar,
ab 1991 zwei Exemplare ihrer Produktion abzugeben. Gesammelt werden ausnahmslos alle musikalischen
Genres – und das nunmehr ohne die oben
erwähnten Zensurabsichten!
Die übergroße Mehrheit der Verlage und Tonträgerfirmen
arbeitet hervorragend mit dem Deutschen
Musikarchiv zusammen, da Titel, die vielleicht
in den Verlagsarchiven nicht mehr zu finden
sind, im Musikarchiv aufbewahrt werden. So
kommt es öfter zu der Situation, dass das Exemplar
des Deutschen Musikarchivs vom ursprünglich
herausgebenden Verlag für eine Neuauflage
verwendet wird.
Aus der im Gesetz über Die Deutsche Bibliothek
vorgeschriebenen Aufbewahrung folgert sich
die Verzeichnung in den Reihen M – Musikalien
und Musikschriften und die Reihe T – Musiktonträger
der Deutschen Nationalbibliographie.
Die Reihen M und T stehen entweder als gedruckte
Nationalbibliographie, als Titelkarten, als
maschinenlesbare Datenlieferungen auf Diskette,
Magnetband oder auf CD-ROM zur allgemeinen
Verfügung. Die gedruckten Bibliographien erscheinen
monatlich und werden mit einem Jahresregister
erschlossen.
Die dreimal im Jahr herausgegebene CD-ROM
Deutsche Nationalbibliographie Musik enthält die
Musiktonträger der Reihe T und die Musikalien
der Reihe M seit 1976 sowie die Musikschriften
seit 1982.
Hinzu kommen zwei weitere Datenbanken auf
der gleichen CD-ROM: der Katalog der Schellackplatten
und der reversgebundenen Aufführungsmateriale
„Bonner Katalog". Vorteil der gesamten
CD-ROM ist die kombinierte Recherchemöglichkeit,
die eine verknüpfte Suche nach Interpreten
und ihren Titeln oder nach Firmen und ihren
Be stellnummern ermöglicht. Die vielseitigen Bestände
der CD-ROM nutzen vor allem Musikbibliotheken
zur aktuellen und retrospektiven Katalogisierung
von eigenen Exemplaren über ein maschinelles
Austauschformat, das die CD-ROM bietet.
Seit Mai 2002 ist der Katalog der seit 1984 erschienenen
Musikalien und Tonträgervortagesaktuell
im Internet unter der „Kataloge + Datenbanken"
bei der Adresse www.ddb.de einzusehen.
Besondere Bedeutung hat die Nationalbibliographie
allerdings nicht nur für die musikalische
Forschung und als Katalogisierungsdatenbank für
andere Musikbibliotheken, sondern auch als Nachweisinstrument
für den Musikalienhandel – wenn
auch korrekte bibliographische Beschreibung und
kommerzielle Nutzung sich nicht ganz passgenau
verhalten. Aber die Nationalbibliographie Musik
schließt hier eine Lücke, seitdem das Verzeichnis
lieferbarer Musikalien (VLM) in dieser Form nicht
mehr weitergeführt wird.
Aufbau und Struktur der Aufnahmen sind international
üblichen bibliographischen Standards
angeglichen. Qualität und Präzision der Beschreibung
entsprechen Quantität und Vollständigkeit
des erfassten Materials. Das 1986 erstmals veröffentlichte
Regelwerk Sonderregeln für Musikalien
und Musiktonträger zu den Regeln für die
alphabetische Katalogisierung (RAK) ist Basis
der Musik kata logisierung in Deutschland. Die
Erschließungs tiefe passt sich in ihren Strukturen
dem Material an, es gelten grundsätzlich andere
Regeln als im Bereich der Literaturerfassung: Um
eine musikwissenschaftliche Arbeit an den Quellen
zu ermöglichen, wurde z. B. der Einheitssachtitel
für Werke der E-Musik geschaffen, der ein
bestimmtes musi kalisches Werk auf der Grundlage
des einschlägigen Werkverzeichnisses unter einem
definierten normierten Titel verzeichnet.
So sind im Deutschen Musikarchiv nun 235.000
Musikalien gesammelt worden, die Tonträgertitel
belaufen sich auf 545.000, davon 270.000 Compact
Discs und 205.000 Langspielplatten.
Pro Jahr kommen etwa 7.000 Musikalien und
zwischen 20.000 und 25.000 Compact Discs ins
Musikarchiv.
Durch die Pflichtabgabe entsteht ein getreues
Abbild des Marktes sowie des Repertoires und damit
eines beherrschenden Faktors der Musik- und
Medienkultur mit ihren zeitspezifischen Ausprägungen
und Veränderungen.
Ergänzung der Notenbestände durch die GEMA
Ist die Quellensammlung damit vollständig? Nein – denn es gibt auch die retrospektive Sammlung von Musikalien.
Bei der rückwärtigen Ergänzung der Noten spielt
die Gesellschaft für musikalische Aufführungs-
und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)
eine wichtige Rolle.
Das Musikarchiv, das in Fortführung der Arbeit
der früheren Musik-Phonothek bis zur Inkraftsetzung
der Pflichtstückverordnung Musik eine reine
Tont r ägersammlung blieb, hat erst 1973 mit der
Notensammlung begonnen. Die Erfassungsarbeit
der folgenden Jahre musste sich ganz auf die Neuerscheinungen
konzentrieren, an die nachträgliche
Erfassung der zum Sammelauftrag gehörenden
Ver öffentlichungen aus dem Zeitraum 1945 bis
1972 und den damit erhofften Anschluss an die
oben erwähnte Deutsche Musiksammlung war
zunächst nicht zu denken. Eine intensive Nacherfassungsphase
Anfang der 80er-Jahre brachte zwar
rund 50.000 bei den deutschen Musikverlagen
noch lieferbare Notenausgaben in den Bestand
des Musik archivs, jedoch fehlten dem Deutschen
Musikarchiv immer noch eine erhebliche Anzahl
Musikalien aus dem genannten Zeitraum.
Hier sprang die GEMA ein, sie stellte dem
Deutschen Musikarchiv zunächst eine Dauerleihgabe
von ca. 120.000 Titeln aus der frühen Nachkriegszeit
zur Verfügung und übergab dazu im
Juli 2000 ihr gesamtes Archiv dem Deutschen
Musikarchiv, wobei auch die Dauerleihgabe ganz
in den Eigentum des Musikarchivs überging. Die
GEMA hat damit für ihre Mitglieder das Deutsche
Musikarchiv zum Sammlungsort ihrer Noten
bestimmt, wobei die GEMA den Zugang zu den
Notenbeständen behält und das Deutsche Musikarchiv
einen Online-Zugang zur GEMA-Datenbank
erhält, um den Bestand auswerten zu können. Der
Gesamtbestand an GEMA-Noten von insgesamt
210.000 Titeln schließt nun die Lücke 1945 bis
zum Beginn des Pflichtexemplars im Deutschen
Musikarchiv.
Der geplante Anschluss zur Deutschen Musiksammlung
ist also erreicht worden.
Die historischen Tonträger
Was aber ist mit der rückwärtigen Ergänzung der Tonträger, da das Musikarchiv erst 1970 gegründet worden ist?
Ebenfalls seit Anfang der 80er-Jahre ist das Deutsche
Musikarchiv verstärkt an den Auf - und Ausbau
einer historischen Tonträgersammlung gegangen.
Zwei der wichtigsten Aspekte waren die retrospektive
Ergänzung der aktuellen Tonträgerproduktion,
die in der Bundesrepublik von keinem
anderen öffentlichen Archiv wahrgenommen wird,
und die Rettung und Konservierung dieser älteren
Tondokumente.
Das Deutsche Musikarchiv versucht über gezielte
Ankäufe, Auktionen und die Übernahme von
bedeutenden Privatsammlungen möglichst alle in
Deutschland erschienenen historischen Tonträger
zu erwerben, zu katalogisieren, unter optimalen Bedingungen
aufzustellen und für die vorrangig wissenschaftliche
Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Nachlässe bedeutender Privatsammler im
Mu sikarchiv sind: Hutter, Grundheber (Sänger),
Leim bach (Kleinkunst, Chansons, Kabarettmusik),
Skibbe (Jazz), von Berswordt (Tanz- und Filmmusik),
Wettig (Instrumentalmusik), Helmut Fischer
(Kabarett), Thomas Mann. Das Deutsche Musikarchiv
bietet den Sammlern die Garantie, dass ihre
Sammlungen für die „Ewigkeit" in öffentlicher
Hand aufbewahrt werden.
Die historische Tonträgersammlung des Deutschen
Musikarchivs zählt schon jetzt zu den umfangreichsten
der ganzen Welt, inzwischen nähert
sich der Bestand an historischen Tonträgern der
Zahl 180.000: der überwiegende Teil davon sind
Schellackplatten aus der Zeit von 1896 bis 1956,
aber auch 2.000 Klavierrollen und 400 Walzen
gibt es im Bestand des Musikarchivs. Unter den
Schellackplatten befinden sich zahlreiche besonders
kostbare Platten, so einige wenige Belege für
die am Anfang der rein mechanisch-akustischen
Aufzeichnung (1890– 1900) stehenden Emile-Berliner-
Schallplatten, benannt nach dem Erfinder der
Schallplatte, von denen es schätzungsweise insgesamt
5.000 Titel gibt.
Die Sammlung dokumentiert die internationale
Verflechtung der Phonoindustrie und sie ist – im
Gegensatz zur Sammlung der aktuellen Tonträger –
international ausgerichtet. Der Schwerpunkt liegt
jedoch auf Musikaufnahmen aus deutscher Produktion,
daneben gibt es aber auch noch Literaturaufnahmen,
zeitgeschichtliche Dokumente, Tierstimmen
und messtechnische Platten.
Die bisher nur auf der CD-ROM „Deutsche
Nationalbibliographie Musik", nicht jedoch im Internet
verfügbare Datenbank der historischen Tonträger
enthält Basisdaten: sachliche Angaben des
Plattenetiketts im Wortlaut der Vorlage, berücksichtigt
werden die diskographisch bedeutsamen
Nummern und Chiffren auf dem Plattenspiegel.
Problem der Erfassung von Leihmaterialien
Aktuell und retrospektiv ist nun eine ziemlich vollständige Quellensammlung der Noten und Tonträger vorhanden. Gibt es noch Lücken?
Beim musikalischen Leihmaterial ergibt sich für
die Erfassung im Musikarchiv eine Lücke, denn
es unterliegt nicht der Pflichtabgabe durch den
Verleger. Somit werden Neuerscheinungen, die als
Leihmaterial herausgegeben werden, nur vereinzelt
im Musikalienverzeichnis der Deutschen Nationalbibliographie,
der Reihe M, angezeigt. Hier erweist sich der Bonner Katalog, das Verzeichnis
revers gebundener Aufführungsmateriale, als
wichtige Ergänzung zur nationalbibliographischen
Ver zeichnung im Hinblick auf die vollständige
Dokumentation der deutschen Verlagsproduktion
an Noten.
Denn neukomponierte Werke, insbesondere
umfangreiche Bühnen- und Orchesterwerke, werden
derzeit immer häufiger nur noch als Mietmaterial
angeboten oder als beim Verlag erhältliche
Einzelkopie (on-demand-Veröffentlichung). Dieser
Trend wird sich angesichts der hohen Herstellungskosten
für größere Notenwerke und der sich
ständig verbessernden Kopiermöglichkeiten mit
Sicherheit weiter fortsetzen.
Der Bonner Katalog ist nach dem Sitz des
Deutschen Musikverleger-Verbandes benannt und
ist auf dessen Initiative seit 1959 immer wieder
neu aufgelegt und mit herausgegeben worden. Die
zweite und die dritte Druckausgabe des Bonner
Katalogs wurden mit Förderung der Deutschen
Forschungsgemeinschaft im Deutschen Musikarchiv
erstellt. Nach Ablauf der DFG-Förderung
hat sich der Bonner Katalog zu einem dauerhaften
Aufgabengebiet innerhalb des Musikarchivs entwickelt.
Der Bonner Katalog erscheint in unregelmäßigen
Abständen als mittlerweile zweibändige
Druckausgabe und auch als eigenständige Datenbank
dreimal jährlich auf der CD-ROM Deutsche
Nationalbibliographie.
Das Musikinformationszentrum der ehemaligen DDR
Gibt es darüber hinaus weitere Quellen im Bereich der Musik, die das Deutsche Musikarchiv der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt?
1991 hat das Deutsche Musikarchiv das Musikinformationszentrums
des ehemaligen Verbandes der
Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR
übernommen. Damit bekam das Archiv Materialien
ins Haus, die über die bis dahin schon kontinuierlich
gesammelten Musikalien und Tonträgerbestände
der DDR hinausgingen, nämlich ein
Archiv mit einer vielseitigen Dokumentation des
DDR-Musikschaffens und -Musiklebens. Das im
Jahr 2000 digitalisierte Tonbandarchiv von 9.600
Bändern ist stets für eine Überraschung gut, denn
es enthält Mitschnitte von Uraufführungen, die in
dieser Interpretation nie veröffentlicht wurden und
Werke, die in Vergessenheit gerieten, weil sie nicht
in die kulturpolitische Landschaft passten.
Parallel dazu kann der Benutzer begleitendes
Material in Form von Werkkarteien, Programmheften,
Rezensionen und Analysen bis hin zu einem
Pressespiegel einsehen. Zur Zeit erarbeitet
das Deutsche Musikarchiv eine zentrale Datenbank
zu den gesamten Informationsquellen des
Musikinformationszentrums der DDR, das man
als Chronist von 40 Jahren DDR-Musikgeschichte
bezeichnen kann.
Ausblick in die Zukunft
Welchen Ausblick kann man – gerade im Hinblick auf die Vollständigkeit – nun für die Zukunft geben?
Auf das Deutsche Musikarchiv und den Gesetzgeber
kommt die Aufgabe im Gesamtgefüge Der
Deutschen Bibliothek zu, die Speicherung von
Musik auch im Rahmen des Internet zu regeln.
Fast kann man die Situation mit der Zeit vor
der Gründung des Archivs vergleichen.
Die Archivierung der wichtigen Internetdokumente
auf musikalischem Gebiet – und zwar sowohl
im Noten- als auch im Tondatenbankbereich
darf nicht kommerziellen Web-Archivierungs-Firmen
überlasssen werden, deren Existenz schon
morgen beendet sein kann, sondern bedarf der
Sammlung und Verzeichnung von staatlicher Seite
in Kontinuität zu den gedruckten Noten und den
publizierten Tonträgern.
Ungewissheit herrscht aber nicht nur über die
Art der Speicherung, sondern auch über die rechtlichen
Rahmenbedingungen. Denn die Interessen
der Partner aus Musikverlagen und Phonoindustrie
gilt es ebenso zu wahren wie das berechtigte Interesse
der Quellenforscher an einem öffentlichen
und komfortablen Zugang zu den Musikdaten.
Die Nutzung der Bestände
Das Deutsche Musikarchiv ist eine öffentliche
Einrichtung, womit es sich wesentlich von anderen
nichtöffentlichen bzw. begrenzt-öffentlichen Archiven,
wie etwa dem Deutschen Rundfunkarchiv,
unterscheidet. Jedermann ab 18 Jahren steht die
Nutzung der Bestände frei, vorrangig werden allerdings
wissenschaftliche Interessen bedient.
Für die Nutzung vor Ort werden geringe Gebühren
nach den Rahmenrichtlinien der Deutschen
Bibliothek erhoben.
Das Musikarchiv ist eine Präsenzbibliothek,
daher können die Bestände aus konservatorischen
Gründen nicht entliehen und nur in den Räumen
des Archivs selbst genutzt werden.
Ein spezieller Informationsdienst erteilt schriftlich,
telefonisch, per Fax oder über E-mail Auskunft
über editorische, bibliographische und phonographische
Fragen, im Bedarfsfall werden auch
Kontakte zu verwandten in- und ausländischen
In stitutionen hergestellt.
Eine umfangreiche Handbibliothek mit musikwissenschaftlichen
Spezialbeständen und ein modernes
kleines Tonstudio mit Abspieleinrichtungen
für fast alle Arten von Tonträgern und Umschnittmöglichkeiten
für solche Titel, die nicht mehr im
Handel erhältlich sind, runden den Service des
Archivs ab.
Der Archivbestand hat bisher über 1 Mio. Einheiten
erreicht – und durch den Einsatz eines
modernen, professionellen und materialbezogenen
Erschließungsdienstes nimmt das Deutsche Musikarchiv
einen vorderen Platz unter den gro ßen
Musiksammlungen ein. Die hohe Akzeptanz seiner
Dienstleistungen, die darin bestehen, Wissenschaftlern,
praktischen Musikern, Editoren, Verlegern
und Tonträgerproduzenten aus aller Welt
das hier versammelte musikalische Wissen und die
archivierten musikalischen Quellen zugänglich zu
machen, beweist die Richtigkeit der Idee, dass es
in jedem Land eine Einrichtung geben muss, die
als kulturelles Gedächtnis eines Landes fungiert.
Dr. Ingo Kolasa ist Leiter des Deutschen Musikarchivs Berlin. Silke Breslau ist Diplom-Bibliothekarin und arbeitet im Deutschen Musikarchiv.