Ingo Kolasa / Silke Breslau
Das Deutsche Musikarchiv Berlin – vollständige Quellensammlung von Musikalien und Tonträgern der Bundesrepublik

Wer aufmerksam die Überschrift dieses Beitrags liest, wird sich fragen: „Kann es wirklich eine Institution geben, in der alle Tonträger und Noten der Bundesrepublik vollständig gesammelt werden?".

Die Idee ist bestechend: alles, was in einem Land an Musik produziert wird, soll zukünftigen Generationen eine gesicherte Kenntnis von der Musik und dem Musikeditionswesen unserer Zeit übermitteln und die Forschung durch eine systematische Quellentradierung ermöglichen.
Die Nachkriegsentwicklung führte dazu, dass seit Anfang der 60er-Jahre von Seiten des Deutschen Musikrates, des Deutschen Musikverlegerverbandes, des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft und der Gesellschaft für Musikforschung die Einrichtung eines zentralen Musikarchivs gefordert wurde, das für eine systematische Sammlung der neuerscheinenden musikalischen Quellen – der Notendrucke und der auf Tonträgern aufgezeichneten Musik – sowie der gesamten fachbezogenen Sekundärliteratur zu ständig sein sollte. Die mit großer Intensität geführte Diskussion machte 1970 die Einrichtung des Deut schen Musikarchivs als einer der Deutschen Bibliothek angegliederten Institution unter Einbeziehung der im Jahre 1961 gewissermaßen als Vorstufe errichteten Deutschen Musik-Phonothek möglich. Da die Deutsche Biblio thek im Rahmen ihrer Literaturerfassung von Anbeginn auch das Musikschrifttum mitberücksichtigt hatte und dies auch beibehalten wurde, erhielt das Deutsche Musik archiv die Funktion einer Quellensammlung mit einer Kombination von Musikdrucken und Musiktonträgern, die es in dieser Form sonst in kaum einem anderen Land gibt.

Ein Blick ins Ausland

Nationalbibliotheken erhoben in anderen Ländern schon frühzeitig den Anspruch, Gedächtnis für die gedruckten kulturellen Überlieferungen einer Na tion zu sein. Dieses Prinzip wurde in einigen Kulturnationen auch schon bald für Noten und Tonträger umgesetzt.
Die aus dem Föderalismus hervorgegangenen Besonderheiten der deutschen Lage kann man an der entsprechenden Situation in einigen anderen Kulturnationen ablesen: In Frankreich sammelt die Bibliothèque Nationale in Paris aufgrund der seit Mitte des 16. Jahrhunderts erlassenen Ablieferungsvorschriften die in Frankreich gedruckten Musi ka lien; für die Musiktonträger übernahm diese Funktion die 1938 gegründete Phonothèque Nationale in Paris. In Großbritannien werden die gleichen Aufgaben seit dem Ende des 18. Jahrhunderts vom British Museum bzw. seit 1955 vom British Institute of Recorded Sound übernommen. Auch die Library of Congress in Washington sammelt seit Ende des 19. Jahrhunderts die Musikalien und Schallplatten der Vereinigten Staaten von Amerika.
In Deutschland wurde die Sammlung dieser Quellen erst spät verwirklicht. Vorläufer einer Pflichtexemplargesetzgebung kann man in den Sammlungen der Landesbibliotheken sehen, die meist aus Zensurabsichten die Pflichtablieferung von Musikalien mit „Text oder Erläuterung" einforderten.
Die Idee einer zentralen Ablieferung und Verzeichnung von Musikdrucken entstand in Deutschland erst im Jahr 1900: Die so genannte Deutsche Musiksammlung begann 1906 an der Königlichen Bibliothek in Berlin (heute Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz) mit der Sammlung und Erfassung von Musikdrucken für die im gesamten Kaiserreich erscheinenden Musikalien. Und ab 1935 beinhaltete die Pflichtstückregelung eine Ablieferungspflicht von Notendrucken an die Deutsche Bücherei (heute Bestandteil der Deutschen Bibliothek).
Für die Tonträger entstand erst 1961 in der Bundesrepublik die Deutsche MusikPhonothek, die ihre Bestände zunächst durch die freiwillige Abgabe von Klassik-Schallplatten durch die Phonoindustrie vermehrte. 1970 kam es zur Gründung des Deutschen Musikarchivs als Abteilung der Deutschen Bibliothek Frankfurt am Main, und somit war dann 28 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges endlich die überregionale Dokumentation der Veröffentlichungen des Tonträger- und Musikverlagswesens in der Bundesrepublik Deutschland und die für einen Kulturstaat selbstverständliche Erfassung und Bewahrung von Zeugnissen seines Musiklebens möglich geworden.

Der gesetzliche Auftrag und die Verzeichnung – Nationalbibliographie

Wie wird sichergestellt, dass die musikalischen Quel len im Deutschen Musikarchiv gesammelt und verzeichnet werden?

Mit der offiziellen Gründung im Jahr 1970 erteilte der Gesetzgeber dem Deutschen Musikarchiv einen Komplett-Sammelauftrag. Konkret erfolgt dieser über die so genannte Abgabepflicht von Neuerscheinungen. Nach dem Gesetz über die Deutsche Biblio thek von 1969 und der Pflichtstückverordnung für Musikalien und Tonträger von 1973 ist das Musikarchiv zur lückenlosen Dokumentation der in Deutschland erscheinenden Musikdrucke und Musiktonträger verpflichtet. Dieses bedeutet für die Musikalienverleger und Tonträgerproduzenten dem Deutschen Musikarchiv ein Exemplar, ab 1991 zwei Exemplare ihrer Produktion abzugeben. Gesammelt werden ausnahmslos alle musikalischen Genres – und das nunmehr ohne die oben erwähnten Zensurabsichten!
Die übergroße Mehrheit der Verlage und Tonträgerfirmen arbeitet hervorragend mit dem Deutschen Musikarchiv zusammen, da Titel, die vielleicht in den Verlagsarchiven nicht mehr zu finden sind, im Musikarchiv aufbewahrt werden. So kommt es öfter zu der Situation, dass das Exemplar des Deutschen Musikarchivs vom ursprünglich herausgebenden Verlag für eine Neuauflage verwendet wird.
Aus der im Gesetz über Die Deutsche Bibliothek vorgeschriebenen Aufbewahrung folgert sich die Verzeichnung in den Reihen M – Musikalien und Musikschriften und die Reihe T – Musiktonträger der Deutschen Nationalbibliographie. Die Reihen M und T stehen entweder als gedruckte Nationalbibliographie, als Titelkarten, als maschinenlesbare Datenlieferungen auf Diskette, Magnetband oder auf CD-ROM zur allgemeinen Verfügung. Die gedruckten Bibliographien erscheinen monatlich und werden mit einem Jahresregister erschlossen.
Die dreimal im Jahr herausgegebene CD-ROM Deutsche Nationalbibliographie Musik enthält die Musiktonträger der Reihe T und die Musikalien der Reihe M seit 1976 sowie die Musikschriften seit 1982. Hinzu kommen zwei weitere Datenbanken auf der gleichen CD-ROM: der Katalog der Schellackplatten und der reversgebundenen Aufführungsmateriale „Bonner Katalog". Vorteil der gesamten CD-ROM ist die kombinierte Recherchemöglichkeit, die eine verknüpfte Suche nach Interpreten und ihren Titeln oder nach Firmen und ihren Be stellnummern ermöglicht. Die vielseitigen Bestände der CD-ROM nutzen vor allem Musikbibliotheken zur aktuellen und retrospektiven Katalogisierung von eigenen Exemplaren über ein maschinelles Austauschformat, das die CD-ROM bietet. Seit Mai 2002 ist der Katalog der seit 1984 erschienenen Musikalien und Tonträgervortagesaktuell im Internet unter der „Kataloge + Datenbanken" bei der Adresse www.ddb.de einzusehen. Besondere Bedeutung hat die Nationalbibliographie allerdings nicht nur für die musikalische Forschung und als Katalogisierungsdatenbank für andere Musikbibliotheken, sondern auch als Nachweisinstrument für den Musikalienhandel – wenn auch korrekte bibliographische Beschreibung und kommerzielle Nutzung sich nicht ganz passgenau verhalten. Aber die Nationalbibliographie Musik schließt hier eine Lücke, seitdem das Verzeichnis lieferbarer Musikalien (VLM) in dieser Form nicht mehr weitergeführt wird.
Aufbau und Struktur der Aufnahmen sind international üblichen bibliographischen Standards angeglichen. Qualität und Präzision der Beschreibung entsprechen Quantität und Vollständigkeit des erfassten Materials. Das 1986 erstmals veröffentlichte Regelwerk Sonderregeln für Musikalien und Musiktonträger zu den Regeln für die alphabetische Katalogisierung (RAK) ist Basis der Musik kata logisierung in Deutschland. Die Erschließungs tiefe passt sich in ihren Strukturen dem Material an, es gelten grundsätzlich andere Regeln als im Bereich der Literaturerfassung: Um eine musikwissenschaftliche Arbeit an den Quellen zu ermöglichen, wurde z. B. der Einheitssachtitel für Werke der E-Musik geschaffen, der ein bestimmtes musi kalisches Werk auf der Grundlage des einschlägigen Werkverzeichnisses unter einem definierten normierten Titel verzeichnet.
So sind im Deutschen Musikarchiv nun 235.000 Musikalien gesammelt worden, die Tonträgertitel belaufen sich auf 545.000, davon 270.000 Compact Discs und 205.000 Langspielplatten.
Pro Jahr kommen etwa 7.000 Musikalien und zwischen 20.000 und 25.000 Compact Discs ins Musikarchiv.
Durch die Pflichtabgabe entsteht ein getreues Abbild des Marktes sowie des Repertoires und damit eines beherrschenden Faktors der Musik- und Medienkultur mit ihren zeitspezifischen Ausprägungen und Veränderungen.

Ergänzung der Notenbestände durch die GEMA

Ist die Quellensammlung damit vollständig? Nein – denn es gibt auch die retrospektive Sammlung von Musikalien.

Bei der rückwärtigen Ergänzung der Noten spielt die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) eine wichtige Rolle.
Das Musikarchiv, das in Fortführung der Arbeit der früheren Musik-Phonothek bis zur Inkraftsetzung der Pflichtstückverordnung Musik eine reine Tont r ägersammlung blieb, hat erst 1973 mit der Notensammlung begonnen. Die Erfassungsarbeit der folgenden Jahre musste sich ganz auf die Neuerscheinungen konzentrieren, an die nachträgliche Erfassung der zum Sammelauftrag gehörenden Ver öffentlichungen aus dem Zeitraum 1945 bis 1972 und den damit erhofften Anschluss an die oben erwähnte Deutsche Musiksammlung war zunächst nicht zu denken. Eine intensive Nacherfassungsphase Anfang der 80er-Jahre brachte zwar rund 50.000 bei den deutschen Musikverlagen noch lieferbare Notenausgaben in den Bestand des Musik archivs, jedoch fehlten dem Deutschen Musikarchiv immer noch eine erhebliche Anzahl Musikalien aus dem genannten Zeitraum.
Hier sprang die GEMA ein, sie stellte dem Deutschen Musikarchiv zunächst eine Dauerleihgabe von ca. 120.000 Titeln aus der frühen Nachkriegszeit zur Verfügung und übergab dazu im Juli 2000 ihr gesamtes Archiv dem Deutschen Musikarchiv, wobei auch die Dauerleihgabe ganz in den Eigentum des Musikarchivs überging. Die GEMA hat damit für ihre Mitglieder das Deutsche Musikarchiv zum Sammlungsort ihrer Noten bestimmt, wobei die GEMA den Zugang zu den Notenbeständen behält und das Deutsche Musikarchiv einen Online-Zugang zur GEMA-Datenbank erhält, um den Bestand auswerten zu können. Der Gesamtbestand an GEMA-Noten von insgesamt 210.000 Titeln schließt nun die Lücke 1945 bis zum Beginn des Pflichtexemplars im Deutschen Musikarchiv.
Der geplante Anschluss zur Deutschen Musiksammlung ist also erreicht worden.

Die historischen Tonträger

Was aber ist mit der rückwärtigen Ergänzung der Tonträger, da das Musikarchiv erst 1970 gegründet worden ist?

Ebenfalls seit Anfang der 80er-Jahre ist das Deutsche Musikarchiv verstärkt an den Auf - und Ausbau einer historischen Tonträgersammlung gegangen.
Zwei der wichtigsten Aspekte waren die retrospektive Ergänzung der aktuellen Tonträgerproduktion, die in der Bundesrepublik von keinem anderen öffentlichen Archiv wahrgenommen wird, und die Rettung und Konservierung dieser älteren Tondokumente.
Das Deutsche Musikarchiv versucht über gezielte Ankäufe, Auktionen und die Übernahme von bedeutenden Privatsammlungen möglichst alle in Deutschland erschienenen historischen Tonträger zu erwerben, zu katalogisieren, unter optimalen Bedingungen aufzustellen und für die vorrangig wissenschaftliche Nutzung zur Verfügung zu stellen. Nachlässe bedeutender Privatsammler im Mu sikarchiv sind: Hutter, Grundheber (Sänger), Leim bach (Kleinkunst, Chansons, Kabarettmusik), Skibbe (Jazz), von Berswordt (Tanz- und Filmmusik), Wettig (Instrumentalmusik), Helmut Fischer (Kabarett), Thomas Mann. Das Deutsche Musikarchiv bietet den Sammlern die Garantie, dass ihre Sammlungen für die „Ewigkeit" in öffentlicher Hand aufbewahrt werden.
Die historische Tonträgersammlung des Deutschen Musikarchivs zählt schon jetzt zu den umfangreichsten der ganzen Welt, inzwischen nähert sich der Bestand an historischen Tonträgern der Zahl 180.000: der überwiegende Teil davon sind Schellackplatten aus der Zeit von 1896 bis 1956, aber auch 2.000 Klavierrollen und 400 Walzen gibt es im Bestand des Musikarchivs. Unter den Schellackplatten befinden sich zahlreiche besonders kostbare Platten, so einige wenige Belege für die am Anfang der rein mechanisch-akustischen Aufzeichnung (1890– 1900) stehenden Emile-Berliner- Schallplatten, benannt nach dem Erfinder der Schallplatte, von denen es schätzungsweise insgesamt 5.000 Titel gibt.
Die Sammlung dokumentiert die internationale Verflechtung der Phonoindustrie und sie ist – im Gegensatz zur Sammlung der aktuellen Tonträger – international ausgerichtet. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf Musikaufnahmen aus deutscher Produktion, daneben gibt es aber auch noch Literaturaufnahmen, zeitgeschichtliche Dokumente, Tierstimmen und messtechnische Platten.
Die bisher nur auf der CD-ROM „Deutsche Nationalbibliographie Musik", nicht jedoch im Internet verfügbare Datenbank der historischen Tonträger enthält Basisdaten: sachliche Angaben des Plattenetiketts im Wortlaut der Vorlage, berücksichtigt werden die diskographisch bedeutsamen Nummern und Chiffren auf dem Plattenspiegel.

Problem der Erfassung von Leihmaterialien

Aktuell und retrospektiv ist nun eine ziemlich vollständige Quellensammlung der Noten und Tonträger vorhanden. Gibt es noch Lücken?

Beim musikalischen Leihmaterial ergibt sich für die Erfassung im Musikarchiv eine Lücke, denn es unterliegt nicht der Pflichtabgabe durch den Verleger. Somit werden Neuerscheinungen, die als Leihmaterial herausgegeben werden, nur vereinzelt im Musikalienverzeichnis der Deutschen Nationalbibliographie, der Reihe M, angezeigt. Hier erweist sich der Bonner Katalog, das Verzeichnis revers gebundener Aufführungsmateriale, als wichtige Ergänzung zur nationalbibliographischen Ver zeichnung im Hinblick auf die vollständige Dokumentation der deutschen Verlagsproduktion an Noten.
Denn neukomponierte Werke, insbesondere umfangreiche Bühnen- und Orchesterwerke, werden derzeit immer häufiger nur noch als Mietmaterial angeboten oder als beim Verlag erhältliche Einzelkopie (on-demand-Veröffentlichung). Dieser Trend wird sich angesichts der hohen Herstellungskosten für größere Notenwerke und der sich ständig verbessernden Kopiermöglichkeiten mit Sicherheit weiter fortsetzen.
Der Bonner Katalog ist nach dem Sitz des Deutschen Musikverleger-Verbandes benannt und ist auf dessen Initiative seit 1959 immer wieder neu aufgelegt und mit herausgegeben worden. Die zweite und die dritte Druckausgabe des Bonner Katalogs wurden mit Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft im Deutschen Musikarchiv erstellt. Nach Ablauf der DFG-Förderung hat sich der Bonner Katalog zu einem dauerhaften Aufgabengebiet innerhalb des Musikarchivs entwickelt. Der Bonner Katalog erscheint in unregelmäßigen Abständen als mittlerweile zweibändige Druckausgabe und auch als eigenständige Datenbank dreimal jährlich auf der CD-ROM Deutsche Nationalbibliographie.

Das Musikinformationszentrum der ehemaligen DDR

Gibt es darüber hinaus weitere Quellen im Bereich der Musik, die das Deutsche Musikarchiv der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt?

1991 hat das Deutsche Musikarchiv das Musikinformationszentrums des ehemaligen Verbandes der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR übernommen. Damit bekam das Archiv Materialien ins Haus, die über die bis dahin schon kontinuierlich gesammelten Musikalien und Tonträgerbestände der DDR hinausgingen, nämlich ein Archiv mit einer vielseitigen Dokumentation des DDR-Musikschaffens und -Musiklebens. Das im Jahr 2000 digitalisierte Tonbandarchiv von 9.600 Bändern ist stets für eine Überraschung gut, denn es enthält Mitschnitte von Uraufführungen, die in dieser Interpretation nie veröffentlicht wurden und Werke, die in Vergessenheit gerieten, weil sie nicht in die kulturpolitische Landschaft passten.
Parallel dazu kann der Benutzer begleitendes Material in Form von Werkkarteien, Programmheften, Rezensionen und Analysen bis hin zu einem Pressespiegel einsehen. Zur Zeit erarbeitet das Deutsche Musikarchiv eine zentrale Datenbank zu den gesamten Informationsquellen des Musikinformationszentrums der DDR, das man als Chronist von 40 Jahren DDR-Musikgeschichte bezeichnen kann.

Ausblick in die Zukunft

Welchen Ausblick kann man – gerade im Hinblick auf die Vollständigkeit – nun für die Zukunft geben?

Auf das Deutsche Musikarchiv und den Gesetzgeber kommt die Aufgabe im Gesamtgefüge Der Deutschen Bibliothek zu, die Speicherung von Musik auch im Rahmen des Internet zu regeln. Fast kann man die Situation mit der Zeit vor der Gründung des Archivs vergleichen.
Die Archivierung der wichtigen Internetdokumente auf musikalischem Gebiet – und zwar sowohl im Noten- als auch im Tondatenbankbereich darf nicht kommerziellen Web-Archivierungs-Firmen überlasssen werden, deren Existenz schon morgen beendet sein kann, sondern bedarf der Sammlung und Verzeichnung von staatlicher Seite in Kontinuität zu den gedruckten Noten und den publizierten Tonträgern.
Ungewissheit herrscht aber nicht nur über die Art der Speicherung, sondern auch über die rechtlichen Rahmenbedingungen. Denn die Interessen der Partner aus Musikverlagen und Phonoindustrie gilt es ebenso zu wahren wie das berechtigte Interesse der Quellenforscher an einem öffentlichen und komfortablen Zugang zu den Musikdaten.

Die Nutzung der Bestände

Das Deutsche Musikarchiv ist eine öffentliche Einrichtung, womit es sich wesentlich von anderen nichtöffentlichen bzw. begrenzt-öffentlichen Archiven, wie etwa dem Deutschen Rundfunkarchiv, unterscheidet. Jedermann ab 18 Jahren steht die Nutzung der Bestände frei, vorrangig werden allerdings wissenschaftliche Interessen bedient.
Für die Nutzung vor Ort werden geringe Gebühren nach den Rahmenrichtlinien der Deutschen Bibliothek erhoben.
Das Musikarchiv ist eine Präsenzbibliothek, daher können die Bestände aus konservatorischen Gründen nicht entliehen und nur in den Räumen des Archivs selbst genutzt werden.
Ein spezieller Informationsdienst erteilt schriftlich, telefonisch, per Fax oder über E-mail Auskunft über editorische, bibliographische und phonographische Fragen, im Bedarfsfall werden auch Kontakte zu verwandten in- und ausländischen In stitutionen hergestellt.
Eine umfangreiche Handbibliothek mit musikwissenschaftlichen Spezialbeständen und ein modernes kleines Tonstudio mit Abspieleinrichtungen für fast alle Arten von Tonträgern und Umschnittmöglichkeiten für solche Titel, die nicht mehr im Handel erhältlich sind, runden den Service des Archivs ab.
Der Archivbestand hat bisher über 1 Mio. Einheiten erreicht – und durch den Einsatz eines modernen, professionellen und materialbezogenen Erschließungsdienstes nimmt das Deutsche Musikarchiv einen vorderen Platz unter den gro ßen Musiksammlungen ein. Die hohe Akzeptanz seiner Dienstleistungen, die darin bestehen, Wissenschaftlern, praktischen Musikern, Editoren, Verlegern und Tonträgerproduzenten aus aller Welt das hier versammelte musikalische Wissen und die archivierten musikalischen Quellen zugänglich zu machen, beweist die Richtigkeit der Idee, dass es in jedem Land eine Einrichtung geben muss, die als kulturelles Gedächtnis eines Landes fungiert.

Dr. Ingo Kolasa ist Leiter des Deutschen Musikarchivs Berlin. Silke Breslau ist Diplom-Bibliothekarin und arbeitet im Deutschen Musikarchiv.