Im Februar 1920, vor genau 100 Jahren, wurde zum ersten Mal in Deutschland ein flächendeckender Tarifvertrag für Orchestermusiker abgeschlossen. "Dieser Tarifabschluss in der Frühzeit der Weimarer Republik war ein Meilenstein für die Entwicklung des Orchestermusikerberufs“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). "Erstmalig wurden zwischen dem Deutschen Musikerverband und dem Deutschen Bühnenverein die Arbeitsbedingungen für Orchestermusiker durch einen Flächentarifvertrag verbindlich geregelt.“

Dazu gehören ein dienstfreier Tag in der Woche, angemessene Ruhezeiten vor und nach einer Vorstellung, die grundsätzliche Begrenzung der Probenzeit auf maximal drei Stunden, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und die Einführung von Mitbestimmungsrechten für den Orchestervorstand. "Das sind wichtige Errungenschaften. Sie sind bis heute die Basis des geltenden Tarifrechts für Orchestermusikerinnen und -musiker“, sagt Mertens.

Von 129 Berufsorchestern in Deutschland sind 120 tarifgebunden. Für knapp 100 Orchester gilt der Tarifvertrag in Konzert- und Theaterorchestern (TVK) als Flächentarifvertrag. Die Rundfunkklangkörper der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Bayreuther Festspiele und die Berliner Philharmoniker verfügen über eigenständige, von der DOV abgeschlossene Tarifverträge. Der TVK wurde zuletzt zum 1. Oktober 2019 zwischen der Deutschen Orchestervereinigung und dem Deutschen Bühnenverein neu abgeschlossen.

Absätze