Den Grundschulen in Deutschland gehen die Musiklehrer aus. Dies ist das Ergebnis einer vom Deutschem Musikrat, der Konferenz der Landesmusikräte sowie der Bertelsmann Stiftung gemeinsam beauftragten bundesweiten Erhebung, die erstmals belastbare Zahlen zur Situation des Musikunterrichts auf Länderebene liefert. Demnach gibt es in den 14 Bundesländern, deren Daten für die Auswertung herangezogen werden konnten, einen Bestand von rund 17.000 Musiklehrerinnen und -lehrern. Um den in den Lehrplänen der Länder vorgegebenen Umfang an Musikunterricht fachgerecht abzudecken, würden rechnerisch jedoch ca. 40.000 Musiklehrkräfte benötigt. Die Berechnung berücksichtigt, dass der Umfang des vorgesehenen Musikunterrichts teilweise sehr voneinander abweicht: In den ersten vier Schuljahren haben Kinder, je nach Bundesland, einen Anspruch auf eine oder auf zwei Musikstunden pro Woche. Im Ergebnis fehlen in den 14 untersuchten Ländern rund 23.000 grundständig ausgebildete Musikpädagogen. Dies führt dazu, dass lediglich 43 Prozent des von den Ländern vorgeschriebenen Unterrichts von grundständig ausgebildeten Musiklehrkräften erteilt wird. Detaillierte Aussagen zum Unterrichtsausfall sind nicht für alle 14 Länder möglich. Auf Basis der vorliegenden Daten ist jedoch davon auszugehen, dass 50 Prozent des vorgesehenen Musikunterrichts fachfremd erteilt wird und der Rest, also rund 7 Prozent, ausfällt. Dabei variiert der Anteil des fachfremd erteilten Unterrichts stark zwischen den Ländern und liegt zwischen 11 Prozent und 73 Prozent. Im Westen Deutschlands wird tendenziell öfter fachfremd unterrichtet als in Ostdeutschland.

Werden keine Gegenmaßnahmen ergriffen, stiege der Mangel an grundständig ausgebildeten Musiklehrkräften für die Grundschule weiter an, da in den kommenden acht Jahren sich die Lücke auf voraussichtlich rund 25.000 Lehrerinnen und Lehrer vergrößert. Der Anteil des fachgerecht erteilten Musikunterrichts fiele entsprechend weiter, von 43 Prozent auf 39 Prozent im Durchschnitt. Das zeigt die Modellrechnung der Studienautoren, Prof. Dr. Andreas Lehmann-Wermser, Ute Konrad und Prof. Dr. Horst Weishaupt. Die wachsende Kluft entsteht einerseits dadurch, dass altersbedingt mehr Musiklehrkräfte den Schuldienst verlassen als Nachwuchskräfte nachrücken. Zum anderen nimmt der Bedarf an Lehrkräften infolge der steigenden Zahl von Grundschulkindern weiter zu.

Grundschule ermöglicht allen Kindern Zugang zur Musik

Ohne ein ausreichendes Angebot an Musikunterricht in der Grundschule bekommen vor allem sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler kaum Chancen, mit Musik in Kontakt zu kommen. Dazu sagt Liz Mohn, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Bertelsmann Stiftung: "Musik ist unverzichtbarer Bestandteil unserer Bildung. Sie fördert Kreativität, Lebensfreude, Gemeinschaft sowie die gegenseitige Verständigung. Musikalische Bildung besitzt damit einen nicht zu unterschätzenden Anteil an der Persönlichkeitsentwicklung. Die Grundschule erreicht als einzige Schulform alle Kinder und ist für viele von ihnen der einzige Ort, an dem sie einen uneingeschränkten Zugang zur Musik erhalten.“

"Das Ergebnis dieser Studie ist ein Weckruf“, so Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates. "Wenn Politik und Gesellschaft jetzt nicht handeln, ist die musikalische Bildung an Grundschulen bald Vergangenheit – und damit ein zentraler Baustein für die Persönlichkeitsbildung Heranwachsender. Musikalische Bildung gehört zu den elementaren Kulturtechniken einer humanen Gesellschaft. Deshalb sind jetzt die Parlamente und Regierungen der Länder aufgefordert, die finanziellen Voraussetzungen für eine qualifizierte und kontinuierliche musikalische Bildung zu schaffen.“

Ulrike Liedtke, Vorsitzende der Konferenz der Landesmusikräte, sagte: "Die Befunde sind eindeutig. Musikalische Bildung in unserem Land braucht mehr gut ausgebildete Musiklehrerinnen und Musiklehrer. In der Grundschulzeit werden die Grundlagen für lebenslange Bildungsbiografien gelegt. Der Deutsche Musikrat, die Landesmusikräte, die Politik, die Wissenschaft sowie die Gesellschaft als Ganzes stehen in der Verantwortung, der nächsten Generation die Musik mit auf den Weg zu geben – als Ressource für die Zukunft.“

Mögliche Maßnahmen gegen den Musiklehrermangel

Angesichts des bereits hohen Ausmaßes an fachfremd erteiltem Unterricht und Unterrichtsausfall ist es dringend erforderlich, dass Landesregierungen, Schulbehörden und Hochschulen gleichermaßen aktiv werden und entschlossen handeln. Ausgehend von den Ergebnissen der Untersuchung empfehlen sich folgende Ansatzpunkte für Maßnahmen: bedarfsgerechter Ausbau der Studienkapazitäten, Erhöhung des Stundenanteils, mit dem ausgebildete Musiklehrkräfte das Fach Musik unterrichten sowie, für eine Übergangsphase, die Gewinnung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern nach verbindlichen Standards. Damit eine Versorgung mit qualifizierten Musiklehrkräften künftig sichergestellt werden kann, braucht es außerdem ein deutschlandweit konsistentes Monitoring unter dem Dach der Kultusministerkonferenz.

Weitere Informationen zur Studie gibt es unter www.bertelsmann-stiftung.de/musikstudie, www.miz.org sowie unter dem Hashtag #MehrMusikInDerSchule.

Zusatzinformationen

Für die Studie "Musikunterricht in der Grundschule – Aktuelle Situation und Perspektive“ haben die Professoren Andreas Lehmann-Wermser, Direktor des Instituts für Musikpädagogische Forschung der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover, Horst Weishaupt, ehem. Forschungsdirektor am DIPF (jetzt: Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation) sowie Ute Konrad, Mitarbeiterin am IMPF der HfMTH Hannover im Auftrag des Deutschen Musikrats, der Konferenz der Landesmusikräte und der Bertelsmann Stiftung Daten zum Status quo des Musikunterrichts an deutschen Grundschulen analysiert und eine Abschätzung der weiteren Entwicklung in den nächsten acht Jahren vorgenommen. Bei der Erhebung und Auswertung der Daten haben die Projektpartner eng mit den Kultusministerien der Länder sowie der Kultusministerkonferenz zusammengearbeitet. Die Ergebnisse der Studie basieren, wenn nicht anders angegeben, auf von den Ländern auf Anfrage zur Verfügung gestellten Daten für das Schuljahr 2016/17. Abweichend davon stellten die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen Daten für das Schuljahr 2017/18 bereit; die von Hamburg gelieferten Daten beziehen sich auf das Schuljahr 2018/19. Bayern, das Saarland und Niedersachsen haben keine Daten zur Verfügung gestellt. Ergänzend wurde auf Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, der Kultusministerkonferenz und auf veröffentlichte statistische Daten auf Länderebene zurückgegriffen. Aus diesem Datenpool konnten die Autoren Ergebnisse für 14 der 16 Bundesländer ermitteln. Aufgrund inkonsistenter und/oder unvollständiger Daten mussten zahlreiche Annahmen getroffen und einzelne Parameter geschätzt werden. Ausführliche Angaben zum methodischen Vorgehen der Autoren finden sich in Kapitel 2 der Studie. Wo immer möglich, wurden Annahmen konservativ gewählt, so dass die Ergebnisse der Studie das Ausmaß an fehlenden grundständig ausgebildeten Musiklehrkräften eher unterschätzen.