„Ich freue mich, dass der gestrige Krisenstab weitere Lockerungen für kulturelle Großveranstaltungen beschlossen hat“, kommentierte Kunstminister Bernd Sibler heute die Beschlüsse des gestrigen Krisenstabs. „Bei kulturellen Großveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter fällt die Inzidenzgrenze, die bisher bei 35 lag, komplett weg. Außerdem können nun bis zu 50 anstatt 35 Prozent der Kapazität genutzt werden. Die maximale Teilnehmerzahl erhöht sich von 20.000 auf 25.000 Besucherinnen und Besucher. Dafür müssen sich die Zuschauerinnen und Zuschauer, die nicht geimpft oder genesen sind, grundsätzlich inzidenzunabhängig für einen Besuch testen lassen“, so der Minister. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, den 23. August 2021. Sie entsprechen den Regelungen für große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter.

Neben den bisher bestehenden Regelungen gilt ab Montag ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 die 3G-Regel für die Teilnahme an kleineren Kulturveranstaltungen unter 1.500 Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen.

Kunstminister Sibler kommentierte die neuen Regelungen folgendermaßen: „Mit dem Wegfall von Inzidenzgrenzen und der Erhöhung der Zuschauerzahlen auf 25.000 bei kulturellen Großveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter können Kunst- und Kulturschaffende deutlich verlässlicher und zukunftsorientierter planen. Die Durchführbarkeit von kulturellen Großveranstaltungen ist nicht mehr an Inzidenzwerte gebunden und kann damit garantiert werden. Mit Veranstaltungen mit bis zu 25.000 Besucherinnen und Besuchern können Kunst und Kultur einer noch breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sicherheit und Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürgern werden dabei weiterhin durch das Einhalten der 3G-Regel großgeschrieben. Von diesen neuen Regelungen können alle profitieren – Publikum, Kulturveranstalter und Künstlerinnen und Künstler.“

Ab dem 23. August 2021 gelten folgende Änderungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für kulturelle Großveranstaltungen:

Bei kulturellen Großveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter fällt die Inzidenzgrenze weg.Die Zuschauerinnen und Zuschauer haben inzidenzunabhängig einen negativen Testnachweis vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind geimpfte und genesene Personen (3G-Regel).Zulässig sind maximal 50 % der Gesamtkapazität, höchstens 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauer. 

Länderübergreifenden Charakter weisen kulturelle Veranstaltungen auf, bei denen ein länderübergreifendes oder internationales Publikum zu erwarten ist.