„Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich Bund und Länder auf wesentliche Erleichterungen für die Antragsstellung beim Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen geeinigt haben“, kommentiert Kunstminister Bernd Sibler heute in München das Ergebnis des 15. Kulturpolitischen Spitzengespräch in Potsdam. Bei der Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden wird künftig nicht nur eine rechtlich zwingende, sondern auch eine freiwillige Beschränkung aufgrund eines Hygienekonzepts als Grundlage für eine Förderung anerkannt. Entscheidet sich beispielsweise eine Veranstalterin oder ein Veranstalter für die 2G-Regelung, müssen die Besucherinnen und Besucher nach der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV) keine Mindestabstände während der Veranstaltung einhalten. Beschließt eine Veranstalterin oder ein Veranstalter freiwillig neben der 2G-Regelung noch zusätzlich mit Abstand im Schachbrettmuster zu arbeiten, kann sie bzw. er – obwohl die Abstandsregelung keine rechtlich zwingende Beschränkung ist – nun trotzdem eine Unterstützung durch den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen beantragen. Freiwillige Sicherheitsmaßnahmen ziehen mit dieser neuen Regelung folglich keine Nachteile bei der Beantragung nach sich.

„Mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen haben wir – neben unseren bayerischen Corona-Hilfsprogrammen im Kunst- und Kulturbereich – in Kooperation mit dem Bund zusätzlich ein effektives Werkzeug zur Stabilisierung von Kunst und Kultur in Zeiten der Pandemie geschaffen. Für Kulturveranstalterinnen und -veranstalter bedeutet dies eine größere finanzielle Absicherung ihrer Projekte. Dies verspricht ein befreiteres Aufspielen von Kunst und Kultur“, so Sibler.

Ende letzter Woche hatten die Kulturministerinnen und -minister sowie -senatoren der Länder, Kulturstaatsministerin Monika Grütters und die Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Spitzenverbände beim 15. Kulturpolitischen Spitzengespräch in Potsdam u.a. über die Bewältigung der Pandemiefolgen im Kultur- und Kreativbereich beraten. Dabei fiel die Zwischenbilanz zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen durchweg positiv aus. Die Zahl der Registrierungen sowohl im Modul der Wirtschaftlichkeitshilfe als auch bei der Ausfallabsicherung wurden als wichtiges Zeichen dafür gewertet, dass der Sonderfonds im Zusammenspiel mit den anderen Sonderprogrammen des Bundes und der Länder gut von der Veranstaltungsbranche angenommen werden und die Betroffenen effektiv beim Wiederaufbau von Kunst und Kultur in ganz Deutschland unterstützt.