Aus dem Beschluss der Fünften Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der heutigen Senatssitzung ergeben sich für den Kulturbereich folgende Änderungen:

Tanzveranstaltungen in Clubs und Diskotheken können ab Samstag, 4. September 2021, von Personen, die genesen oder geimpft sind, besucht werden (2-G-Regel). Für diese 2-G-Tanzveranstaltungen besteht keine Maskenpflicht. Die maximal zulässige Personenanzahl richtet sich nach den allgemeinen Personenobergrenzen für Veranstaltungen in § 11 der Verordnung.

Des Weiteren wurde beschlossen, dass für Schüler*innen aus allen Bundesländern die Testpflicht bei der Teilnahme an Veranstaltungen in Berlin entfällt, wenn sie regelmäßig im Rahmen des Schulbesuchs getestet werden. Dies galt bisher nur für Berliner Schüler*innen.

Näheres regelt das Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, das am Samstag, 4. September 2021, unter https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/ veröffentlicht wird.

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