Das Stipendienprogramm des Senats, mit dem solo-selbstständige Künstlerinnen und Künstler in Bremen und Bremerhaven unterstützt werden sollen, wird sehr gut angenommen. Das geht aus einem Bericht des Senators für Kultur hervor, der am heutigen Donnerstag (18. Februar 2021) in der Sitzung der Kulturdeputation vorgelegt wurde. Der Senat hatte mit seinem Beschluss im Dezember 2020 für die Erweiterung des Stipendienprogramms die Mittel dafür bereitgestellt und damit das Budget von 2,8 auf 5,6 Millionen Euro verdoppelt. Am 31. Januar 2021 endete die Antragsfrist für den zweiten Teil des Förderprogramms. Das Stipendienprogramm II wurde aufgelegt, da das im November 2020 realisierte erste Förderprogramm binnen zwei Wochen mit 400 Anträgen ausgeschöpft wurde. Das Programm gewährt freischaffenden, professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten Einzelstipendien in Höhe von bis zu 7.000 Euro und fördert somit direkt die künstlerische Produktion.

"Statt ursprünglich 400 können nun fast 800 Künstlerinnen und Künstler mit einem Stipendium gefördert werden. Das ist ein schöner Erfolg. Ich danke allen Beteiligten, die dies möglich gemacht haben. Mein Dank geht besonders an die Kolleginnen und Kollegen im Kulturressort, die sehr schnell eine Task Force gebildet haben, um die rund 800 Anträge anzunehmen und durch das Verfahren zu bringen. Danken möchte ich aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Theaters Bremen und des Staatsarchivs, die das Kulturressort dabei unkompliziert unterstützt haben. Nur mit dieser externen Hilfe war und ist es möglich, bei der großen Fülle alle Anträge zügig zu bearbeiten und dabei die zuwendungs- und haushaltsrechtlichen Vorgaben zur Gewährung öffentlicher Mittel einzuhalten", berichtete Kultur-Staatsrätin Carmen Emigholz den Kulturdeputierten.

Nach gegenwärtigem Stand wurden 721 Einzelanträge eingereicht, von denen bereits knapp Zweidrittel erledigt sind und ausgezahlt wurden. Nur zwei Anträge mussten abgelehnt werden, vier wurden von den Antragstellenden zurückgezogen. Die jetzt noch offenen Anträge werden von der Task Force voraussichtlich bis Ende März abgeschlossen sein.
Jeder Antrag durchläuft dabei ein mehrstufiges Prüfungsverfahren, das nicht nur eine formale, sondern auch eine inhaltliche Prüfung beinhaltet und in zwei Schritten oftmals klärende Nachfragen bei den Antragstellerinnen und Antragstellern ermöglicht.

Carmen Emigholz: "Zurzeit prüfen wir, ob und in welcher Form die durch das Stipendienprogramm entstandenen Kunstwerke in einer Werkschau öffentlich präsentiert werden können. Viele der teilnehmenden Künstler und Künstlerinnen begrüßen dies, und wir als Kulturressort sowieso." Aber niemand der Teilnehmenden sei dazu verpflichtet, so Emigholz. Die große Bandbreite ganz unterschiedlicher Projekte, deren Zeitdauer nicht festgelegt ist und im Ermessen der Stipendienempfängerinnen und Stipendienempfänger liegt, erfordere aber ganz unterschiedliche Formen der Präsentation. Das sei sicher nicht vor dem zweiten Halbjahr realisierbar.

"Ein Stipendium in Höhe von 7.000 Euro reicht nach hiesiger Einschätzung, um die in den Wintermonaten durch die Corona-Krise entstandenen negativen finanziellen Folgen der Künstlerinnen und Künstler aufzufangen. Zudem soll die Unterstützung freischaffender Künstlerinnen und Künstler in Ausnahme- beziehungsweise Härtefällen durch das Kulturressort unabhängig vom Ende der Antragsfrist fortgesetzt werden, wenn dafür Bedarf besteht und die Deputation dem zustimmt. In diesem Fall werden wir die Mittel aufstocken. Das ist ein weiteres wichtiges Signal an die Kulturszene, an deren Seite wir fest stehen, besonders in der Pandemie. Denn Kultur in ihrer ganzen Vielfalt und ihre Akteurinnen und Akteure sind und bleiben ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft", so Kultur-Staatsrätin Emigholz.