Zur verstärkten Kulturförderung in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen stellt der Bund für 20 bundesgeförderte Einrichtungen und Projekte im kommenden Jahr mehr als 21 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln bereit. Bis 2038 sind insgesamt mehr als 200 Millionen Euro für die Förderung gesamtstaatlich bedeutender kultureller Vorhaben im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen vorgesehen.

Dazu erklärt Kulturstaatsministerin Monika Grütters: "Bei jedem erfolgreichen Strukturwandel spielt der Umgang mit der Kultur eine entscheidende Rolle. Sie ist ein wichtiger Standortfaktor, sorgt für echte Lebensqualität und trägt zur regionalen Identität in Zeiten des Umbruchs bei. Wichtig ist, dass wir beim Kohleausstieg von Anfang an kräftig in den Aufbau vielfältiger kultureller Angebote investieren. Deshalb haben wir ausdrücklich auch die Kulturförderung im Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen verankert und unterstützen diese wichtige Aufgabe in den kommenden Jahren mit erheblichen Mitteln aus dem Kulturetat.“

Folgende Einrichtungen und Projekte sind für die zusätzliche finanzielle Unterstützung durch den Bund vorgesehen:

Lessing-Museum Kamenz mit Arbeitsstelle für Lessing-Rezeption
EuropaChorAkademie Görlitz
Lausitzfestival
Stiftung Fürst-Pückler-Park Bad Muskau
Stiftung Fürst-Pückler-Museum Park und Schloss Branitz Stiftung Sächsische Gedenkstätten/Gedenkstätte Bautzen
Schlesisches Museum zu Görlitz
Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus
Vermittlungsprogramm "Kunstwelten“ der Akademie der Künste
Franckesche Stiftungen Halle
Stiftung Luthergedenkstätten
Internationales Leipziger Festival für Dokumentar- und Animationsfilm
Stiftung Sächsische Gedenkstätten/Dokumentations- und Informationszentrum Torgau
Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt/Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle
Gedenkstätte Geschlossener Jugendwerkhof Torgau
Museum in der "Runden Ecke“ Leipzig
Kulturstiftung Dessau-Wörlitz
Stiftung Bauhaus Dessau
Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn
Abtei Brauweiler/Archiv für Künstlernachlässe

Neben der verstärkten Kulturförderung in den drei Braunkohlerevieren ist auch ein Förderprogramm für den Erhalt sowie für die Umgestaltung herausragender Industriegebäude und -anlagen zu lebendigen Kulturdenkmälern geplant. Dafür sind bis 2038 insgesamt knapp 300 Millionen Euro vorgesehen. Konzeption und Umsetzung des Förderprogramms finden in enger Abstimmung mit den betroffenen Ländern statt. Arbeitsgrundlage soll eine ganzheitliche topografische Bestandsaufnahme der Zeugnisse der Kulturgeschichte des Industriezeitalters in den drei Revieren sein, die im kommenden Jahr startet. Fast sieben Millionen Euro stehen hierfür bereits im Kulturhaushalt 2021 bereit.

Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) ist am 14. August 2020 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz sollen die Folgen des Ausstiegs aus der Kohleverstromung abgemildert werden. Hierfür erhalten Braunkohleregionen bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Regionen durch Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit mit weiteren bis zu 26 Milliarden Euro bis 2038.