Zur heute gefassten Entschließung des Bundesrates "Sicherung von Selbständigen und Freiberuflern – Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft nachhaltig ausgestalten“, die auf eine Initiative der Länder Berlin und Bremen zurückgeht, erklärt der Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa des Landes Berlin, Dr. Klaus Lederer:

Die heutige Entscheidung des Bundesrates, die Bundesregierung zu weiteren Hilfen für Selbständige, Freiberufler*innen und den Kunst-, Kultur-, Medien- und Kreativbereich aufzufordern, ist ein deutliches Signal der Länder an die Bundesregierung, dass am Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket noch nachgearbeitet werden muss. Im parlamentarischen Verfahren ist dafür noch Gelegenheit.

Denn insbesondere für Kulturschaffende und andere Gruppen von Selbständigen und Freiberufler*innen enthält das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung keine effektiven Hilfen. Zur Deckung der Kosten ihres Lebensunterhalts werden Selbständige auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) verwiesen. Das schafft unnötige Bürokratie und ist nicht sachgerecht. Der Bundesrat fordert für die Betroffenen nun einen pauschalen monatlichen Zuschuss im Rahmen der geplanten Hilfen, mit dem die Einnahmeverluste abgefedert werden können.

Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, ihre Programme gemäß dem Beschluss der Länderkammer anzupassen.

Die besonders hart von den Auswirkungen der Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie betroffenen Akteurinnen und Akteuren im Kunst- und Kulturbereich brauchen schnell wirksame Hilfe, die ihrer spezifischen Situation Rechnung trägt. Die anteilige Erstattung von "fixen Betriebskosten“, wie im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung vorgesehen, hilft Künstlerinnen und Künstlern real wenig. Viele von ihnen erwirtschaften kaum nennenswerte Rücklagen, haben aber auch kaum betriebswirtschaftliche Ausgaben – was sie benötigen, ist Hilfe, bei der persönlichen Existenzsicherung.

Umso dringender ist es jetzt, dass die Bundesregierung der Maßgabe des Bundesrates schnell folgt und somit wirklich zur Sicherung und zum Fortbestand des kulturellen Reichtums im Land beiträgt.

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