Der Bundesrat hat gestern in einer Sondersitzung dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ mit einem Gesamtvolumen von bis zu 30 Milliarden Euro für die vom Hochwasser betroffenen Gebiete in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern zugestimmt. Davon stehen allein in diesem Jahr bereits 30 Millionen Euro für Aufbaumaßnahmen speziell im Kulturbereich zur Verfügung. Die Mittel sollen insbesondere zur Beseitigung von Schäden an Kultureinrichtungen und Denkmälern in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft sowie an Archivgut privater Vereine, Stiftungen und gemeinnütziger Einrichtungen beitragen. Die Abwicklung und Antragsbearbeitung erfolgt über die betroffenen Länder.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters: „Mit dem vom Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossenen Hilfsprogramm senden wir ein starkes Signal der Solidarität an die Menschen in den von der Flut betroffenen Gebieten. Wir haben es mit Jahrhunderte alten Kulturlandschaften zu tun, die sich auf die Unterstützung des Bundes verlassen können. Mit der ersten Tranche von 30 Millionen Euro werden wir dabei helfen, die vielen hochwassergeschädigten Kulturschätze zu sichern und für die Zukunft zu bewahren. Unser Dank gilt den zahlreichen Helferinnen und Helfern, die sich seit Mitte Juli auch um die Rettung des kulturellen Erbes vor Ort bemühen.“

Kurzfristig sollen zehn spezielle Notfallcontainer mit Ausrüstung und Materialien für den Kulturgutschutz angeschafft werden, die später auch bundesweit für die Katastrophenbewältigung genutzt werden können. Darüber hinaus hilft das Bundesarchiv den betroffenen Regionen bereits seit Juli dabei, beschädigte Archivalien zu säubern und per Gefriertrocknung vor Folgeschäden wie Schimmelbefall zu schützen.