In einem offenen Brief fordern führende Organisationen der Denkmalpflege in Deutschland von der Stadt Frankfurt den Erhalt der denkmalgeschützten Teile der Theaterdoppelanlage.

Das Bauwerk sei ein herausragendes Zeugnis der Stadtgeschichte und insbesondere sein 1959–63 errichtetes Foyer stehe wie kein zweites öffentliches Gebäude der Kommune für den kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Aufbruch der Nachkriegszeit. Der Brief appelliert an die Stadt, den bestehenden Denkmalschutz des Theaterfoyers anzuerkennen und bei den anstehenden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen die geschützte Bausubstanz zu bewahren. Die durchgeführten Untersuchungen ließen nicht erkennen, dass es andere überwiegende öffentliche Belange gibt, sei es der Kosten oder der Nutzbarkeit, die einem Erhalt entgegenstehen. Es sei nicht nachvollziehbar, dass in Frankfurt nicht möglich sein soll, was an vielen Orten im In- und Ausland in den letzten Jahren und Jahrzehnten praktiziert worden ist: die Sanierung und Erneuerung von Theaterkomplexen – auch mit Teilneubauten – unter Beibehaltung der denkmalgeschützten Gebäudeteile. Denkmalschutz sei keineswegs gleichbedeutend mit Stillstand oder Rückwärtsgewandtheit, sondern ließe sich mit konzeptueller Innovation und Transformation der Gesamtanlage verbinden. Sicherlich benötige Frankfurt heute einen anderen Spielbetrieb als vor 60 Jahren, aber leider fehle in der Frankfurter Debatte bisher das Verständnis und die Fantasie für die Möglichkeiten, die ein Weiterbauen mit dem Bestand ermöglicht.

Der Verband Deutscher Kunsthistoriker hat das Bauwerk in die Rote Liste gefährdeter Denkmale in Deutschland aufgenommen.