Das Bundeskabinett hat heute (31.07.2019) den Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen. Er enthält zahlreiche Änderungen in verschiedenen Steuergesetzen. Unter anderem wird mit diesem Gesetz der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf digitale Zeitungen, Periodika und E-Books eingeführt.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände begrüßt, dass Bücher, Zeitungen und Zeitschriften in der Zukunft steuerlich gleichbehandelt werden, unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen. Wir gehen davon aus, dass das Gesetz kurz nach der Sommerpause vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird und die Länder keinen Einspruch erheben werden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Die Bundesregierung hat heute ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, den ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf digitale Zeitungen, Periodika und E-Books einzuführen, eingelöst. Wir danken besonders Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für ihr Worthalten. Die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für E-Books ist Kulturförderung!"

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