Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, appelliert in einer Stellungnahme an die Bundesregierung, eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung schnell auf den Weg zu bringen.

Bei der Grundrente handelt es sich – anders als bei der Grundsicherung – um keine Sozialleistung, für die Bedürftigkeitsprüfungen üblich sind. Die Grundrente knüpft vielmehr an die personenbezogene Arbeitsleistung und die erbrachten Zahlungen in die Rentenversicherung an. Die Grundrente wird die gesetzliche Rentenversicherung stärken. Mit der Grundrente wird unterstrichen, dass sich die Beitragszahlung in das gesetzliche Rentenversicherungssystem stets lohnt – auch bei geringen oder schwankenden Einkommen. Damit wird die Grundrente insbesondere auch Künstlerinnen und Künstlern zugutekommen, die sehr oft sehr geringe Einkommen erzielen und eine diskontinuierliche Erwerbsbiografie haben.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: "Die Grundrente muss etwas anderes sein als die Grundsicherung. Menschen, die mindestens 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, müssen mehr Rente erhalten, als jene, die keine eigenen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Viele Künstlerinnen und Künstlern erzielen nur geringe Einkommen aus ihrer Erwerbsarbeit. Das geringe Arbeitseinkommen zieht eine niedrige Altersrente nach sich. Mit einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung fände die lange Arbeitsleistung auch im Kulturbereich eine angemessene Anerkennung.“

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