Der Deutsche Musikrat (DMR) hat einen Dialog mit der Künstlersozialkasse (KSK) zur Anerkennung der Elementaren Musikpädagogik als Lehre der Kunst initiiert. Gemeinsam mit dem deutschen Tonkünstlerverband (DTKV), dem Verband deutscher Musikschulen (VdM) und Experten wurden mit der Leitungsebene der KSK die dafür notwendigen Voraussetzungen besprochen.

Hierzu Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: "Die Elementare Musikpädagogik beinhaltet eine künstlerische Leistung, die wesentliche Fähigkeiten und Fertigkeiten zur späteren Musikausübung vermittelt. Eine Sozialversicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse würde selbstständigen Lehrkräften der EMP nicht nur eine besser abgesicherte Tätigkeit ermöglichen, sondern auch ihre Gleichbehandlung mit Musiklehrenden im Instrumental- und Gesangsbereich sichern. Deshalb freue ich mich über den konstruktiven Austausch mit der KSK zu diesem Thema. Der Deutsche Musikrat wird seine Forderung darüber hinaus auch an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales herantragen.“

Für selbstständige Lehrkräfte der EMP besteht trotz des musikalischen Fachstudiums keine Sozialversicherungspflicht. Ausschlaggebend für ihre Anerkennung als Musikpädagoginnen und –pädagogen und damit für eine Aufnahme in die KSK sind bislang Einzelfallentscheidungen. Im Sinne der sozialen Gleichstellung und Absicherung engagiert sich der DMR daher für die Anerkennung der EMP als Lehre der Kunst und damit eine grundsätzliche KSK-Sozialversicherungspflicht von selbstständigen Lehrkräften der EMP.

Absätze