Die DOV hofft auf eine baldige Überwindung der Corona-Pandemie und einen kraftvollen Neustart des Musiklebens. "Voraussetzung dafür sind lokal und zeitlich differenzierte Öffnungsperspektiven für alle Kulturbetriebe“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung, anlässlich der Jahresmedienkonferenz. "Wenn eine Stadt oder ein Landkreis bei besonders hohen Inzidenzwerten Schulen und Kitas schließen und Ausgangssperren anordnen darf, so muss es möglich sein, bei niedrigen Werten auch Konzertsäle, Theater und Museen wieder zu öffnen. Natürlich müssen dabei alle Hygienevorschriften beachtet werden.“

Von den 129 Berufsorchestern in Deutschland sind die Mitglieder von derzeit 109 Orchestern in Kurzarbeit. Das sind rund 85 Prozent. "Seit April 2020 hat Kurzarbeit in den Orchestern durchweg alle Arbeitsplätze gesichert“, sagt Mertens. "Es wäre allerdings fatal, die Pandemie als Musikerin oder Orchester irgendwie zu überleben, um dann anschließend unter gravierenden Kürzungen öffentlicher Kulturausgaben leiden zu müssen.“

Damit die deutsche Kultur- und Orchesterszene an die Erfolge vor 2020 anknüpfen kann, ist eine Weiterentwicklung der Kulturförderung dringend notwendig. "Die DOV fordert ein auf mehrere Jahre angelegtes Bundesprogramm zur direkten Stützung kommunaler Kulturhaushalte nach dem Abklingen der Pandemie mit einer Zweckbindung für kommunale Theater, Orchester, Museen und Bibliotheken“, sagt Mertens. "Diese Bundesmittel werden nur dann gewährt, wenn sich Kommunen ihrerseits verpflichten, den Kulturhaushalt stabil zu halten.“

Zudem müssen von der Pandemie besonders betroffene freischaffende Berufsmusikerinnen und -musiker kurzfristig Hilfe erhalten. "Dazu gehört, in der Künstlersozialversicherung befristet höhere Nebenverdienste jenseits von Minijobs zuzulassen, ohne den Künstlerstatus und die Mitgliedschaft in der KSK in Frage zu stellen“, sagt Mertens. "Außerdem fordert die DOV, den Zugang zur Arbeitslosenversicherung für Selbstständige zu verbessern. Dazu gehört auch die Erweiterung in Form eines Kurzarbeitergelds für Zeiten mit geringer oder keiner Beschäftigung.“

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