Die Deutsche Orchestervereinigung (DOV) fordert von den Bundesländern, anstehende Lockerungen für Orchester, Theater und andere Kulturbetriebe regional zu konkretisieren. "Die vom Grundgesetz garantierte Freiheit der Kunst hängt nicht von Ländergrenzen ab, sondern schützt die individuelle Betroffenheit von Künstlerinnen und Künstlern sowie einzelner Einrichtungen“, sagt Gerald Mertens, Geschäftsführer der DOV.

"Die seit Anfang November 2020 andauernden Grundrechtseingriffe auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes sind für die Kulturbetriebe und Künstler bei Unterschreiten bestimmter Grenzwerte nicht mehr verhältnismäßig. Sobald in einer Kommune die 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegt, müssen die örtlich zuständigen Stellen die Öffnung der Kultureinrichtungen für das Publikum zulassen“, erläutert Mertens in einem aktuellen Schreiben an die Gesundheitsminister und Chefs der Staatskanzleien aller Bundesländer. "In Lüneburg, Heidelberg, Kiel und Rostock liegen die aktuellen Werte unter 40, in Trier oder Regensburg sogar unter 30. Warum sollten hier die Orchester und Theater nicht wieder aufmachen?“, fragt Mertens. "Dabei müssen selbstverständlich weiterhin alle Abstandregeln einhalten werden.“

Nach einer maßgeblichen wissenschaftlichen Studie am Konzerthaus Dortmund, für die das Fraunhofer Heinrich-Hertz-Institut im November 2020 Messungen der Aerosol- und CO2-Belastung vornahm, können in ausreichend belüfteten Veranstaltungsstätten und Konzertsälen bis zu 50 Prozent aller Plätze im Schachbrettmuster besetzt werden. Dabei sind die üblichen AHAL-Regeln und die betrieblichen Hygiene- und Sicherheitskonzepte zu beachten.

Anlage: Brief der DOV vom 5. Februar 2021

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