Das Förderprogramm "Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ unterstützt die Entwicklung und Umsetzung neuer Konzepte für die kulturelle Infrastruktur in ländlichen Regionen. Durch einen offenen, flexiblen Ansatz sowie die Verknüpfung mit einem Beratungsangebot für die Projektträger sollen innovative wie experimentelle Vorhaben initiiert werden. Ziel ist die Entwicklung von neuen, beziehungsweise die Weiterentwicklung von bereits bestehenden Dritten Orten: Kultur- und Bildungsangebote sollen durch Öffnung, Vernetzung und Bündelung zu regionalen Ankerpunkten werden. Auf diese Weise sichern und erweitern die Dritten Orte die kulturelle Infrastruktur im ländlichen Raum und schaffen gleichzeitig neue Möglichkeiten für Begegnung und gesellschaftlichen Zusammenhalt. In der ersten von zwei Förderphasen des Programms stehen insgesamt 750.000 Euro für die Konzeptentwicklung zur Verfügung.

"Es wird bewusst ein Fokus auf den ländlichen Raum gelegt“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Klaus Kaiser. "Hier gibt es zahlreiche kulturelle Initiativen, die wir durch das Programm sichtbar machen und weiterentwickeln wollen. Entscheidender Punkt der Dritten Orte ist die kluge Vernetzung der Einrichtungen, denn dank der Synergien kann das Potential der Kultur in den Regionen noch besser genutzt werden.“

In den 1980er Jahren vom amerikanischen Soziologen Ray Oldenburg geprägt, beschreibt der Begriff des Dritten Ortes öffentliche Orte für Begegnung und Austausch in Abgrenzung zum Ersten Ort, dem Zuhause, und dem Zweiten Ort, der Arbeit. Im Rahmen des neuen Förderprogramms zeichnet sich eine Kultureinrichtung als Dritter Ort durch die Erfüllung weiterer Merkmale aus, dazu gehört vor allem der niedrigschwellige Zugang, eine einladende Atmosphäre, die Bündelung verschiedener Nutzungen sowie die Entwicklung entlang eines partizipativen Prozesses.

Das neue Förderprogramm hat eine Laufzeit von 2019–2023 und fördert kulturelle Einrichtungen in kommunaler oder freier Trägerschaft. Voraussetzung ist die Kooperation mit weiteren Einrichtungen, Vereinen oder Initiativen, um gemeinsam die Entwicklung beziehungsweise Weiterentwicklung eines Dritten Ortes für die Region voranzubringen. Das Programm ist aufgeteilt in zwei Förderphasen:

  • Förderphase 1: Entwicklung von Konzepten für die (Weiter-)Entwicklung einer Kultureinrichtung zu einem Dritten Ort (Laufzeit 10/2019–09/2020)
  • Förderphase 2: Umsetzung von Konzepten Dritter Orte (Laufzeit 02/2021–12/2023)

Die nun veröffentlichte Ausschreibung bezieht sich auf die Förderphase 1. Die Bewerbungsphase endet am 30. April 2019. Die Förderphase 2 wird im weiteren Verlauf gesondert ausgeschrieben. Eine Fachjury entscheidet über die Förderungen.

Alle Informationen und Bewerbungsvoraussetzungen zum Förderprogramm "Dritte Orte – Häuser für Kultur und Begegnung im ländlichen Raum“ finden Sie auch unter www.dritteorte.nrw.

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