Im Rahmen des Förderprogramms "Musik für alle!“ von BDC und BDO stehen im Jahr 2019 wiederum rund eine Million Euro für musikalische Projekte mit bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Die Mittel werden in drei Runden bewilligt; Antragstermine dafür sind

  • 14. Januar 2019 (für Projekte ab 1. März 2019)
  • 13. Mai 2019 (für Projekte ab 1. Juli 2019)
  • 9. September 2019 (für Projekte ab 1. November 2019)

Jeweils im Anschluss sichtet und bewertet eine Fachjury die Projektideen. Deren Vorsitzender Matthias Balzer, Präsident des Deutschen Chorverbands Pueri Cantores und Vizepräsident der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände, verdeutlicht: "Nicht wenige Kinder und Jugendliche kommen durch ‚Musik für alle!‘ erstmals mit
Musikinstrumenten in Berührung oder lernen, sich beim Singen selbst musikalisch auszudrücken. Und weil zu den
meisten Projekten auch eine Aufführung gehört, nehmen das dann auch Familie, Freunde und Öffentlichkeit wahr.“ Eine besondere Chance liegt in der nachhaltigen Wirkung. Balzer ermuntert Musikvereine und Chöre, die Projekte durchführen, die daraus entstandenen Kontakte zu nutzen und auch danach weiter mit den neu gewonnenen Kindern und Jugendlichen zu musizieren. "So profitieren alle auch langfristig von ‚Musik für alle!‘.“

Über das Programm

"Musik für alle!“ ist eine gemeinsame Initiative der beiden großen Dachverbände des Amateurmusizierens in
Deutschland. Die Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände e.V. (BDO) und die Bundesvereinigung
Deutscher Chorverbände e.V. (BDC) wollen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu kultureller Bildung ermöglichen, indem diese durch das gemeinsame Singen oder beim Erlernen eines Instrumentes die Freude am Musizieren entdecken. Dafür stehen zwischen 2018 und 2022 jährlich rund eine Million Euro Fördermittel bereit. "Musik für alle!“ ist
Teil des umfassenden Programms "Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung“ des Bundesbildungsministeriums.

Förderfähig sind neue musikalische Projekte, die in lokalen Bündnissen von mindestens drei Akteuren durchgeführt werden. Zu einem solchen Bündnis schließen sich beispielsweise ein Chor, eine (Musik-) Schule und eine
Kirchengemeinde zusammen, um bildungsbenachteiligten Kindern zwischen drei und 18 Jahren mit außerschulischen
Angeboten Musik näherzubringen. Konkrete Maßnahmen reichen vom Kennenlernen verschiedener Instrumente über
das Singen und Musizieren in der Gruppe bis hin zur Ferienfreizeit, in der die Kinder zum Beispiel ein Musical erarbeiten und aufführen. Sogar ein gemeinsamer Konzertbesuch mit Werkeinführung ist zuschussfähig. Auch Honorare für Fachkräfte, Leihgebühren für Noten und Instrumente, Verpflegungs- und Fahrtkosten etc. können im
Rahmen von "Musik für alle!“ erstattet werden.

Das Projektbüro berät und begleitet Interessierte von der ersten Ideenskizze bis zur Beantragung. Alle Antragstellenden
erhalten außerdem eine kostenfreie Schulung, um die Bundesmittel korrekt abrechnen zu können. Weitere Infos online unter www.orchesterverbaende.de/mfa und www.chorverbaende.de/musikfueralle.