Am 23. November 2021 tagte die Gesellschafter- und Delegiertenversammlung (GuDV) der GVL. Neben Beschlüssen zu Verteilungsplänen und Wahrnehmungsverträgen wurden bei der turnusgemäßen Sitzung auch die Zuwendungen für das Jahr 2022 freigegeben.

Ein zentraler Tagesordnungspunkt der November-Sitzung war die Freigabe der Projekt- und Budgetplanung für das kommende Jahr durch die 22 Delegierten und die Vertreter der vier Gesellschafter. Darüber hinaus wurde das Kerngremium der GVL über den aktuellen Stand der Verteilungen 2021 sowie die Verteilungsplanung 2022 in Kenntnis gesetzt (detailliertere Informationen folgen).

Vor dem Hintergrund der Urheberrechtsreform hat die GuDV die Anpassung der Wahrnehmungsverträge für Künstler*innen und Hersteller*innen beschlossen. So treten durch das neue Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) neue Vergütungen für bestimmte Online-Nutzungen hinzu, die zukünftig im Wahrnehmungsvertrag berücksichtigt werden. Die Berechtigten werden zeitnah über diese und weitere Anpassungen an den Wahrnehmungsverträgen informiert.

Im Rahmen der Sitzung wurden auch die Verteilungspläne angepasst und verabschiedet. Unter anderem wird die Verteilung im Rahmen der Schutzfristverlängerung nach §79a nun in den Verteilungsplänen berücksichtig (mehr Informationen zur Schutzfristverlängerung).

Die GVL fördert auch im kommenden Jahr kulturelle Institutionen und Einzelprojekte im Rahmen der kulturpolitischen Zuwendungen. Auf Beschluss der GuDV wurden 46 Projekte freigegeben. Weitere vier Förderungen für das kommende Jahr hat die GuDV bereits in früheren Sitzungen bestätigt. Neben langfristig geförderten Organisationen wie der Initiative Musik und dem Deutschen Musikrat unterstützt die GVL 2022 den Opus Klassik, die Themis-Vertrauensstelle sowie den Verein Klassik in der Klinik.

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