Der Fachbereich Musik des Goethe-Instituts fördert ab sofort Arbeitsaufenthalte in Deutschland für Interpretinnen, Musiker und Komponistinnen aus Entwicklungs- und Transformationsländern, um neue internationale Programme und Produktionen mit Partnern in Deutschland zu unterstützen. Die Antragsfristen für Projekte, die spätestens im März 2020 beginnen, sind der 15. September und der 15. November 2019.

Förderung von Arbeitsaufenthalten in Deutschland für Musikerinnen und Musiker aus Entwicklungs- und Transformationsländern

Fördervoraussetzungen:

  • Einladung und Betreuung durch eine Institution oder Einzelperson in Deutschland aus der deutschen Kulturszene
  • Nachhaltiger Einfluss auf die Kulturszene in Deutschland und/oder im Heimatland
  • Aufenthaltsdauer von zwei bis maximal sechs Wochen
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung gibt es noch keine festen Buchungen für die beantragten Teile der Reise.

Nicht gefördert werden:

  • Meisterkurse, Summer Schools sowie andere Studienaufenthalte
  • Kommerzielle Fortbildungsseminare
  • Reisen, die einen touristischen Zweck verfolgen
  • Gastspielreisen und Tourneen

Leistungen:

  • Internationale Reisekosten für die An- und Abreise der Künstlerin bzw. des Künstlers nach Deutschland
  • Abschluss einer Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für die Künstlerin bzw. den Künstler für die Zeit in Deutschland
  • Stipendium in Höhe von 400 Euro pro Woche für Unterkunft, Verpflegung und weitere Ausgaben. Eine Unterkunft wird vom Goethe-Institut nicht bereitgestellt.

Der Antrag kann sowohl von Künstlerinnen und Künstlern aus dem Ausland als auch von Partnerinstitutionen in Deutschland gestellt werden. Die Antragsfristen für Projekte, sind der 15. September und der 15. November 2019.

Weitere Informationen zu Förderung von Arbeitsaufenthalten in Deutschland: www.goethe.de/de/uun/auf/mus.html

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