Die nächste Phase des hessischen Unterstützungspakets "Hessen kulturell neu eröffnen“ ist angelaufen. Sie unterstützt Kultureinrichtungen, die wegen der Corona-Pandemie vor besonderen Herausforderungen stehen. Seit heute können Spielstätten beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst Anträge auf Hilfe aus dem Fonds "innovativ neu eröffnen“ stellen.

Als erstes Bundesland Wiedereröffnung ermöglicht

 "Hessen hat als erstes Bundesland die Wiedereröffnung von Kultureinrichtungen ermöglicht. Dazu waren und sind genaue Vorgaben nötig, um Ansteckung zu verhindern“, erläutert die hessische Kunst-und Kulturministerin Angela Dorn. "Die Neueröffnung mit Abstandsregeln, damit verbunden geringeren Zahlen von Besucherinnen und Besuchern, Hygienekonzepten und anderen Auflagen stellt die Spielstätten vor große Herausforderungen. Viele stellen sich mit ungewohnten Veranstaltungsformen, kreativen bauliche Veränderungen oder neuen Formen der Publikumsansprache darauf ein. Viele dieser Innovationen werden über die Pandemie-Notlage hinaus einen künstlerischen Wert haben. Wir wollen Kulturorte dabei unterstützen, solche Brücken in die Zeit nach der Pandemie zu bauen.“

Bis zu 18.000 Euro Unterstützung

Der Fonds soll Kultureinrichtungen und Spielstätten mit regelmäßigem Veranstaltungsbetrieb die Wiederaufnahme und den Neustart des Betriebes erleichtern und damit die Not mildern, die durch die Corona-Pandemie entstanden ist. Kinos, Konzertsäle und Musik-Locations, Soziokulturelle Zentren, Freie Bühnen, Literaturhäuser und unter bestimmten Voraussetzungen auch Museen können bis zu 18.000 Euro Unterstützung für Programm-, Marketing- und Baumaßnahmen erhalten, um die Herausforderungen des Veranstaltungsbetriebes in der Corona-Pandemie leichter zu bewältigen. 500 solcher Fonds-Pakete werden vergeben, davon sind 100 für Spielstätten im ländlichen Raum reserviert. Eine Kombination mit anderen Hilfen ist möglich, etwa auch den Programmen des Bundes.

Anträge der ersten beiden Phasen weiterhin möglich

Auch Anträge in den beiden ersten Phasen des Programms "Hessen kulturell neu eröffnen“ sind weiterhin möglich. So können freie Künstlerinnen und Künstler können Arbeitsstipendien von je 2.000 Euro beantragen, um ihre Projekte in der Pandemie-Zeit weiter zu betreiben. Antragsberechtigt sind alle in Hessen lebenden und in der Künstlersozialkasse versicherten Kulturschaffenden; vergeben werden die Stipendien durch die Hessische Kulturstiftung. Dafür reicht einfacher Antrag mit einer kurzen Projektskizze. Über 1500 solcher Arbeitsstipendien mit einem Gesamtvolumen von rund drei Millionen Euro wurden bereits bewilligt. Kulturfestivals, die aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt oder in den digitalen Raum verlagert werden müssen, können finanzielle Unterstützung erhalten.

Im August startet letzter Baustein

Im August wird die Antragstellung für den letzten Baustein des Programms starten: Projektstipendien für freie Gruppen und Einzelkünstlerinnen und -künstler sollen den Übergang in die vollständige Neueröffnung und die Entwicklung neuer Formate unterstützen. Es stehen Mittel für 250 Gruppen in Höhe von je 18.000 Euro sowie für 1.000 Künstlerinnen und Künstler in Höhe von je 5.000 Euro bereit. Eine Fachjury beurteilt die Einreichungen. Hessische Kulturinstitutionen können über eigene Mäzene und Sponsoren zusätzliches Geld einwerben und damit Künstlerinnen und Künstler, denen sie besonders verbunden sind, direkt für Stipendien empfehlen; in diesen Fällen kofinanziert das Land die Hälfte des Stipendiums bis zur Höhe der ansonsten zur Verfügung stehenden Beträge.

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