Mehr als 100 Staateninformationen sind inzwischen auf dem vom Bund betriebenen Internetportal www.kulturgutschutz-deutschland.de verfügbar. Damit bildet es nun die nationalen Kulturgutschutzbestimmungen eines Großteils der Vertragsstaaten ab, die dem UNESCO-Übereinkommen zum Kulturgutschutz von 1970 beigetreten sind. Viele davon sind sehr beliebte Reiseländer.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, sagt dazu: "Im internationalen Bemühen, den illegalen Handel mit Kulturgut zu unterbinden, bildet das Internetportal ein wichtiges Bindeglied zwischen den Bestimmungen in unserem eigenen Land und der Rechtslage in anderen Staaten.“ Mit den mehr als 100 Staateninformationen sei die Webseite inzwischen eine zentrale Informationsquelle für die Anwendung des deutschen Kulturgutschutzgesetzes, so Grütters weiter. "Insbesondere für Vertreterinnen und Vertreter des Kunsthandels oder für Reisende bietet sie einen wertvollen Überblick über die vor Ort geltende Rechtslage, wenn sie Kulturgüter im Ausland erwerben und nach Deutschland einführen wollen.“

Die Webseite hält ausführliche Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen zum Kulturgutschutz in allen europäischen Staaten in deutscher Sprache bereit. Die Informationen geben Auskunft über das im jeweiligen Staat national geschützte Kulturgut, die jeweils zu beachtenden Ausfuhrbestimmungen und -verbote sowie über bestehende Sanktionen bei Zuwiderhandlungen. Kontaktstellen für Ausfuhrgenehmigungen sind - soweit bekannt - ebenfalls verfügbar. Staaten, deren Kulturgüter nach den sogenannten Roten Listen des Internationalen Museumsrates ICOM als besonders gefährdet gelten, sind mit einem entsprechenden Warnhinweis gekennzeichnet.

www.kulturgutschutz-deutschland.de wurde 2017 komplett überarbeitet und wird seitdem schrittweise ergänzt.