Entgegen ihrer öffentlich immer wiederholten Absicht, die Position der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen gegenüber den Internetkonzernen nachhaltig zu verbessern, hat die Bundesregierung ihre längst fällige Beschlussfassung über den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie erneut verschoben.

Die Initiative Urheberrecht verurteilt dies als Verzögerungstaktik: "Immer wieder wird eine längst ausdiskutierte Vorlage verschoben, weil offensichtlich einige Beteiligte die Bedeutung der vorgeschlagenen Reform nicht erkennen wollen. Die Bundesregierung soll endlich ernst machen mit ihrer immer wiederholten Absicht, die Kreativen gegenüber den Internetkonzernen nachhaltig besser zu stellen. Der vorliegende Entwurf bietet europarechtskonform die beste Grundlage dafür. Gerade die Corona-Krise und ihre verheerende Auswirkung auf die Situation der Urheber:innen und Künstler:innen macht deutlich, dass strukturelle Reformen, wie die EU-Richtlinie sie fordert, keinen Aufschub dulden!“, so Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht.

Gerade die letzte Version des Gesetzes räumt viele Bedenken aus, die vor allem von der Kulturwirtschaft geltend gemacht wurden. Mit fadenscheinigen Argumenten wehrt diese sich dagegen, dass in der Reform – entsprechend der EU-Richtlinie – weitere nachhaltige Verbesserungen der Vertragssituation in der Kulturwirtschaft verfolgt werden. Diese hatte die Bundesregierung bereits in ihrer Protokollerklärung zur Verabschiedung der Richtlinie angekündigt, in der es hieß: ‚Im Mittelpunkt unserer Bemühungen stehen die Künstlerinnen und Künstler’. Die Kulturwirtschaftsollteverstehen, dass sie auf starke und rechtsbewusste Urheber:innen und ausübende Künstler:innen angewiesen ist, mit denen partnerschaftliche Zusammenarbeit möglich ist. Pfennig fordert. "Dazu ist Augenhöhe erforderlich. Diese soll endlich geschaffen werden, und das ist auch im Interesse der Industrie!“

Aus Sicht der in der Initiative Urheberrecht zusammengeschlossenen Organisationen, die alle Sparten aus Kultur und Medien wie Kunst, Journalismus, Fotografie, Film und Fernsehen und viele mehr abbilden, gilt der Fokus der Dachorganisation der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen weiterhin folgenden Themen:

  • Verpflichtung der Plattformbetreiber, zum Rechtserwerb Lizenzverträge zu schließen, wo möglich mit den Verwertungsgesellschaften der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen, sowie den weiteren Rechteinhabern und Entlastung der Internetnutzer:innen von der Verantwortung für die genutzten Werke
  • Stärkung des Grundsatzes der angemessenen und verhältnismäßigen Vergütung und Einführung des Direktvergütungsanspruchs der Urheber:innen und ausübenden Künstler:innen bei Nutzung ihrer Werke auf Plattformen (inkl. Erweiterung auf Streaming und Erweiterung um Filmbeteiligte) sowie Stärkung der Auskunftsverpflichtung der Kulturwirtschaft
  • Stärkung der Durchsetzbarkeit der Rechte der Kreativen im Kollektiv zum Schutz vor Blacklisting

Die Urheber und ausübenden Künstler fordern die Bundesregierung dringend auf, jetzt ohne weitere Verzögerungen den vorliegenden Regierungsentwurf zu beschließen und dem Deutschen Bundestag zur weiteren Beratung zu übergeben. Die Zeit drängt!

Zu dem Referenten-Entwurf des BMJV hat die Initiative Urheberrecht ausführlich Stellung genommen: /diskurs/2020-11-06-ini-urheberrecht-stellungnahme-zum-referentenentwurf

Er war Schwerpunkt der Urheberrechtskonferenz am 16.11.2020 und ausführlicher Erörterungen der unterschiedlichen Positionen aller Beteiligten einschließlich der Verbraucher:innen.

Das Ergebnis der Diskussionen ist in dem Positionspapier der Initiative Urheberrecht zusammengefasst: /diskurs/2020-11-20-referentenentwurf-hauptforderungen-der-ini-urheberrecht

Ein Mitschnitt der Konferenz ist online: https://2020.konferenz-urheberrecht.de/de/mitschnitt

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