Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung bleibt auch im kommenden Jahr weiter stabil bei 4,2 Prozent. "Die Künstlersozialversicherung ist international ein einzigartiges Erfolgsmodell, weil sie Künstlerinnen und Künstlern, die oftmals nur über ein unregelmäßiges Einkommen verfügen, eine stabile soziale Absicherung bietet“, sagte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. "Es ist daher umso erfreulicher, dass der Abgabesatz im dritten Jahr in Folge auf dem gleichen Niveau gehalten werden kann. Diese Entwicklung zeigt auch, dass wir mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes in der vergangenen Legislaturperiode das richtige Mittel gewählt haben, um die Künstlersozialversicherung zukunftsfest zu machen. Das ist gut für die Kreativen wie auch die Unternehmen.“

Die Künstlersozialversicherung sei ein schönes Beispiel dafür, wie Kulturpolitik durch die richtigen Rahmenbedingungen die künstlerische Freiheit stärken könne, betonte die Kulturstaatsministerin. "Die Freiheit der Kunst bleibt für eine lebendige Demokratie unverzichtbar. Dazu gehört es aber auch, dass Künstlerinnen und Künstler in der Lage sind, von ihrer Arbeit zu leben“, so Grütters weiter: "Deshalb wird sich die Bundesregierung weiterhin energisch für eine zukunftsfeste Absicherung selbständiger Kreativer in der Künstlersozialversicherung einsetzen.“

In der Künstlersozialversicherung sind derzeit rund 190.000 selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten pflichtversichert und werden so in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage durch die KSK erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten gezahlten Entgelte.

Weitere Informationen unter: www.kuenstlersozialkasse.de