Damit die soziale Absicherung von Selbstständigen krisenfester wird, hat der Deutsche Kulturrat von der Bundesregierung eine Reform der Arbeitslosenversicherung gefordert. Selbständige, die freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, können zwar Arbeitslosengeld beantragen. Viele fallen aber von vornherein oder im Lauf der Jahre aus dem System, weil die aktuellen Regelungen viel zu wenig die besonderen Erfordernisse selbständiger Berufsausübung berücksichtigen. Deshalb müsse es noch in dieser Wahlperiode Anpassungen im Sozialgesetzbuch III geben, fordert der Kulturrat. Davon würden auch zehntausende freischaffende Berufsmusikerinnen und Berufsmusiker profitieren.

Folgende Änderungen schlägt der Kulturrat konkret vor:

  • Pflichtversicherung auf Antrag, Beiträge zahlen die Versicherten
  • Abschaffung der bisherigen Eingangsvoraussetzung einer vorherigen abhängigen Beschäftigung oder Entgeltersatzleistung für Selbständige
  • auch bei länger bestehender Selbständigkeit kann ein Antrag gestellt werden
  • Abschaffung der Regelung, dass nach zweimaliger Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld I im Rahmen derselben selbständigen Tätigkeit der Versicherungsschutz entfällt

Der Kulturrat veröffentlichte seinen Vorschlag bereits Ende Dezember. Allerdings wird die Umsetzung angesichts der immer prekärer werdenden Lage vieler Freischaffender während des monatelangen Lockdowns immer dringender. Der Deutsche Kulturrat ist der kulturpolitische Spitzenverband in Deutschland. Die DOV ist Mitglied im Kulturrat und in den Sektionen Musik und Deutscher Medienrat aktiv.

Die Stellungnahme des Kulturrats gibts hier.

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