Von der Flutkatastrophe betroffene Kulturinstitutionen und Kunstschaffende werden von der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur mit zusätzlichen Mitteln unterstützt: 200.000 € stehen für Vorhaben in 2021 und 2022 zusätzlich zur Verfügung. Die Anträge können ab sofort gestellt werden.

„Das persönliche Leid der Betroffenen ist unfassbar, aber gerade auch der Kunst- und Kulturbereich ist massiv von den Folgen der Katastrophe in Mitleidenschaft gezogen worden. Ich bin sehr froh, dass wir hier mit der Kulturstiftung einen Betrag leisten können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Vorsitzende der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Kulturministerin Katharina Binz ergänzt: „Es ist uns wichtig, mit dieser Förderung sowohl die Rettung von Kunstwerken voranzubringen, als auch die Künstlerinnen und Künstler aktiv zu unterstützen.“

Der Erhalt kultureller Infrastrukturen und die Bewahrung von Kulturgut ist ebenso Stiftungszweck, wie die Pflege zeitgenössischen Kunstgeschehens und die Unterstützung besonderer Projekte im Kulturbereich. Zusätzlich zu den Regelförderungen der Kulturstiftung (jeweils 150.000 € in 2021 und 2022) wurden durch sogenannte Umschichtungsgewinne jetzt weitere 200.000 € für den Wiederaufbau der von der Flut betroffenen Kulturlandschaft bereitgestellt. Damit können neben Rettung und Ersatz von Kunstwerken auch Veranstaltungen der Kunstschaffenden gefördert werden. Unterstützt werden Vorhaben in 2021 und 2022, so dass zusätzlich zu dringender Soforthilfe auch eine längerfristige Planung möglich ist.

Zur Antragstellung steht das Online-Portal der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur zur Verfügung. Anträge zur Fluthilfe werden nach Dringlichkeit bearbeitet, für sie gelten die Antragsfristen der Regelförderung nicht.
https://kulturstiftung.antragsverwaltung.de/

Ergänzende Informationen:

  • Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur wurde vor 30 Jahren gegründet, um die Kunstund Kulturlandschaft von Rheinland-Pfalz zu pflegen, zu bewahren und zu unterstützen. Der Erhalt kultureller Infrastrukturen und die Bewahrung von Kulturgut ist ebenso Stiftungszweck, wie die Pflege des zeitgenössischen Kunstgeschehens und aktueller Projekte im Kulturbereich. Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur fördert insbesondere Vorhaben im Bereich der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, des Films, der Literatur, der Musik und der Soziokultur sowie spartenübergreifende Vorhaben. Zur Förderung von Künstlerinnen und Künstlern können Stipendien ergeben werden.
    Die Satzung und die Förderrichtlinien unter: https://www.kulturstiftung-rlp.de/
  • Die Flutkatastrophe 2021 hat in einem Teil von Rheinland-Pfalz unermesslicher Schaden angerichtet, der mit großem persönlichen Leid vieler Betroffenen einhergeht. Die Unterstützungsbedarfe werden noch lange anhalten und gerade auch der Kunst- und Kulturbereich ist massiv von den Folgen der Katastrophe in Mitleidenschaft gezogen worden: Ateliers wurden zerstört, Bibliotheken geflutet, Archive überschwemmt und kulturelle Infrastrukturen vernichtet, so dass auch Möglichkeiten für kulturelle Veranstaltungen und damit für die kulturelle Teilhabe der Bevölkerung fehlen.
  • Die Kulturstiftung kann Personen und Institutionen bei Vorhaben zur Minderung der Flutschäden unterstützen, z.B.:
    • Kunst- und Kultureinrichtungen inkl. Museen und Archive bei Rettung oder Ersatz ihrer Kunstwerke
    • Kunst- und Kulturschaffende durch die Förderung von Kunst- und Kulturprojekten
  • Die Kulturstiftung stellt Fördermittel i.H.v. 200 T€ für Projekte zum Erhalt der kulturellen Infrastruktur, der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern, dem Erhalt des kulturellen Erbes und dem Wiederaufbau der Kulturlandschaft bereit. Die Mittel werden in 2021 und 2022 bereitgestellt und müssen nicht in 2021 komplett verausgabt werden. Die Mittel werden zusätzlich zur Regelförderung (2021: 150 T€ und 2022: 150 T€) bereitgestellt, da sie kurzfristig aus so genannten Umschichtungsgewinnen gehoben werden konnten.
  • Für die Regelförderung gelten nach wie vor die Fristen 15. Februar und 15. August jeden Jahres.
  • Anträge für dieses Unterstützungsprogramm können ab sofort und ohne Antragsfrist über das Antragsportal gestellt werden: https://kulturstiftung.antragsverwaltung.de