Die Kulturverwaltung des Berliner Senats wird auf der Grundlage von Juryempfehlungen Mittel für zweijährige Basisförderungen und institutionelle Förderungen 2020-2021 der Berliner Konzert- und Oratorienchöre vergeben sowie  Einzelprojektförderungen für Chor-Projekte und A-cappella-Konzerte 2020. Einem Antragsvolumen von ca. 1,2 Mio. Euro jährlich stehen Mittel in Höhe von ca. 700.000 Euro gegenüber.

Der Jury gehörten an: Jürgen Bruns, Nataliya Chaplygina, Dr. Clemens Goldberg und Ursula Stigloher.

Für Anträge auf Einzelprojektförderungen 2021 wird es im Frühjahr 2020 ein gesondertes Vergabeverfahren geben.

Die Übersicht der Förderung kann hier heruntergeladen werden (pdf-Dokument).

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