Der sächsische Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller und Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert am 16. November heute eine Städtebauliche Vereinbarung unterzeichnet. Damit stellt der Freistaat der Landeshauptstadt Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz“ in Höhe von bis zu fünf Millionen Euro von Bund und Land in Aussicht. Sie werden in die komplexe Sanierung und den Umbau des Ostflügels am Festspielhaus Hellerau sowie in die Gestaltung der Freiflächen des Areals, darunter den Innenhof, fließen. Die Baumaßnahmen sollen im nächsten Jahr beginnen. Der Ostflügel ist der einzige bisher noch unsanierte Teil dieses für Sachsen bedeutenden Baus der klassischen Moderne.

"Damit wird sich auch diese Sanierungslücke schließen und das auch weit über unsere Landesgrenzen hinaus bekannte Bauwerk der Architektur des 20. Jahrhunderts zum Bauhausjubiläum im nächsten Jahr in neuem Glanze erstrahlen lassen. Der Bund und der Freistaat Sachsen leisten mit dieser umfangreichen finanziellen Unterstützung einen wichtigen Beitrag zur kompletten Wiederherstellung des einzigartigen Bauensembles der Gartenstadt Hellerau und des Festspielhausgeländes“, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. Die Stadt werde dank dieser Vereinbarung Planungs- und Finanzierungssicherheit bei der Umsetzung der Maßnahmen bekommen.

"Außerdem gibt sie der Bewerbung der Landeshauptstadt als Europäische Kulturhauptstadt 2025 Rückenwind, unterstützt die Initiative zur Stellung eines Antrags auf Aufnahme der Gartenstadt und des Festspielhauses Hellerau in die Liste der UNESCO-Weltkulturerbestätten und zeigt, dass auch der Freistaat hinter dem beherzten Engagement der Bürger für diese Vorhaben steht“, so Wöller.

Für die Sanierung des seit vielen Jahren leerstehenden Ostflügels wurde mit dem Hauptnutzer des Areals, dem Europäischen Zentrum der Künste Hellerau, im Jahr 2013 ein umfassendes Nutzungskonzept entwickelt und im Januar 2017 fortgeschrieben. Es sieht unter anderem ein Proben- und Residenzzentrum für lokale und internationale Künstler und Ensembles vor und wird die Entwicklung dieses Standortes als renommiertes zeitgenössisches Kunstzentrum weiter entscheidend mitfördern.

Insgesamt erhielt die Landeshauptstadt Dresden in der Zeit von 2005 bis 2017 rund 15,7 Millionen Euro Fördermittel von Bund und Land aus dem Bund-Länder-Programm "Städtebaulicher Denkmalschutz“ für die Gesamtmaßnahme "Gartenstadt Hellerau“, davon rund acht Millionen Euro für das Areal des Festspielhauses Hellerau (Sanierung des Hauptgebäudes 2006 bis 2012 und des Westflügels 2013 bis 2017 sowie Sicherung des Ostflügels 2015/2016).

Diese Maßnahmen wurden und werden mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.