Am 14. und 15. Februar tagte die Konferenz der Landesmusikräte und das Präsidium des Deutschen Musikrats im Kölner Funkhaus. Am 14. Februar suchte die Konferenz der Landesmusikräte zusammen mit leitenden Persönlichkeiten des Deutschen Musikrats Lösungsansätze für das Problem, dass Musik im Alltag der Kindertagesstätten seit Jahrzehnten eine immer geringere Rolle spielt und in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern allenfalls marginalen Stellenwert hat.

Der Landesmusikrat Berlin brachte dies als Thema in die Konferenz ein und legte einen synoptischen Überblick über die Situationen in den Kindertagesstätten in den Ländern sowie über Initiativen und Netzwerke für Musik in Kindertagesstätten in den Bundesländern vor. An der Umfrage hatten sich die Landesmusikräte von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen beteiligt. Im Fokus der aus den Ländern vorgeschlagenen Maßnahmen stehen vor allem die musikalische Grundbildung und Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher. Wichtig sind ebenso Kooperationsmöglichkeiten der Kindertagesstätten mit Musikschulen und freien Trägern sowie die Koordinierung vorhandener Angebote.

Die Diskussion der Umfrageergebnisse in der Konferenz mündete in die Formulierung des nachstehenden Appells. In die dort skizzierten Maßnahmen werden sich die Landesmusikräte aktiv einbringen, soweit sie es nicht schon tun.

(Franziska Stoff und Robert von Zahn)

Musik in die Kindertagesstätten

Appell der Konferenz der Landesmusikräte vom 14. Februar 2019

Für Erzieherinnen und Erzieher ist eine verpflichtende musikalische Mindestgrundbildung in den jeweiligen Ausbildungsplänen auf Länderebene festzuschreiben, wie es bundesweit in einigen Ländern bereits der Fall ist.

Für die musikalische Grundbildung der angehenden Erzieherinnen und Erzieher sind in allen Ländern Fachkräfte der Elementaren Musikpädagogik, Fachkräfte Fachkräfte für das kindgerechte Singen und Fachkräfte für das Instrumentalspiel einzusetzen.

Für Erzieherinnen und Erzieher sollen bundesweit in allen Ländern regelmäßige Fortbildungen im Bereich Musik ermöglicht, koordiniert und durch staatliche Förderung unterstützt werden. Dies ist die Voraussetzung für die rechtzeitige Erschließung der persönlichen Musikalität.

Gleichzeitig sollen Kooperationen von Kitas mit kommunalen Musikschulen und qualifizierten freien Trägern öffentlich gefördert werden.

Die Landesmusikräte werden dies nach Kräften begleiten.

Begründung

Musikalische Bildung findet deutschlandweit in den wenigsten Kindertagesstätten in ausreichendem Maße statt. Nur in wenigen Bundesländern ist eine musikalische Grundbildung verpflichtend in der Ausbildung der künftigen Erzieherinnen und Erzieher vorgesehen. Fortbildungen für Erzieherinnen und Erzieher im Bereich der Musik werden nicht in ausreichendem Maße angeboten, gefördert und koordiniert. Nur vereinzelt existieren geförderte Kooperationen von Kitas mit kommunalen Musikschulen und weiteren Trägern.

Um den chancengleichen Zugang aller Kinder zur Musik und zur frühkindlichen musikalischen Entwicklung zu ermöglichen, müssen daher die skizzierten Maßnahmen ergriffen werden.

Absätze